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EuGH setzt Verfahren C-440/23 aus

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Re: EuGH setzt Verfahren C-440/23 aus
« Antwort #60 am: 10 März 2025, 18:35:02 »
Gehts bei dem Fall jetzt auch um Bill55 ?

Re: EuGH setzt Verfahren C-440/23 aus
« Antwort #61 am: 10 März 2025, 18:40:05 »
Ja, den Fall, den Sie übernehmen wollten, hat sowieso in der Zwischenzeit ein anderer Prozessfinanzierer übernommen und da habe ich auch ein Urteil gewonnen, also ein Urteil für mich entschieden gehabt, aber die sind vors OLG gegangen und haben es geschafft, das Verfahren aussetzen zu lassen, bis es eine Entscheidung des EUGH gibt und das ist genau der Fall, also bei mir sind es sowieso nur Casinofälle, bedeutet für mich letztendlich, dass ich nach diesem Tag wohlmöglich eine Tendenz habe oder eine Entscheidung, wo es hingeht bzw. in welche Richtung die Richter sich entscheiden werden. Jetzt können die Betreiber natürlich überlegen, ob sie vor der Verhandlung Vergleichsangebote an mich beispielsweise machen oder ob sie jetzt nochmal den Tag abwarten und darauf spekulieren, dass die Spieler Unrecht bekommen.

Re: EuGH setzt Verfahren C-440/23 aus
« Antwort #62 am: 10 März 2025, 19:08:51 »
Die werden keine Vergleichsangebote machen! Sonst hätten die doch wenig angeboten. Nochmals mit den Geldern die sie auszahlen werden neue Klagen finanziert!

Die wollten es nur in die Länge ziehen. Natürlich werden danach hoffentlich die Gerichte nicht mehr aussetzen, weil die Entscheidung klar ist!!!!

Danach müssen die Nationale Gerichte die Entscheidung umsetzen! Glaubt ihr die Anbieter wissen das nicht???
Es geht nur darum den „Verlust“ von den zu minimieren!

Re: EuGH setzt Verfahren C-440/23 aus
« Antwort #63 am: 10 März 2025, 21:52:27 »
Na wenn sich abzeichnet, dass sie verlieren werden, werden sie Vergleiche anbieten müssen, da sie sonst mit Klagen zugeflutet werden. Das würde immense Kosten verursachen. Und letztlich ist noch Bill dazwischen. Bis dort ein Urteil gefällt wird kann es auch noch dauern und die Zeit könnten die Casinos um in die Insolvenz zu gehen.

 

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