Du darfst aber nicht vergessen,dass die keine gerichtlichen vergleiche machen, sondern außergerichtliche.
Angenommen, du machst einen 0815 Vergleich, dann hast du nur noch Anspruch auf die Vergleichssumme, ...
Stell dir aber dann vor, der Vergleichsbetrag wird nicht bezahlt, was auch hin und wieder vorkommt. Dann ist deine ursprüngliche Klage unzulässig, du musst dann nochmal den Quatsch von vorne machen, die jetzigen Anwälte sagen, sie seien bei der neuen Klage noch nicht beauftragt... Etc
Auf jeden Fall fließt in der Regel Kohle von den Vergleichen, aber mitunter soll es auch nicht klappen und dann den ganzen Mist von vorne, muss man abwägen. Gerichtliche vergleiche mit ihrem Vergleichstext machen die wohl nicht,da das einen richtigen Titel darstellen würde und außerdem würden die Richter dann beim nächsten Fall das Spielchen kennen, was es wohl zu vermeiden gilt.