in Österreich, hast soweit ich weiß, eine 30j Verjährungsfrist und die Klagen gehen da meines Wissens relativ schneller durch.
grundsätzlich gilt, du kannst klagen, wo du willst, wenn die Gegenseite den Gerichtsstand rügt, muss weiter vorgetragen werden, die können sich aber auch rügelos einlassen.
sonst eine Frage, die man wohl durch ein bisschen Google Recherche gut beantworten lässt, würde ich einfach mal spekulieren. kommt wohl häufiger vor.