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Hab ich mich verguckt?

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Hab ich mich verguckt?
« am: 16 November 2024, 21:44:34 »
Ich schaue gerade Deutschland gg. Bosnien.

Nun ist Halbzeit und natürlich wird ein Gewinnspiel angeboten. 50 cent ein Anruf/SMS. Gewinnchance 10.000 €

Nun das unfassbare: Gewinnteilnahme ab VIERZEHN Jahren?????

Re: Hab ich mich verguckt?
« Antwort #1 am: 16 November 2024, 21:48:18 »
Habe es nicht gesehen, aber das wäre doch definitiv illegal denke ich.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

Re: Hab ich mich verguckt?
« Antwort #2 am: 16 November 2024, 21:54:37 »
https://ibb.co/L6LCDLs

Habe das Bild mal hochgeladen.

Re: Hab ich mich verguckt?
« Antwort #3 am: 16 November 2024, 22:01:03 »
Unmöglich wenn das jetzt erlaubt ist. Wir ziehen uns die Sucht schon im Jugendalter groß.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

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Offline Olli

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Re: Hab ich mich verguckt?
« Antwort #4 am: 17 November 2024, 06:08:01 »
https://www.fsm.de/wissen/a-bis-z/gewinnspiele-und-jugendmedienschutz/

Zwei Diinge ...
1. Es sollte verboten sein mehrfach anzurufen ... ist es aber nicht! Dadurch erhöht sich der Einsatz, der einmal die Höhe des Portos einer Postkarte war, deutlich.
2. Sind die Erziehungsberechtigten nicht einverstanden, braucht der Gewinn auch nicht ausgezahlt zu werden ...
« Letzte Änderung: 17 November 2024, 06:10:48 von Olli »
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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Offline Wolke 7

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Re: Hab ich mich verguckt?
« Antwort #5 am: 17 November 2024, 07:57:43 »
Eine Teilnahme an Gewinnspielen ist hingegen lediglich für Minderjährige unter 14 Jahren untersagt (§ 3 Abs. 1 S. 2 GGS). Dies hat zur Folge, dass bei untersagter Teilnahme eines Minderjährigen auch keine Gewinnausschüttung gestattet ist (§ 3 Abs.

Habe auch immer gedacht ,geht erst ab 18 Jahren.....liegt aber wohl an jedem Veranstalter selbst ,wie er das macht.

LG Wolke

Re: Hab ich mich verguckt?
« Antwort #6 am: 18 November 2024, 19:43:50 »
Zitat
2. Sind die Erziehungsberechtigten nicht einverstanden, braucht der Gewinn auch nicht ausgezahlt zu werden ...

Genau mein Humor😂

 

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