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Erfolgreiche Rückforderung von Spieleinsätzen gegenüber Spielhalle

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Liebe User,

ich hatte einen Rückfall trotzt OASIS Sperre.

Ich war in einer fremden Stadt unterwegs und entdeckte eine Spielhalle, hatte mir dort einen Kaffee bestellt, woraufhin die Bedienung gleich sagte: Wollen Sie auch Geld wechseln?
Ich war erst irritiert und dann kickte es(ohne das sie nach Ausweis fragte)...ich bejahte und ging sogleich an einen Automaten. Im Verlauf spielte ich erst an 2 Geräten gleichzeitig dann an 3en. Rauchen war drinnen auch erlaubt.

Hatte Minuten vorher 100€ abgehoben im Supermarkt, da in dem Ort meine Bank nicht vertreten ist. EIgentlich weil ich in der Rehastelle Geld brauchte, da man dort nirgendwo mit EC Karte bezahlen kann.
Naja, die ersten 100€ waren Ruckzuck weg. Ich konnte nicht gehen.
Auch weil ich zwischendurch bemerkte, dass andere Gäste fleißig Geld abhoben an einem Mobilen EC Gerät hinter der Theke.

Also hob ich 100€, im Verlauf dann nochmal 100€ und nochmal 90€.
Als ich fertig war, war ich ziemlich geschockt, wollte natürlich mein Geld wiederhaben, hatte aber keines mehr für weitere EInsätze.

Als ich auf dem Rückweg zur Rehastation war, wurde mir mehr und mehr bewusst was passierte, war ja schon 1 Jahr gesperrt.

Ich habe mir eine Vorlage per KI erstellt zur Rückforderung von Verlusten.
Fragte einen Anwalt aus meiner Heimatstadt und er sagte nach ein paar Änderungen. Perfekt-soll ich abgeben, da dies erst die Grundlage zur Rückforderung darstellt, bevor mehr unternommen werden könne.

Habe zum einen den genauen Ablauf geschildert, drauf hingewiesen das Belege durch Kontoauszüge und Fotos mit Geodaten vorliegen. Und das er im ungünstigsten damit rechnen muss, dass bei Klageerhebung die Behörden Informiert werden und somit mit einem hohen Bußgeld und Lizenzgefärhdung zu rechnen ist.
Auch das der Gerichtsstand meine Heimatstadt wäre(500km) entfernt und das alleine seine Reisekosten inkl möglicher Übernachtung, Verdienstausfall ect den Rahmen der Rückforderung bei weitem überschreiten.

Zu meinem erstaunen hatte ich nur 2 Tage später schon die Rückforderung auf meinem Girokonto gutgeschrieben.

Mein Anwalt meinte aber auch direkt: DIe Efolgsaussichten legen in diesem Fall bei 99,999%

Re: Erfolgreiche Rückforderung von Spieleinsätzen gegenüber Spielhalle
« Antwort #1 am: 02 Februar 2025, 19:33:17 »
Hey
Gut, dass die spielhalle damit nicht durchkommt. Aber gefährliche triggergeschichte für gesperrte Spieler. Du gehst für einen Kaffee in die spielhalle und bist irritiert, wenn du nach Geldwechsel gefragt wirst???
Viele Grüße


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Offline TAL

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Re: Erfolgreiche Rückforderung von Spieleinsätzen gegenüber Spielhalle
« Antwort #2 am: 02 Februar 2025, 19:38:44 »
Ja, das dachte ich mir auch.
Wenn ich das nächste Mal Geld abheben will, kann ich ja auch mal einen Kaffee in der Spielhalle trinken gehen. Mal schauen, wie es heutzutage da so aussieht.
Und wenn das 'schiefgeht', beschwere ich mich einfach.

Na, das wird wohl dich nichts. Wie gut, daß ich nicht gesperrt bin.

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Offline Rubbel

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Re: Erfolgreiche Rückforderung von Spieleinsätzen gegenüber Spielhalle
« Antwort #3 am: 02 Februar 2025, 19:50:15 »
Für Sparfüchse: Warum nicht gleich in der Spiehalle Geld abheben? Das kostet weniger Gebühren als ein Kaffee in einem Café kostet. Aber die Werbung hat sicher Schuld: Bestimmt stand an der Tür der Spielhalle: Für unsere Gäste alle Getränke umsonst
--Meist ist Geist geil--

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Offline Olli

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Re: Erfolgreiche Rückforderung von Spieleinsätzen gegenüber Spielhalle
« Antwort #4 am: 02 Februar 2025, 20:12:08 »
Hi gesperrterSpieler!

