Diese Selbstverständlichkeit hat der FAGS damals bis zum BGH durchgefochten. Ab dem Tag des Urteilsspruchs wurden auch in den Automatensälen der Spielbanken vor Spielbeginn Ausweiskontrollen vorgenommen.
exakt. Wie "easy" es "damals" war, sich online anzumelden, Geld einzuzahlen, Geld zu verspielen, ohne Ausweis, aber wenn man was auszahlen möchte, muss erstmal alles tage-/wochenlang verifiziert werden, die Auszahlung konnte natürlich problemlos jederzeit während dem Verifizierungsprozess abgebrochen werden, ,der Ausweis muss in größtmöglicher Auflösung gescannt werden, gibts einen Tippfehler im Vornamen oder ein anderer hat die Einzahlung vorgenommen, wird der Gewinn samt Einzahlung einbehalten.
Ein Poker-Veranstalter hatte vor 15 Jahren mal einen "unglaublichen" Gewinn von mir in Höhe 100 US Dollar einbehalten, da ich mit einer amerikanischen IP-Adresse unterwegs war. Ich habe mich in den USA aufgehalten, obwohl ich auch angeboten habe, dass ich das Gegenteil nachweisen kann. Nichts zu machen, Entscheidung ist endgültig.
Die meisten AGB bei den Glücksspielanbieter sind sowieso grotesk. Die dürfen da praktisch alles, auch nachträglich ohne Angaben von Gründen den Gewinn einbehalten und in Höhe des Gewinns als Vertragsstrafe verbuchen.
Aber auch die staatlichen Casinos.
Da steht tatsächlich, dass bei Entscheidungen über einen Nicht-Gewinn oder Gewinn die Entscheidung der Direktion des Casinos endgültig ist und hingenommen werden muss. Immerhin ist aber der Rechtsweg offen.
Hatte auch in einem ähnlichen Zusammenhang gelesen, dass mal hoch gewonnen wurde. Der Gewinn wurde aber nicht ausbezahlt, da seitens des Anbieters davon ausgegangen werden muss, wer so "hoch" tippt, dass dieser spielsüchtig ist und Wetten und Spielsucht ist laut AGB untersagt, weshalb der Gewinn einbehalten werden muss.