Sehr geehrter Herr XXX,
ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom XX.09.2024. Nach den mir vorliegenden Informationen haben Sie mehrere Beschwerden bei uns eingereicht, die sich gegen verschiedene Anbieter von Online-Glücksspiel richten (XX, XX, XX, XX, XX, XX XX, XX, XX, XX XX, XX, XX und XX).
Wie bereits mitgeteilt, ist eine rein außergerichtliche Geltendmachung von Rückforderungen über unser Netzwerk in diesen Fällen leider nicht möglich. Wir können Ihnen daher nicht dabei helfen, hier Erstattungen von den einzelnen Unternehmen zu erhalten. Wir haben Ihre Beschwerden in unserem System daher alle entsprechend geschlossen.
Sie haben, wie ebenfalls bereits dargelegt, weiterhin die Möglichkeit, sich mit dieser Angelegenheit z.B. an einen spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden. Mit diesem können Sie sodann besprechen, ob bzw. inwiefern hier eine gerichtliche Geltendmachung Ihrer Forderungen gegenüber den jeweiligen Unternehmen in Betracht kommt. Dies kann jedoch mit zusätzlichen Kosten für Sie verbunden sein. Namen und Adressen geeigneter Anwälte finden Sie z.B. über das bundesweite amtliche Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK):
https://www.bea-brak.de/bravsearch/search.brak Mit freundlichen Grüßen
XXX
www.evz.de