Vielen Dank, dass Du den Erfolg der Geltendmachung Deiner Verluste mit uns teilst. Gerade in Sachen Spielhalle ist der Nachweis wie viel und wann dort ver- und gespielt worden ist, nicht gerade einfach.

Wie Du an den Reaktionen aber auch gemerkt hast, gab es da eine kognitive Verzerrung, die dann letztendlich zum Rückfall geführt hat.
Was das war? Nun, eine Spielhalle ist keine Kaffeebude. Wenn dem so wäre, dann hieße sie ja Cafe oder Kaffeehalle.
Eine Spielhalle ist auch kein Ort für tiefgründige Begegnungen. Da will eigentlich jeder für sich sein und wenn doch einmal Gespräche geführt werden, dann doch eher Zockergewäsch. Ich darf das so negativ benennen, denn ich gehörte ja auch einmal dieser elitären Zockergilde an.

Nein, eine Spielhalle hat nur einen Zweck ... mit Glücksspiel den Chef des Ladens reich machen. Doch wer zahlt den Preis?
Und ist Geld der einzige Preis?

Welche Art Reha gönnst Du Dir denn da gerade?

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Erfolgreiche Rückforderung von Spieleinsätzen gegenüber Spielhalle
« Antwort #5 am: 02 Februar 2025, 20:25:23 »
? In welchem Bundesland gibt es Geräte, an denen in der Spielhalle Geld abgehoben werden können? Das ist doch nicht erst seit gestern verboten. Die Automaten müssen doch auch alle mit einem Code freigeschaltet werden?

Hmm. Die Spielhalle scheint sich demzufolge um gar nichts zu kümmern, zahlt aber den Verlust zügig zurück, schön.

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Offline TAL

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Re: Erfolgreiche Rückforderung von Spieleinsätzen gegenüber Spielhalle
« Antwort #6 am: 02 Februar 2025, 20:47:22 »
Wie das heutzutage mit dem freischalten der Automaten geregelt ist, weiß ich nicht.
Aber zumindest das mit dem EC-Gerät ist nicht neu, das gab es früher auch schon. Einige 'findige' Läden hatten ein EC-Gerät hinterm Tresen stehen. Offiziell natürlich nur, um Snacks oder so zu kaufen. In Wirklichkeit ging es aber eher darum, dort Geld 'abheben' zu können. Das heißt, der Angestellte hat den Betrag händisch eingegeben, und du mit EC-Karte 'bezahlt'. Das wurde dann, wie bei einem Einkauf, von deinem Konto abgebucht.
Auch Kollegen von mir, in einem Laden, wo ich mal gearbeitet habe (eine Videothek), haben das oft gemacht. Da das direkt nicht mit dem Kassensystem verbunden war, sondern man den Betrag per Hand eingeben mußte, und die Belege später bei der Abrechnung wie Bargeld dazugerechnet wurden, haben manche sich den Weg zur Bank gespart. Einfach 50€ eingegeben, per Karte bezahlt, und das Geld aus der Kasse genommen.
Prinzipiell ist das ja okay, dummerweise kostete jede Transaktion meinen Chef logischerweise Gebühren. Er fand das als nicht so lustig, als er es erfahren hat. Der Spielhallenbetreiber nimmt diese Gebühren allerdings natürlich gerne in Kauf. Denn so muß der Kunde nichtmal den Laden verlassen.

In Supermärkten geht das ja auch. Ab einer bestimmten Summe kannst du beim Einkaufen zusätzlich Geld abheben. Der Kassierer drückt dann dafür einfach einen Knopf, beipielsweise '50€', die Summe wird auf den Kaufpreis dazugerechnet, und er gibt es dir in bar.

In diesem Fall hier war das der 'Stolperstein' für den Betreiber, denn die Transaktionen waren somit lupenrein nachweisbar. Und auch das Argument, gesperrterSpieler hätte dort das Geld abgehoben, um nebenan für 390€ Lebensmittel zu kaufen, hätte wohl nicht so wirklich 'gezogen'.

