Zu 'Istvoelligegal's Post:
Da wird höchstwahrscheinlich kein Vertreter entscheiden. Das ist ein Textbaustein. Der Anwalt der Gegenseite wird ausreichend bevollmächtigt sein, auch einen Vergleich zu schließen
Vorschlag: Du könntest einen Ratgeber schreiben. Warum nicht? Etwa so:
IstVölligEgal:
Forderungen gegen illegale Onlinecasinos:
Umfangreiches jurisitisches Basiswissen und praktizierte Vorgehensweisen aus dem Ärmel geschüttelt
Mit einem Vorwort von IstNichtEgal zur Spielsucht und ihren fatalen Auswirkungen
(wobei 'IstNichtEgal' in den Cashback-Threads noch zu bestimmen wäre)---sind ja Pseudonyme.
