Unterstützen Sie unsere Arbeit Jetzt spenden!
Hallo Gast
Online-Selbsthilfegruppen Glücksspielsucht
» Mittwochsgruppe    |    » Samstagsgruppe
     

Zahlt Onlinecasino nach Ablehnung von Vergleich nach Gericht?

  • 14 Antworten
  • 1025 Aufrufe
Titel: Zahlt Onlinecasino nach Ablehnung von Vergleich vor Gericht? Eure Erfahrungen?

Hallo zusammen,

ich würde gerne eure Erfahrungen hören, wenn es um Klagen gegen Online-Casinos und Vergleichsangebote vor Gericht geht. Besonders interessiert mich, ob jemand schon einmal einen Vergleich abgelehnt hat und wie es danach weiterging.

Bei meinem Fall bot das Casino mir relativ früh einen Vergleich an, bei dem ich einen Teil meiner Verluste zurückbekommen hätte. Allerdings habe ich mich gefragt, was passiert, wenn man diesen Vergleich ablehnt. Gibt es Fälle, in denen das Online-Casino trotzdem nach dem Prozess gezahlt hat, oder habt ihr negative Erfahrungen gemacht?

Habt ihr ähnliche Fälle durchgemacht oder kennt jemanden, der nach Ablehnung eines Vergleichs weitergeklagt hat? Würde mich freuen, wenn wir uns austauschen könnten, um besser einschätzen zu können, welche Strategie die beste ist.

Freue mich auf eure Berichte!

Re: Zahlt Onlinecasino nach Ablehnung von Vergleich nach Gericht?
« Antwort #1 am: 05 Oktober 2024, 19:59:26 »
Hi,

ich antworte gerne...auch wenn ich die Frage nicht ganz verstehe. Da es durch reine Logik erklärbar ist (kein Angriff)
Ich verweise gerne auf den BGH Thread, den wir alle von vorne bis hinten durchgelesen haben.

Was passiert also nach einem abgelehnten Vergleich vor oder während der ersten Verhandlung? Es geht weiter. Was auch sonst. D.h., Klage oder, wenn Du ein Vergleichsangebot in der ersten Verhandlung ablehnst und Du gewinnst, Berufung der Gegenseite.

Wie hoch Dein Angebot ist, liegt am Casino und/oder an der jeweiligen Anwaltskanzlei.

Ob Du ein erneutes Angebot erhältst, wenn Du z.B. vor dem LG gewinnst, liegt an der dann vorliegenden Rechtslage usw. Beispiel: Hast Du also ein Angebot VOR dem "ich bin der BGH und legen den Fall dem EuGH vor", geklagt und gewonnen und es geht Richtung OLG, dann kann es sein, dass der Anbieter/gegnerische Anwalt ein geringeres Angebot oder gar keines mehr macht. Es kann aber auch sein, dass Du ein höheres bekommst...muss man nicht verstehen.

Es sieht im Moment so aus, als wäre das Recht auf Deiner Seite. D.h., zieh es durch bis zum Ende. Aber da ich keine Glaskugel besitze, kann es auch sein, dass der EuGH nene sagt oder der Anbieter Insolvenz anmeldet.

Fazit: Es gibt keine Strategie, die man besprechen müsste. Ausser wir besprechen klar Anbieter und Angebot, was wir nicht dürfen.
Ob man einen Vergleich annimmt oder lieber doch nicht, hängt sehr von den persönlichen Umständen ab und wieviel Spass man an mehreren Jahren Gerichtsverfahren hat.
« Letzte Änderung: 05 Oktober 2024, 20:06:49 von LugasThinker »

Re: Zahlt Onlinecasino nach Ablehnung von Vergleich nach Gericht?
« Antwort #2 am: 05 Oktober 2024, 20:18:21 »
Vielen Dank für die Antwort. Es geht bei mir um ein Vergleichsangebot vor der Güteverhandlung, die Ende des Monats stattfindet. Das Angebot lag bei 30% von 87.000 €, was ich abgelehnt habe.

Ich gehe davon aus, dass das Verfahren dann wie üblich weitergeht. Natürlich hängt es von vielen Faktoren ab, ob später noch ein weiteres Angebot kommt, vor allem nach einem möglichen Urteil vor dem Landgericht oder in Berufung.

Ich sehe momentan meine Chancen eher auf der positiven Seite und möchte das Verfahren durchziehen, auch wenn es dauern könnte. Dass der EuGH noch Einfluss auf den Fall haben könnte, behalte ich im Blick, und ich weiß, dass es immer Ungewissheiten gibt, wie zum Beispiel eine mögliche Insolvenz des Anbieters, der Anbieter ist aber weltweit seit mehreren 20 Jahren vertreten…

Danke für die Einschätzung!