« Letzte Änderung: 02 Februar 2025, 20:53:45 von TAL »

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Offline Ilona

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Re: Erfolgreiche Rückforderung von Spieleinsätzen gegenüber Spielhalle
« Antwort #7 am: 02 Februar 2025, 22:31:53 »
Hallo zusammen,
wir haben im letzten Jahr Testkäufe mit gesperrten Testpersonen (keine Spieler) in Wettbüros und Spielhallen durchführen lassen. Wir mahnen die durchgefallenen Betriebe gerade alle ab. Ganz schön viel Arbeit 😊
Wir berichten in einem FAGS Online Café über die Ergebnisse. Dauert aber noch etwas. Gerichtsbeschlüsse haben wir auch schon erstritten. Die Rechtslage ist glasklar.
LG Ilona
LG Ilona

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Offline Wolke 7

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Re: Erfolgreiche Rückforderung von Spieleinsätzen gegenüber Spielhalle
« Antwort #8 am: 03 Februar 2025, 02:06:05 »
Moin,

ja,dass mit dem Kaffee in der Spielhalle war sehr sehr fahrlässig......

Aber mal was anderes.....ich gehe als gesperrter Spieler in die Spielhalle, hebe dort 300€ am EC Automaten zum Zocken ab . Verliere ich ,hole ich mir das Geld wieder ,gewinne ich ,halte ich die Klappe?

Bei einem Gewinn von 1000€ sagt man nix und beschwert sich auch nicht, sondern geht weiterhin dahin. So ist man ja immer safe und kann nie verlieren..... ja wie cool. Ich lass mich auch sperren, damit ich so sicher wie noch nie zocken kann. Entweder ich gewinne oder verliere nix .




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Offline Olli

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Re: Erfolgreiche Rückforderung von Spieleinsätzen gegenüber Spielhalle
« Antwort #9 am: 03 Februar 2025, 05:25:22 »
Es ist doch wie mit den Zockervideos schauen. Es sind kleine Grenzüberschreitungen, die auswuchern können. Nur mal ein wenig zuschauen, was kann denn da passieren? Es sind Versuche, die Sucht beherrschen zu können, ohne ihr komplett nachgeben zu müssen.
Hier hat dann allerdings die Sucht wieder voll zugeschlagen.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
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Re: Erfolgreiche Rückforderung von Spieleinsätzen gegenüber Spielhalle
« Antwort #10 am: 03 Februar 2025, 10:55:02 »
Bei einem Gewinn von 1000€ sagt man nix und beschwert sich auch nicht, sondern geht weiterhin dahin. So ist man ja immer safe und kann nie verlieren..... ja wie cool. Ich lass mich auch sperren, damit ich so sicher wie noch nie zocken kann. Entweder ich gewinne oder verliere nix .

lol.
Der arme Spielhallenbetreiber, der sich an alle Gesetze und Vorschriften hält. Der würde bestimmt auch, wenn Spieler bei ihm ihre Existenz verspielen, das Geld zurückgeben, da er nur von denen Geld haben möchte, die hin und wieder aus Spaß 2-3 Euro verspielen. Der Spieler, der paar hundert Euro da lässt, der mag bloß woanders sein Geld verspielen.

Mir kommen die Tränen, wenn ein gesperrter Spieler die Möglichkeit erhält, so "reich" zu werden bzw. so sein Geld wíeder zu erhalten.

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Offline TAL

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Re: Erfolgreiche Rückforderung von Spieleinsätzen gegenüber Spielhalle
« Antwort #11 am: 03 Februar 2025, 11:00:29 »
Du hast da etwas grundlegend nicht verstanden.
Oder eher... willst es nicht verstehen.

Re: Erfolgreiche Rückforderung von Spieleinsätzen gegenüber Spielhalle
« Antwort #12 am: 03 Februar 2025, 11:37:01 »
der Spielhallenbetreiber hält sich nicht an Vorgaben, an die er sich halten muss, nicht nur von Gesetzes wegen, sondern auch, weil seine Lizenz hieran angenüpft ist.
er hält sich nicht daran und nimmt das Riisko eines hohen Bußgeldes sowie die Schließung seines Betriebes in Kauf, aber auch die Rückforderung des Verluts von einem Spieler, der vor sich selbst geschützt werden möchte, da er wohl schon bisschen mehr als paar hundert Euro verspielt hat, indem er mit OASIS einen entsprechenden Vertrag eingeht.

jetzt soll der Spieler der böse sein oder was habe ich nicht verstanden?

das dürfte ständige Rechtsprechung sein, dass in dieser Konstellation der Verlust zurückgezahlt werden muss.
Selbst wenn OASIS hin und wieder Wartungsarbeiten hat und demnach nicht kontrolliert werden kann, ob eine Sperre vorliegt oder nicht, darf eben gar nicht gezockt werden.

