Danke für eure Antworten. Ich habe die Auskunft bekommen, dass es eher unwahrscheinlich ist aber laut Anbotsinhalt eben nicht fix geregelt ist, dass eine Rückforderungsmöglichkeit ausgeschlossen werden kann. Eine dementsprechende Ergänzung im Anbot, wurde seitens dem OC abgelehnt. Deshalb meine Frage, ob es grundsätzlich bei gewonnenem Gerichtsurteil anders geregelt wäre, in dem dann beispielsweise eine Klausel vereinbart wird, dass die Vergleichszahlung eben nicht zurückgefordert werden kann? Sollte dem nämlich nicht so sein, hätte ich selbst im Falle eines gewonnen Urteils keine Garantie, dass dies irgendwann - bei möglicher neuer Rechtssprechung - versucht werden würde. Dann kann ich das Anbot auch einfach jetzt annehmen. Gibt es hier niemanden, der solche Vergleiche bereits angeboten/angenommen hat? Ich bitte euch um eure Unterstützung. Gerne auch per PN. Vielen Dank!