Nur zur Info: Das war ein EIGENTOOOOOOOOR von Dir!
https://kanzlei-herfurtner.de/unterschied-jurist-und-volljurist/Nur zur Info: Bevor Du jemanden belehrst, lehre Dich zunächst selbst!
Nur zur Info: Natürlich verdienen Rechtsanwälte Geld! Irgendwoher müssen doch die Brötchen kommen!
Nur zur Info: Wenn Dir die Füße weh tun, dann höre auf mit ihnen aufzustampfen!
Nur zur Info: Ich habe Herrrn Cocron und die damalige Polizistin hier sinngemäß zitiert!
Nun zitiere ich noch mal einen Satz von Dir, der vor Unkenntnis einfach nur so strotzt:
Unglaublich! Die Wettbuden sind öffentlich zugänglich und keine Mafia Untergrund zockerei!
Ja, es ist unglaublich, was Du da von Dir gibst! Grundsätzlich ist Glücksspiel im Internet verboten! Es gibt aber ein paar Ausnahmen, sofern eine Lizenz beantragt und erteilt wurde! Das Angebot an Glücksspielen ist dabei beschränkt!
Nur weil etwas öffentlich zugänglich ist, ist es noch lange nicht erlaubt!
Ich denke, Du solltest Dir selbst einmal eine Pause gönnen, um den GlüStV in Ruhe zu lesen. Ilona hat dazu einen Beitrag veröffentlicht, in dem auch z.B. die Nebenbestimmungen und Vieles mehr verlinkt sind.
Wenn Du das alles durchgekaut hast, können wir gerne weiter reden. Eine "Meinung" sollte auf fundierten Füßen stehen, bevor man sie propagiert!