Re: Zahlt Onlinecasino nach Ablehnung von Vergleich nach Gericht?
« Antwort #3 am: 05 Oktober 2024, 20:23:49 »
Sehr gut geschrieben LT!
Genau genommen bestimmt ausschließlich das OC das Tempo. Das a und o sind die persönlichen Umstände des Klagenden. Kannst Du zB mit dem Vergleich deine Kredite abzahlen und wieder ein geordnetes Leben führen ist das durchaus überlegenswert. Hast du, wie auch immer, keine Schulden und lebst normal ist das eine andere Sache.
Lt. RA Cocron sind die Erfahrungen so dass ein beim LG angebotener Vergleich sich auch nach einem Sieg vor dem OLG nicht erhöht wird von der Gegenseite. Dann gibt es nur noch die Möglichkeiten das EuGH auszusitzen und bei Malta Bill 55. Gibraltar ist schwierig mit Vollstreckungen da nicht EU. Curacao kann man vollstrecken aber mit enormen Zeitaufwand.
Und dann die Risiken die LT beschrieben hat sind auch zu überdenken.

Momentan scheint es aber eher wenig Angebote zu geben. Fazit ist, jeder muss nach Möglichkeiten und persönlichen Umständen handeln.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

Re: Zahlt Onlinecasino nach Ablehnung von Vergleich nach Gericht?
« Antwort #4 am: 05 Oktober 2024, 20:26:01 »
30 Prozent hätte ich auch abgelehnt.
Als Gewinner weniger zu erreichen als der Unterlegene ist eine Verhöhnung.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

Re: Zahlt Onlinecasino nach Ablehnung von Vergleich nach Gericht?
« Antwort #5 am: 05 Oktober 2024, 20:43:17 »
Ich werde keinen Vergleich eingehen. Gerade bei den Zinsen bei der Summe ist jede Wartezeit alles wert. Bin mal gespannt, ob die freiwillig zahlen, da es schon eine berühmte pokerunternehmen ist mit 3 Zahlen🙃

Re: Zahlt Onlinecasino nach Ablehnung von Vergleich nach Gericht?
« Antwort #6 am: 05 Oktober 2024, 20:48:01 »
Malta vermutlich
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

Re: Zahlt Onlinecasino nach Ablehnung von Vergleich nach Gericht?
« Antwort #7 am: 05 Oktober 2024, 20:58:10 »
Exakt Malta. Sind bereits seit 2002 auf dem Markt, gespielt habe ich dort überwiegend Poker und auch etwas im Casino online.

Re: Zahlt Onlinecasino nach Ablehnung von Vergleich nach Gericht?
« Antwort #8 am: 06 Oktober 2024, 10:25:10 »
Mitunter wird der Vergleich auch erhöht. War Mal in einer Kanzlei beschäftigt, wo wir böse Finanzunternehmen vertreten haben. Ging um Falschberatung.

Der Vergleichsrahmen lag bei 80%. Der Gegner hat bei 30% zu geschlagen.

Will sagen, dass das erste Angebot oft noch erhöht wird und sehr oft nicht das letzte ist.

*

Offline Olli

  • *****
  • 7.320
Re: Zahlt Onlinecasino nach Ablehnung von Vergleich nach Gericht?
« Antwort #9 am: 06 Oktober 2024, 11:15:39 »
Na, 30 %, auch wenn es das erste Angebot war, war trotzdem das Letzte!
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Zahlt Onlinecasino nach Ablehnung von Vergleich nach Gericht?
« Antwort #10 am: 06 Oktober 2024, 11:54:04 »
Halte ich für einen Mythos.

Re: Zahlt Onlinecasino nach Ablehnung von Vergleich nach Gericht?
« Antwort #11 am: 06 Oktober 2024, 12:10:19 »
Na, 30 %, auch wenn es das erste Angebot war, war trotzdem das Letzte!

War das erste bis jetzt.

Re: Zahlt Onlinecasino nach Ablehnung von Vergleich nach Gericht?
« Antwort #12 am: 06 Oktober 2024, 12:27:54 »
Olli meint vermutlich DAS LETZTE :)


Re: Zahlt Onlinecasino nach Ablehnung von Vergleich nach Gericht?
« Antwort #13 am: 06 Oktober 2024, 13:02:58 »
Jedes erste Angebot ist das letzte 👍das ist wirklich wahr.

*

Offline Duffi

  • ***
  • 54
Re: Zahlt Onlinecasino nach Ablehnung von Vergleich nach Gericht?
« Antwort #14 am: 08 Oktober 2024, 09:13:15 »
Ich werde keinen Vergleich eingehen. Gerade bei den Zinsen bei der Summe ist jede Wartezeit alles wert. Bin mal gespannt, ob die freiwillig zahlen, da es schon eine berühmte pokerunternehmen ist mit 3 Zahlen🙃

Bei den zinsen kann ich mir (sofern alles für uns läuft) ein neues auto kaufen. Daher können sich sich gerne zeit lassen

 

Wir danken dem AOK Bundesverband für die Finanzierung des technischen Updates dieses Forums