Ja, aber gerechnet immer jeweils pro Anbieter, und nicht 'unterm Strich'.
Da wären solche Szenarien jetzt nicht so ungewöhnlich. Siehe Roy's Beitrag.
Wenn sie also bei Anbieter A 1.900€ gewinnt, und diese dann bei Anbieter B verspielt, schuldet sie Anbieter A dennoch diese 1.900€, sollte dieser auch auf eine 'Rückabwickung' bestehen - auch wenn sie das Geld schon gar nicht mehr hat.
Natürlich würde sie nur den Anbieter (B) verklagen, bei dem sie selbst im Minus ist, aber sprechen die sich dann untereinander ab, kann es gut passieren, daß Anbieter A im Gegenzug dann sie verklagt, um ihr eins 'auszuwischen'.
Was rein logisch betrachtet deren gutes Recht wäre.