Gehen tut es nur bei Amex bei V und M ist es verschwendete Zeit sich damit auseinander zu setzen.
In Deutschland hast Du kein Erfolg wenn Du der Bank mitteilst, dass Du die Zahlungen für Online-Glücksspiel ausgegeben hast obwohl deine Kreditkartenabrechnung etwas anderes aussagt, der BGH hat hier saubere Arbeit geleistet und unterstützt hier die verbotenen Anbieter.
Zahlung per Kreditkarte autorisiert = Pech gehabt . Die Banken haften für 3DS autorisierte Zahlungen und bleiben evtt. auf dem Geld sitzen.
Auf der Kreditkartenabrechnung steht irgendein Anbieter der deine Kreditkarte belastet hat, im Internet ist dieser jedoch nicht zu finden, oder existiert in Form eines Fakeshops.
Beim Chargeback kommt es darauf an, ob Du die Dienstleistung erhalten hast oder nicht oder ob der Betrag doppelt belastet wurde oder nicht. Sofern dir für das Zocken ein Schuhkauf belastet wurde, müsstes Du die Rechnung dafür einreichen, da du diese jedoch nicht hast, hast Du pech gehabt. Ein Perfekter Ort für Geldwäsche.