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Berechnung Verluste

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Berechnung Verluste
« am: 17 Februar 2025, 12:04:09 »
Hallöchen ich habe voriges Jahr gespielt und einiges verloren und jetzt kommt es zur mündlichen Verhandlung durch den Prozessfinanzierer den ich habe nur stimmt die Summe nicht was auf der Ladung steht sondern da steht viel mehr oben als was ich verloren habe
Wie werden eigentlich die Verluste berechnet das was eingezahlt wurde oder wenn man auch was gewinnen hat und weiter gespielt hat und wieder verloren hat



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Offline TAL

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Re: Berechnung Verluste
« Antwort #1 am: 17 Februar 2025, 12:10:50 »
Öhm...
Ist die Frage wirklich ernstgemeint?

Re: Berechnung Verluste
« Antwort #2 am: 17 Februar 2025, 12:11:05 »
Normal werden Einzahlungen und Auszahlungen verrechnet.

Zahlst du 10.000€ ein und lediglich 2.000€ aus, werden 8.000€ zurückgefordert.

Re: Berechnung Verluste
« Antwort #3 am: 17 Februar 2025, 12:11:22 »
Was ist dass für ne Frage? Du hast doch n Anwalt. Frag deinen Anwalt.

Re: Berechnung Verluste
« Antwort #4 am: 17 Februar 2025, 12:23:32 »
Normal werden Einzahlungen und Auszahlungen verrechnet.

Zahlst du 10.000€ ein und lediglich 2.000€ aus, werden 8.000€ zurückgefordert.

Nein ich habe nichts ausgezahlt sondern weitergespielt zum Beispiel 1000 eingezahlt und 12.000 gewonnen und das verspielt

Re: Berechnung Verluste
« Antwort #5 am: 17 Februar 2025, 12:26:28 »
Dann 1000 Euro Verlust

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Offline Olli

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Re: Berechnung Verluste
« Antwort #6 am: 17 Februar 2025, 12:26:45 »
Hi Simba!

Gut, dass Du aufgepasst hast!

Im Grunde werden die Zustände vor Deiner Spielaufnahme wiederhergestellt mit Deinen Rückforderungen.
Also musst Du Deine Verluste minus Deiner Gewinne rechnen. Niemand darf übervorteilt werden!

Wenn da jetzt eine zu hohe Zahl steht, dann muss das am Besten noch vor der mündlichen Verhandlung korrigiert werden!

Ergänzung:

Nach Deinem Beispiel:
Verluste 13.000
- Gewinne 12.000
= 1.000
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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Offline Rubbel

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Re: Berechnung Verluste
« Antwort #7 am: 17 Februar 2025, 13:05:19 »
Hi,

hast Du Dich da 'verrannt' oder von vornherein bewusst 'kalkuliert'? Das ist schon sehr schräg. Vielleicht hättest Du bei 10.000 Euro weniger gar keinen PKF bekommen ... oder wie hoch sind die Gesamt'ausgaben' für das Spielen gewesen?
Und was, wenn nun der PKF von der ganzen Sache abrupt zurücktritt? - Dann musst Du ihn wohl auch entschädigen, oder? Was steht denn im Vertrag mit dem PKF? Was passiert bei falschen Angaben?
Das Gericht hat doch auch schon die Zahlen, oder?
Es ist äußerst wichtig, dass es NICHT zur mündlichen Verhandlung bei Gericht mit falschen Zahlen kommt!
Und wann hast Du das letzte Mal gespielt?
Ich hoffe für DIch, dass Du ruhig bleibst jetzt, aber wohlüberlegt handelst.


--Meist ist Geist geil--

Re: Berechnung Verluste
« Antwort #8 am: 17 Februar 2025, 15:52:10 »
Also es ist ein Brief geckommen vom Gericht dass es angeblich um eine hohe Summe geht was ich aber nie eingezahlt habe und mein Prozessfinanzierer meldet sich nicht zurück dass ich fragen kann wie diese Zahl zustande kommt es handelt sich um gl Prozessfinanzierer und die haben die Liste der Einzahlungen angefordert

Re: Berechnung Verluste
« Antwort #9 am: 17 Februar 2025, 15:57:10 »
hab mal aktuell gehört, daß manche Anwälte gar nicht mehr die Gewinne gegen rechnen.
Hintergrund ist, daß das nach deren Ansicht die Aufgabe der Gegenseite wäre.
Finde ich zumindest gar nicht so abwegig.
dann müssten die aufrechnen und geben damit indirekt einen Verstoß zu.

Re: Berechnung Verluste
« Antwort #10 am: 17 Februar 2025, 16:08:15 »
@Simba
Du hast doch eine Auswertung von der Kanzlei erhalten oder? Wird dort die korrekte Summe genannt?

Und du hast später die Klageschrift zur Prüfung erhalten, oder? Wird dort dieselbe Summe genannt?



hab mal aktuell gehört, daß manche Anwälte gar nicht mehr die Gewinne gegen rechnen.


Das habe ich auch irgendwo gehört.
Ich meine das sagte der Anwalt von G & L.
Viele Spieler-Anwälte verrechnen Ein- und Auszahlungen um vor Gericht nicht als zu gierig dazustehen.
Theoretisch könnte man alle Einzahlungen einklagen.
Die Auszahlungen müssten die Anbieter selbst einklagen.
 

Re: Berechnung Verluste
« Antwort #11 am: 17 Februar 2025, 18:22:40 »
Nein ich habe keine Einzahlungsliste erhalten von meinem Anwalt bzw Prozessfinanzierer sondern nur das Schreiben wegen der  mündlichen Verhandlung

Re: Berechnung Verluste
« Antwort #12 am: 17 Februar 2025, 19:24:46 »
Also es ist ein Brief geckommen vom Gericht dass es angeblich um eine hohe Summe geht was ich aber nie eingezahlt habe und mein Prozessfinanzierer meldet sich nicht zurück dass ich fragen kann wie diese Zahl zustande kommt es handelt sich um gl Prozessfinanzierer und die haben die Liste der Einzahlungen angefordert

normalerweise steht in einem Schreiben vom Gericht in einer Ladung nur, dass das Erscheinen angeordnet wurde. weitere Angaben, habe ich noch nicht gehabt als "einfacher" Kläger.

vielleicht führt der PKF den Prozess und du bist als Zeuge aufgeführt?
Dann kann ich mir vorstellen, dass du als Zeuge geladen bist und als Beweisthema dann vom Gericht "Einzahlungen in Höhe von X" genannt wird.
aber sonst, keine Ahnung.

Re: Berechnung Verluste
« Antwort #13 am: 18 Februar 2025, 15:12:08 »
hab mal aktuell gehört, daß manche Anwälte gar nicht mehr die Gewinne gegen rechnen.
Hintergrund ist, daß das nach deren Ansicht die Aufgabe der Gegenseite wäre.
Finde ich zumindest gar nicht so abwegig.
dann müssten die aufrechnen und geben damit indirekt einen Verstoß zu.

Inwiefern geben die einen Verstoß zu?

Re: Berechnung Verluste
« Antwort #14 am: 18 Februar 2025, 15:33:59 »
Inwiefern geben die einen Verstoß zu?

Im Grunde waren ja alle Einzahlungen unzulässig.
Das Casino erlangte alle Einzahlungen zu unrecht.
Die könnte man allesamt zurückfordern.

Das Verrechnen mit den Auszahlungen ist ein Entgegenkommen unsererseits.

Eigentlich müssten die Casinos die Auszahlungen ihrerseits einklagen.
Doch mit welcher Begründung?
Dann müssten sie ja zugeben, dass das Angebot illegal war.

 

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