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EuGH setzt Verfahren C-440/23 aus

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Re: EuGH setzt Verfahren C-440/23 aus
« Antwort #45 am: 09 Oktober 2024, 12:01:48 »
Ist auch das bessere Vorgehen. Wenn Europa Druck macht ist es in der Regel wirksamer als wenn 10 Länder einzeln kommen. Die müssen merken dass die Luft dünn wird.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

Re: EuGH setzt Verfahren C-440/23 aus
« Antwort #46 am: 08 November 2024, 19:12:10 »
Ich melde mich auch mal zurück.

Meine Klagen wurden allesamt 2022 eingereicht.

2 Vergleiche erzielt
1 Verfahren im LG ausgesetzt
2 Verfahren im OLG ausgesetzt
2 Säumnisurteile im LG
1 Säumnisurteil im AG


Also knapp 3 Jahre wo nicht viel passiert ist.
Außer, dass ich alle meine Spielschulden los bin.
Bin mal gespannt wie viele Betreiber nächstes Jahr insolvent gehen, wenn das EUGH Urteil steht.

Ich habe die Befürchtung, dass mir trotz klarer Rechtssprechung im nächsten Jahr kurz vor OLG Entscheidung Vergleichsangebote gemacht werden. Da hadere ich jetzt schon, ob man, wenn man schon so lange gewartet hat einen Vergleich in Höhe von über 70% annehmen sollte, da für mich klar die Gefahr steht, dass die Firmen pleite gehen.

Wie denken die anderen?

*

Offline Hans1

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Re: EuGH setzt Verfahren C-440/23 aus
« Antwort #47 am: 08 November 2024, 19:43:40 »
Man wird sehen, ob das EuGH Urteil überhaupt irgendwelche positive Auswirkungen nach sich zieht (wenn es denn positiv ist). Es gibt ja auch EU Länder, die regelmäßig seit Jahren EU Recht ignorieren und dann Sanktionen aufgebrummt bekommen ohne weitere ernste Konsequenzen. Wer sagt denn, dass Malta das nicht auch so macht?
Oder es folgt dann womöglich eine Insolvenzwelle.
Ich schaue ab und zu ins Malta Business Registry und sehe mir die Jahresabschlüsse und sonstige Meldungen an, die vielleicht irgendwie Rückschlüsse auf die strukturelle und vor allem finanzielle Situation des Anbieters darlegen. Mehr als das bisschen von außen beobachten fällt mir aber nicht ein. Es bleibt beim Warten und das Beste hoffen.

Re: EuGH setzt Verfahren C-440/23 aus
« Antwort #48 am: 08 November 2024, 20:25:30 »
Und klar dir den was aufgefallen beim durchsuchen der Register etc. ?

Naja die aktuellen Betreiber mit deutscher Lizenz werden das glaube nicht wagen bei den Rest sehe ich auch da das größte Risiko …

Naja allgemein die großen werde auch wegen der Publicity auch überlegen denke ich der deutsche Markt ist ja für einige nicht unbedeutend 

Daher würde ich bei 70 Prozent bei jedem meiner Fälle zustimmen aktuell ist man ja davon mehr als weit  entfernt  wenn überhaupt was kommt

Immerhin hast du schon 2 erzielt und bist deine Schulden los !

*

Offline Olli

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Re: EuGH setzt Verfahren C-440/23 aus
« Antwort #49 am: 08 November 2024, 21:42:20 »
Zitat
Außer, dass ich alle meine Spielschulden los bin.

Ist denn das alleine nicht schon genial? Ich freue mich da für Dich!
Nun genieße das erwirschaftete Geld und erfreue Dich an dem, was Du Dir davon gönnst!
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: EuGH setzt Verfahren C-440/23 aus
« Antwort #50 am: 08 November 2024, 22:27:08 »
Ich habe die Befürchtung, dass mir trotz klarer Rechtssprechung im nächsten Jahr kurz vor OLG Entscheidung Vergleichsangebote gemacht werden. Da hadere ich jetzt schon, ob man, wenn man schon so lange gewartet hat einen Vergleich in Höhe von über 70% annehmen sollte, da für mich klar die Gefahr steht, dass die Firmen pleite gehen.

Wie denken die anderen?

Die Frage ist tatsächlich sehr schwierig zu beantworten. Aus meiner persönlichen Sichtweise ist die Annahme von Vergleichsangeboten im Rahmen der 70% eine gute Überlegung wert, sie anzunehmen. Dieser Prozentsatz deiner Forderung ist meines Erachtens nach, sofern er dir angeboten wird, akzeptabel. Du sparst dir damit zudem viel Stress und kannst dich auf dich und dein spielfreies und vor allem besseres Leben wieder voll konzentrieren.

Ich weiß jetzt nicht um welche Streitwerte es bei dir geht, aber da würde ich sogar Verfahrens- und Rechtsanwaltskosten teilen, wenn es die Gegenseite voraussetzt.

