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EuGH setzt Verfahren C-440/23 aus

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Re: EuGH setzt Verfahren C-440/23 aus
« Antwort #60 am: 10 März 2025, 18:35:02 »
Gehts bei dem Fall jetzt auch um Bill55 ?

Re: EuGH setzt Verfahren C-440/23 aus
« Antwort #61 am: 10 März 2025, 18:40:05 »
Ja, den Fall, den Sie übernehmen wollten, hat sowieso in der Zwischenzeit ein anderer Prozessfinanzierer übernommen und da habe ich auch ein Urteil gewonnen, also ein Urteil für mich entschieden gehabt, aber die sind vors OLG gegangen und haben es geschafft, das Verfahren aussetzen zu lassen, bis es eine Entscheidung des EUGH gibt und das ist genau der Fall, also bei mir sind es sowieso nur Casinofälle, bedeutet für mich letztendlich, dass ich nach diesem Tag wohlmöglich eine Tendenz habe oder eine Entscheidung, wo es hingeht bzw. in welche Richtung die Richter sich entscheiden werden. Jetzt können die Betreiber natürlich überlegen, ob sie vor der Verhandlung Vergleichsangebote an mich beispielsweise machen oder ob sie jetzt nochmal den Tag abwarten und darauf spekulieren, dass die Spieler Unrecht bekommen.

Re: EuGH setzt Verfahren C-440/23 aus
« Antwort #62 am: 10 März 2025, 19:08:51 »
Die werden keine Vergleichsangebote machen! Sonst hätten die doch wenig angeboten. Nochmals mit den Geldern die sie auszahlen werden neue Klagen finanziert!

Die wollten es nur in die Länge ziehen. Natürlich werden danach hoffentlich die Gerichte nicht mehr aussetzen, weil die Entscheidung klar ist!!!!

Danach müssen die Nationale Gerichte die Entscheidung umsetzen! Glaubt ihr die Anbieter wissen das nicht???
Es geht nur darum den „Verlust“ von den zu minimieren!

Re: EuGH setzt Verfahren C-440/23 aus
« Antwort #63 am: 10 März 2025, 21:52:27 »
Na wenn sich abzeichnet, dass sie verlieren werden, werden sie Vergleiche anbieten müssen, da sie sonst mit Klagen zugeflutet werden. Das würde immense Kosten verursachen. Und letztlich ist noch Bill dazwischen. Bis dort ein Urteil gefällt wird kann es auch noch dauern und die Zeit könnten die Casinos um in die Insolvenz zu gehen.

Re: EuGH setzt Verfahren C-440/23 aus
« Antwort #64 am: 14 März 2025, 20:12:07 »
Weiß jemand ob es noch ein Schlussantrag von der Generalanwaltschaft geben wird? Sowas gibt es eigentlich meistens. Ist ja schon in 4 Wochen


Re: EuGH setzt Verfahren C-440/23 aus
« Antwort #66 am: 16 März 2025, 12:33:53 »
Generalstaatsanwaltschaft? 😁

Re: EuGH setzt Verfahren C-440/23 aus
« Antwort #67 am: 16 März 2025, 13:25:03 »
Übertragung von öffentlichen Sitzungen
Um den Zugang der Öffentlichkeit zu seiner Rechtsprechungstätigkeit zu erleichtern, bietet der Gerichtshof der Europäischen Union ein System der Übertragung von öffentlichen Sitzungen an.

Die Verkündung der Urteile des Gerichtshofs und die Verlesung der Schlussanträge der Generalanwälte werden auf dieser Website live übertragen. Die Übertragung startet jeweils zu Beginn der Sitzungen entsprechend den im Gerichtskalender angegebenen Zeiten.

Bestimmte mündliche Verhandlungen des Gerichtshofs werden zeitversetzt übertragen. Dabei handelt es sich grundsätzlich um die Verhandlungen in den Rechtssachen vor dem Plenum, der Großen Kammer oder ausnahmsweise, wenn die Bedeutung der Rechtssache es rechtfertigt, einer Kammer mit fünf Richtern. Die Videoaufzeichnung solcher mündlichen Verhandlungen bleibt auf dieser Website für einen Zeitraum von längstens einem Monat nach Schließung der Verhandlung verfügbar.

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Offline Olli

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Re: EuGH setzt Verfahren C-440/23 aus
« Antwort #68 am: 16 März 2025, 18:03:08 »
Ich frage mich, sollte für die Glücksspieler entschieden werden, wann die Staatsanwaltschaften endlich strafrechtlich gegen die Anbieter vorgehen?
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2


Re: EuGH setzt Verfahren C-440/23 aus
« Antwort #70 am: 29 März 2025, 19:27:35 »
Habe das Urteil durch CHATGPT mal bewerten lassen, welche Auswirkungen das EUGH Urteil auf vergangene Glücksspielgesetze haben kann


Das EuGH-Urteil könnte auch Auswirkungen auf vergangene Glücksspielgesetze haben, insbesondere in Deutschland. Da Deutschland in der Vergangenheit strenge Regulierungen für Online-Glücksspiel eingeführt hat, ohne diese immer ordnungsgemäß bei der EU-Kommission zu notifizieren, könnte das bedeuten:
   1.   Alte Verbote könnten unwirksam sein
Falls Deutschland frühere Glücksspielgesetze ohne EU-Notifizierung erlassen hat, könnten diese rückwirkend als nicht rechtsgültig angesehen werden. Das betrifft besonders das frühere Verbot von Online-Casinos, das erst mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag 2021 offiziell gelockert wurde.
   2.   Mögliche Klagen von Anbietern
Glücksspielunternehmen, die früher durch nationale Verbote vom Markt ausgeschlossen wurden, könnten nun klagen und Schadensersatz fordern, weil sie damals rechtswidrig benachteiligt wurden.
   3.   Rechtsunsicherheit für frühere Strafen
Falls Spieler oder Anbieter in der Vergangenheit für illegales Glücksspiel belangt wurden, könnten diese Strafen jetzt angefochten werden, wenn die zugrunde liegenden Gesetze gegen EU-Recht verstießen.

Insgesamt stärkt das Urteil die Position der Glücksspielanbieter gegenüber nationalen Regulierungsbehörden, die in der Vergangenheit ohne ordnungsgemäße EU-Prüfung restriktive Regeln durchgesetzt haben.

https://malta-media.com/de/egba-begrust-cjeu-urteil-zu-eu-glucksspiel-gesetzen/

Re: EuGH setzt Verfahren C-440/23 aus
« Antwort #71 am: 29 März 2025, 19:52:30 »
Wenn ich das richtig Verstanden hab sollen die nationale Gerichte, neue Gesetze vorher dem EuGH melden damit sie geprüft werden können. Würde heißen das halt Vorlagefragen weniger gestellt werden sollten würde ich vermuten.

Aber des lese ich für die Zukunft so.
Das würde die Verbote wieder länger dauern lassen.

Für mich ein Indiz das es für uns besser aussieht ist das die Anbieter immer noch nicht die Auskünfte rausrücken.


Re: EuGH setzt Verfahren C-440/23 aus
« Antwort #73 am: 29 März 2025, 20:46:16 »
Da merke ich mal wie weit ich von KI entfernt bin bzw Chat GPT 😂🙈

Aber an sich mal ne gute Idee …

Re: EuGH setzt Verfahren C-440/23 aus
« Antwort #74 am: 29 März 2025, 21:01:59 »
Kann man das den so einfach auf unseren Fall übertragen?

Da geht es, weil der Anbieter eine Geldstrafe erhalten hat. Mit Rückforderungen hat das nicht viel zu tun

 

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