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Anbieter unter 5000€

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Anbieter unter 5000€
« am: 06 August 2024, 15:21:34 »
Hallo zusammen,

ich habe nun mehr Zeit zur Verfügung und möchte mich endlich um die Rückforderung meiner Verluste bei mehreren Online-Casinos kümmern. Bei jedem Anbieter liegen die Verluste unter 5000 €. Mein Ziel ist es, diese Fälle mittels Verfahrenskostenhilfe (VKH) vor Gericht zu bringen.

Zusätzlich habe ich noch offene Fälle, bei denen es um Verstöße gegen die monatliche Grenze von 1000 € geht. In diesen Fällen belaufen sich die Verluste auf mehr als 5000 €.

Daher meine Frage: Kennt jemand einen Anwalt, der auf solche Fälle spezialisiert ist und die VKH-Anträge für mich übernehmen kann? Oder weiß jemand, an wen ich mich sonst wenden könnte, um Unterstützung zu erhalten?

Ich wäre für jede Empfehlung und jeden Tipp sehr dankbar, da die VKH auf jeden Fall genehmigt werden müsste.

Vielen Dank im Voraus!

Beste Grüße,

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Offline Ilona

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    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Anbieter unter 5000€
« Antwort #1 am: 06 August 2024, 15:33:14 »
Meinst du evtl Prozesskostenhilfe (PKH)?
das europäische Verbraucherschutzzentrum hat doch Fälle bis 5.000€ übernommen. Machen die das noch? Weiß das jemand?
LG Ilona

Re: Anbieter unter 5000€
« Antwort #2 am: 06 August 2024, 15:46:33 »
https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php/topic,6663.0.html

Das würde mich interessieren. Dann würde ich die 10+ Anbieter schon anmelden
« Letzte Änderung: 06 August 2024, 18:44:18 von Olli »

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Offline DEKA

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  • 18
Re: Anbieter unter 5000€
« Antwort #3 am: 06 August 2024, 16:49:04 »
Verbraucherfux.de nimmt auch kleinere Fälle unter 5.000€ an. Zumindest war das in der Vergangenheit so und wird auch noch so auf der Website ausgewiesen:

Zitat
Nein. Im Gegensatz zu anderen Anbietern arbeiten wir nicht erst ab fünfstelligen Verlustsummen. Bei uns kannst Du Dich jederzeit anmelden unabhängig von der Höhe Deiner Verluste.

Re: Anbieter unter 5000€
« Antwort #4 am: 06 August 2024, 17:26:19 »
https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php/topic,6663.0.html

Bin noch auf der Suche nach einem Anwalt, der ohne Finanzierer tätig wird unter 5000 € mit PKH. Ich möchte gerne ohne Finanzierer tätig werden.
« Letzte Änderung: 06 August 2024, 18:44:35 von Olli »

Re: Anbieter unter 5000€
« Antwort #5 am: 06 August 2024, 19:25:53 »
Verbraucherfux hat mir unmittelbar nach dem BGH Beschluss mitgeteilt, dass mein Fall (unter 5 k) nicht mehr weiterverfolgt wird. Hier war die Begründung, dass das Risiko unter den aktuellen Umständen, vor allem wegen der Vollstreckungsthematik, zu groß ist. Das ist auch verständlich. Es ist aber natürlich bei einem anderen Anbieter eventuell dennoch weiterhin möglich. Einfach anfragen.
Man kann daran aber auf jeden Fall sehen, dass die aktuelle Situation den Anbietern in die Karten spielt.
« Letzte Änderung: 06 August 2024, 19:27:49 von niemehrzocken21 »

Re: Anbieter unter 5000€
« Antwort #6 am: 10 September 2024, 12:40:01 »
Sehr geehrter Herr XXX,
 
ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom XX.09.2024. Nach den mir vorliegenden Informationen haben Sie mehrere Beschwerden bei uns eingereicht, die sich gegen verschiedene Anbieter von Online-Glücksspiel richten (XX, XX, XX, XX, XX, XX XX, XX, XX, XX XX, XX, XX und XX).
 
Wie bereits mitgeteilt, ist eine rein außergerichtliche Geltendmachung von Rückforderungen über unser Netzwerk in diesen Fällen leider nicht möglich. Wir können Ihnen daher nicht dabei helfen, hier Erstattungen von den einzelnen Unternehmen zu erhalten. Wir haben Ihre Beschwerden in unserem System daher alle entsprechend geschlossen.
 
Sie haben, wie ebenfalls bereits dargelegt, weiterhin die Möglichkeit, sich mit dieser Angelegenheit z.B. an einen spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden. Mit diesem können Sie sodann besprechen, ob bzw. inwiefern hier eine gerichtliche Geltendmachung Ihrer Forderungen gegenüber den jeweiligen Unternehmen in Betracht kommt. Dies kann jedoch mit zusätzlichen Kosten für Sie verbunden sein. Namen und Adressen geeigneter Anwälte finden Sie z.B. über das bundesweite amtliche Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK): https://www.bea-brak.de/bravsearch/search.brak
 
Mit freundlichen Grüßen
 
XXX
www.evz.de

Re: Anbieter unter 5000€
« Antwort #7 am: 22 September 2024, 12:45:23 »
Hat jemand dann momentan einen Anwalt/Kanzlei, die solche Fälle bearbeitet mit Finanzierung bzw. Prozesskostenhilfe?

Bei mir wären hier noch 3 Fälle offen von 2014 über 2x2000 und 1x4000 Euro.

Müsste dann ja alles sehr zeitnah in die Wege geleitet werden, wegen Verjährung... bekannt ist mir, dass alles illegal war seit August 2022

Re: Anbieter unter 5000€
« Antwort #8 am: 22 September 2024, 15:16:58 »
Hat jemand dann momentan einen Anwalt/Kanzlei, die solche Fälle bearbeitet mit Finanzierung bzw. Prozesskostenhilfe?

Bei mir wären hier noch 3 Fälle offen von 2014 über 2x2000 und 1x4000 Euro.

Müsste dann ja alles sehr zeitnah in die Wege geleitet werden, wegen Verjährung... bekannt ist mir, dass alles illegal war seit August 2022

Geht mir genau so

Re: Anbieter unter 5000€
« Antwort #9 am: 02 Oktober 2024, 16:23:00 »
Bis 5.000 Euro kann man auch ohne Anwalt am örtlich zuständigen Amtsgericht gegen den Veranstalter klagen.

Dazu bietet sich das sogenannte Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen an, das in §§ 1097 bis 1109 ZPO geregelt ist. Für Bayern z. B.

https://www.justiz.bayern.de/service/eu-verfahren-geringfuegige-forderungen/

Jedes Bundesland hat dazu ähnliche Informationsseiten. In NRW ist das Amtsgericht Essen zentral zuständig.

Beim Gericht muss der Kläger in diesem Verfahren keinen Vorschuss bezahlen und es gibt in der Regel keine mündliche Verhandlung. An sich eine gute Lösung für die "Kleinschäden" bis 5.000 Euro, auch wenn das "Formular A" nicht sehr benutzerfreundlich gestaltet ist.

Gerne PN, wenn Ihr dabei Hilfe braucht. Ich habe das schon einmal gemacht, das Verfahren endete aber mit einem Vergleich vor dem Urteil, so dass ich noch nicht wirklich Erfahrungen mit dem Verhalten der Gerichte in diesem Verfahren habe.
« Letzte Änderung: 03 Oktober 2024, 11:53:14 von Fortuna »

 

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