Vollstreckungen nach Urteilen sind halt schwierig geworden, wenn der Beklagte sein Sitz nicht in Deutschland hat. Bei einer gütlichen Vergleichsvereinbarung ist eben diese Gefahr eher nicht gegeben.

Re: EuGH setzt Verfahren C-440/23 aus
« Antwort #51 am: 08 November 2024, 23:16:05 »
Du darfst aber nicht vergessen,dass die keine gerichtlichen vergleiche machen, sondern außergerichtliche.

Angenommen, du machst einen 0815 Vergleich, dann hast du nur noch Anspruch auf die Vergleichssumme, ...

Stell dir aber dann vor, der Vergleichsbetrag wird nicht bezahlt, was auch hin und wieder vorkommt. Dann ist deine ursprüngliche Klage unzulässig, du musst dann nochmal den Quatsch von vorne machen, die jetzigen Anwälte sagen, sie seien bei der neuen Klage noch nicht beauftragt... Etc

Auf jeden Fall fließt in der Regel Kohle von den Vergleichen, aber mitunter soll es auch nicht klappen und dann den ganzen Mist von vorne, muss man abwägen. Gerichtliche vergleiche mit ihrem Vergleichstext machen die wohl nicht,da das einen richtigen Titel darstellen würde und außerdem würden die Richter dann beim nächsten Fall das Spielchen kennen, was es wohl zu vermeiden gilt.

Re: EuGH setzt Verfahren C-440/23 aus
« Antwort #52 am: 09 November 2024, 00:42:52 »
Also bei mir gab es versuche von gerichtlichen Vergleichen, die aber gescheitert sind, weil entweder das Angebot der Beklagten zu niedrig war oder die Beklagte sich nicht an die Frist gehalten hat. Somit wurde anschließend der Prozess fortgeführt bzw. ein Urteil ausgesprochen.

Ich rede tatsächlich in dem Fall von möglichen Vergleichsangeboten, wenn feststeht, dass der EUGH gegen die Casinos entschieden hat. Die Gerichte werden anschließend alle ein Urteil aussprechen. Ich spreche von möglichen Vergleichsangeboten vor dem Urteil.

Außerdem interessiert mich in diesem Zusammenhang, ob danach der Weg für weitere Klagen eröffnet ist oder das ganze aufgrund der Kenntnis der Illegalität bereits verfährt, weil die 3 Jahre nach Glücksspielvertrag vorbei sind.

« Letzte Änderung: 09 November 2024, 08:43:24 von flute8- »

Re: EuGH setzt Verfahren C-440/23 aus
« Antwort #53 am: 09 November 2024, 06:29:53 »
Du darfst aber nicht vergessen,dass die keine gerichtlichen vergleiche machen, sondern außergerichtliche.

Angenommen, du machst einen 0815 Vergleich, dann hast du nur noch Anspruch auf die Vergleichssumme, ...

Ja das ist doch der Sinn des Ganzen?
Ein Vergleich ist eine gütliche Einigung eines Rechtsstreits. Das ist ja grundsätzlich bei jeder Zivilklage das Ziel eines Gerichtes. Was ja auch eine gute Idee sein kann, denn ein Vergleich resultiert demzufolge meistens immer aus gerichtlichen Verfahren.
Klar, man kann sich auch bei Forderungen eines anderen außergerichtlich einigen. Aber ich würde sowas immer juristisch klar beweisbar festhalten lassen!

Re: EuGH setzt Verfahren C-440/23 aus
« Antwort #54 am: 09 November 2024, 08:58:35 »
Richtig Dennis, das macht auch jeder vernünftige Anwalt so. Und das Thema Insolvenz einzelner Betreiber und dem gegensteuern ist längst auf dem Tisch unserer Anwälte.
Die pennen nicht und werden auch von den PKF unterstützt. Mag bei kleinen Klitschen schwierig sein aber die großen haben mehrere Casinos und vor allem mein Lieblingsthema Muttergesellschaft.
Flute, Spielschulden los haben ist eigentlich mein Hauptziel das mir reichen würde. Das wäre die letzte Bastion die fällt in Hinsicht auf diese schlimme Zeit zu denken.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder


Re: EuGH setzt Verfahren C-440/23 aus
« Antwort #56 am: 09 November 2024, 13:07:55 »
Auf diesen (Teil-) Bericht warte ich schon einige Zeit. Sehr gute, wenn auch in nicht allen Punkten leicht verständliche Kost. Er, Cocron und Grunow? schreiben für mich die BG besten Artikel.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

Re: EuGH setzt Verfahren C-440/23 aus
« Antwort #57 am: 09 November 2024, 13:21:36 »
Ja sehe ich genauso da wird realistisch eingeschätzt wie der Stadt der Dinge ist und auch nicht alles schön geredet … daher habe ich ihn mal hier reingestellt ..: gut das es schon mal einer auch so sieht 😉👍

 

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