Ist völlig simpel zu verstehen. Möglicherweise hast du da was Grundlegendes nicht verstanden oder willst es nicht verstehen.

Dass ein Spieler sich dann darüber freut, dass er so "easy" sein Verlust wieder bekommen hat, ist völlig normal und nachvollziehbar.

Es ist eher nicht nachvollziehbar, weshalb sämtliche Spielhallen, Spielbanken, Wettautomaten, keinerlei Probleme haben, auch 500-Euro Scheine anzunehmen und es absolut auch kein Problem darstellt, vier- und mehrstelllige Beträge innerhalb von Sekunden zu verspielen. In staatlichen Casinos kann jedermann oasisfrei sogar problemlos, ohne, dass es irgendeinen interessiert, innerhalb einer halben Minuten fünfstellige Beträge verzocken, ohne, dass vorher ansatzweise überprüft wird, woher die Kohle stammt und ob sich dieser so einen Einsatz überhaupt leisten kann.


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Offline Rubbel

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Re: Erfolgreiche Rückforderung von Spieleinsätzen gegenüber Spielhalle
« Antwort #13 am: 03 Februar 2025, 11:40:20 »
 ;D  ... den Kaffee nicht zu vergessen. Vielleicht ist die ganze Story auch frei erfunden?
Andererseits: Es denken vielleicht alle nur an kostenlosen Kaffee, und gehen deshalb in eine Spielothek?? (Das ist, wie meine 1. Reaktion, IRONIE ... manchmal muss das einfach geklärt werden!).
Spielothek und Café. Geantwortet, welche Art von Reha er macht, hat der Threadersteller ja nicht.
Ich kann mir nicht denken, dass man in der Spielothek gleich alles antrifft:

-Ohne Ausweis anzukommen,
-an mehreren Automaten spielen zu können,
-dort Geld abheben zu können und
-das Geld bei Verlust wieder zu bekommen und
-das Rauchverbot 'belächeln'.
Diese Spielothek in einem Reha-Ort?? - Das ist wohl nur möglich, wenn die 'unter Tage' ist.

Genauso wenig kann ich mir vorstellen, dass eine Bude  'mir-nichts --- dir nichts' von einem evtl. Spielsüchtigen aus lauter Zufall die war, die so viele, eigentlich alle Verbote übergeht. Und dass ein Rehabilitant, der da reingeht, sich ganz unbescholten einen Kaffee 'für lau' bestellen wollte und keine Ahnung hatte, dass da gezockt wird. Danach soll er jedoch plötzlich gewusst haben, wie er jetzt vorgeht, um sein verspieltes Geld zurück zu bekommen? Und zusätzlich waren in dieser Sozialeinrichtung 2-3 Automaten unbespielt? Wie dumm von der Nachbarschaft wäre es dann, sich dort nicht mit Geld aufzutanken?? --- Ist das aus 1001 Nacht??
« Letzte Änderung: 03 Februar 2025, 11:47:23 von Rubbel »
--Meist ist Geist geil--

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Offline Ilona

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Re: Erfolgreiche Rückforderung von Spieleinsätzen gegenüber Spielhalle
« Antwort #14 am: 03 Februar 2025, 11:46:33 »
… in diesem Fall geht es übrigens nicht um Verstehen. Es geht darum, eine andere Ansicht zu haben.

Ich erzähle euch mal noch einen Schwank aus unserer Anfangszeit. Da ging es um die Einhaltung der Sperre in den Spielbanken. Wir hörten von Betroffenen, dass bei größeren Gewinnen vor der Auszahlung im Automatensaal ein Abgleich mit der Sperrdatei gemacht wurde. War der/ die Betroffene gesperrt, hieß es: „Es tut uns sehr leid, wir können Ihnen den Gewinn nicht auszahlen. Wir sehen in dem Fall aber davon ab, Sie wegen Hausfriedensbruch anzuzeigen.“

Hört sich ziemlich fies an, ist aber rechtlich voll ok. Gesperrte Spieler haben keinen Anspruch auf die Auszahlung von Gewinnen. ABER: Umgekehrt dürfen Glücksspielunternehmen keine Einsätze von gesperrten Spielern annehmen.

Diese Selbstverständlichkeit hat der FAGS damals bis zum BGH durchgefochten. Ab dem Tag des Urteilsspruchs wurden auch in den Automatensälen der Spielbanken vor Spielbeginn Ausweiskontrollen vorgenommen.

Spielerschutz pur!

LG Ilona



 

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