Obendrein liest es sich, als hätte an diesem Tag ein Schülerpaktikant die Aufgabe bekommen, als Antwort einfach nachträglich das Wort 'nicht' in jeden einzelnen Satz eines vorgefertigten Textes einzufügen, um dessen Bedeutung ins Gegenteil zu verkehren.
Ernsthaft, 20(!)mal 'nicht'... da hat mein Hirn gestreikt. Selbst ein Grundschüler würde das besser formuliert bekommen.
Ansonsten stimme ich Roy aber zu. Die Zuständigkeit der Behörde beginnt erst dann, wenn eine Lizenz erteilt wurde - und die Überwachung damit in ihren Zuständigkeitsbereich fällt.
Und selbst dann wäre es noch mehr als fraglich, ob es zu ihren 'Pflichten' gehört, dir bei der Vollstreckung deiner Titulierung zu helfen... aber das Thema hatten wir bereits anderswo.