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Geldwäscheverdacht u.a.

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Re: Geldwäscheverdacht u.a.
« Antwort #30 am: 03 Oktober 2024, 09:35:21 »
Olli, Olli.. so kann das nicht weitergehen mit dir.

Du kannst doch nicht einfach gegen das Halbwissen gegen an gehen.. also wirklich


@Zocker

liest du eigentlich was du scheibst?  Für mich hat das schon etwas von Fremdschämen. Informiere dich doch bitte vorher, anstatt hier Halbwissen zu verbreiten.. Es gibt ein bekanntes Land, da wird dir so lange mit vollster Überzeugung  eingeredet, dass Autos nur Rückwärts fahren, so lange bis du auch davon überzeugt bist. Deine Schreibweise ähnelt dem in deinen Aussagen..

Oli lebt gefährlich  :o

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Offline Olli

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Re: Geldwäscheverdacht u.a.
« Antwort #31 am: 03 Oktober 2024, 09:54:08 »
Die Beleidigungen, die er gestern noch unter seinem 1. Benutzernamen, Player8, hier eingestellt hatte, habe ich in einen unsichtbaren Bereich verschoben.

Beide Usernamen sind daraufhin nun dauerhaft gebannt. Dies kommt einem Hausverbot gleich!

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Geldwäscheverdacht u.a.
« Antwort #32 am: 03 Oktober 2024, 12:10:31 »
Oli das kannst du mir nicht antun!
Über wen soll ich mich jetzt aufregen? 😁
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

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Offline Hans1

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Re: Geldwäscheverdacht u.a.
« Antwort #33 am: 03 Oktober 2024, 21:08:01 »
alles offenlegen und mit der Polizei zusammenarbeiten ist so ziemlich das letzte, was man tun sollte. es hagelt regelmäßig anzeigen wg. der teilnahme an illegalem glücksspiel und die banken sind verpflichtet, dich zu melden. man sollte definitiv nicht reagieren auf die schreiben der polizei, aber sich dann sofort anwaltlich vertreten lassen, wenn man post von der staatsanwaltschaft bekommt. es gibt mittlerweile verurteilungen gegen ex-spieler deswegen. aber besonders erwähnenswert ist, dass selbst wenn das verfahren eingestellt wurde, man noch nicht durch mit der sache sein muss. es gibt nun auch berichte darüber, dass es lange nach dem eingestellten prozess plötzlich wieder post gibt und der staat sich per einziehungsverfahren das gesamte gewonnene geld holt. der staat bereichert sich also trotz eingestelltem verfahren an illegal generiertem geld und es ist völlig egal, ob man auch nur noch einen cent davon besitzt:

hier die anklageschrift aus einem anderen forum:

im selbständigen Einziehungsverfahren gemäß §435 StPO, §76a Abs. 1 bis 3 StGB gegen

Die Generalstaatsanwaltschaft geht aufgrund ihrer Ermittlungen von folgenden Sachverhalt aus:

Zu nicht näher bekannten Zeitpunkten vor oder am ---- nahm der Betroffene an Sportwetten oder Casinospielen der Veranstalter ---- jeweils mit Sitz in Malta teil. Dabei hängt die Gewinnchance des Spielers nicht wesentlich von Aufmerksamkeiten, Fähigkeiten oder Kentnissen der Spieler, sondern allein oder hauptsächlich vom Zufall ab. Die Unternehmen hatte zu diesem Zeitpunkt keine Lizenz zum Veranstalten von Sportwetten oder Casinospielen in Deutschland. Im Zeitraum vom --- wurden ihm aus diesen Sportwetten oder Spielen durch die ------ Gewinne in Höhe von insgesamt 14.350 Euro ausbezahlt.

Der Betroffene nahm wenigstens billigend in Kauf, das es sich um ein öffentliches Glückspiel handelt, für welches in Deutschland keine Genehmigung bestand.

Der Betroffene erlangte durch die Taten insgesamt Buchgeld in Höhe von 14.350 Euro, welche der Einziehung von Wertersatz gem § 73, 73c StGBb unterliegen.

Der Beschuldigte war daher verdächtig,

an einem öffentlichen Glückspiel beteiligt gewesen zu sein

und damit folgenden/folgende Tatbestand/Tatbestände verwirklicht zu haben:

Beteiligung an unerlaubten Glücksspiel gem. §285 StGB.

D. o.g. ----der Einziehung hat Buchgeld in Höhe von 14.350 Euro durch die Tat oder für die Tat erlangt (§ 73 Abs. 1 StGB).

Die Einziehung des Gegenstands/der Gegenstände ist wegen dessen/deren Beschaffenheit oder aus einem anderen Grund nicht möglich (§ 73c Satz 1 StG). Das jeweils erlangte Buchgeld wurde in das Kontokorrent des Kontos eingestellt und ist damit als solches nicht mehr im Original vorhanden.

Nach §§ 73c, 73d StGB beträgt der Wert des Erlangten 14.350 Euro.

Die Voraussetzungen der selbständigen Einziehung nach nach §76a StGB liegen vor:
Das Verfahren wegen der Straftat wurde nach einer Vorschrift eingestellt, die dies nach dem Ermessen der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts oder im Einvernehmen beider zulässt (§ 76a Abs. 3 StGB). Das Verfahren gegen ----wurde mit Verfügung vom 16.02.2024 gemäß 153 Abs. 1 StPO eingestellt.

Zur Aburteilung ist nach
§§ 7 - 13, 436 StPO, §§ 24 Abs. 1, 25 Nr. 2 GVG des Amtsgericht München - Strafrichter zuständig.

Es wird beantragt,

1. das selbstständige Einziehungsverfahren - Strafrichter zu eröffnen,
1. die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 14.200,- Euro gegen d. Betroffenen der Einziehung anzuordnen (§§ 436 Abs. 2, 434 Abs. 2 StPO),
1. durch Beschluss zu entscheiden (§§ 436 Abs. 2, 434 Abs. 2 StPO) und
1. durch Beschluss anzuordnen, dass ---- am Verfahren zu beteiligen ist (§§ 435 Abs. 3 S. 2, 424 Abs. 1, 4 StPO)



ich würde das lieber nicht so auf die leichte schulter nehmen und den hobbyanwalt spielen.

Re: Geldwäscheverdacht u.a.
« Antwort #34 am: 04 Oktober 2024, 00:05:55 »
Fuck ..
In Deutschland kannst verbotenerweise bei Whitelist Anbieter Georgien dritte Liga wetten, cashout und haufenweise verbotene Livewetten abschließen, auch beim staatlichen Anbieter, alles offensichtlich kein Problem....

Ein Kumpel meinte, dass in seiner Heimat Äthiopien die Sucht der Bevölkerung zu groß wurde und daher sämtliche Wettanbieter und online Casino Seiten nicht mehr aufgerufen werden können.

Aber hier wird offen und jederzeit für jedermann für Sportwetten geworben als wäre es das Normalste der Welt. Noch nicht mal die Sportler, die für die Unternehmen Werbung machen, sind gesellschaftlich geachtet, siehe Lothar Matthäus beispielsweise.

Da wird einfach zu viel Geld verdient.

 

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