Unterstützen Sie unsere Arbeit Jetzt spenden!
Hallo Gast
Online-Selbsthilfegruppen Glücksspielsucht
» Mittwochsgruppe    |    » Samstagsgruppe
     

Versäumnisurteil

  • 50 Antworten
  • 6659 Aufrufe
*

Offline Olli

  • *****
  • 7.338
Re: Versäumnisurteil
« Antwort #30 am: 06 Juli 2024, 10:09:24 »
Dir ist schon bewusst, dass "Lobbyarbeit" zu den Gesetzen geführt haben, die wir jetzt haben? "Sachliche" Argumente waren da wohl weniger im Spiel ...

:)

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Versäumnisurteil
« Antwort #31 am: 06 Juli 2024, 13:22:22 »
Ja Olli, da hast du wohl Recht. Es muss ja für beide Seiten angenehm sein… also für den Wettanbieter und den Staat. 🤣

*

Offline Hans1

  • ****
  • 167
Re: Versäumnisurteil
« Antwort #32 am: 06 Juli 2024, 14:09:04 »
es würde sich alles ändern, wenn unsere GGL auch mal strafzahlungen in millionenhöhe verhängen würde, wie es andere glücksspielbehörden auch tun.

*

Offline TAL

  • *****
  • 682
Re: Versäumnisurteil
« Antwort #33 am: 06 Juli 2024, 14:53:11 »
Die hiesigen Glücksspielbehörde ist ihrer Aufgabe überhaupt nicht gewachsen. Das liegt daran, daß binnen kürzester Zeit ein Verwaltungsapparat 'aus dem Boden gestampft' werden mußte, um die hochtrabenden 'Versprechungen' zumindest offiziell einhalten zu können.
Die Mitarbeiter können gar nichts dafür. Die sind mit der Situation völlig überfordert. Auf diesen 'Gegner' waren die sicher nicht vorbereitet.
Sie müssen sich an bürokratische Bestimmungen halten, die ihrem Handlunsspielraum erheblich einschränken, während die Anbieter sich mit Schlüpfrigkeit bestens auskennen.

Das konnte gar nicht funktionieren.

Ja, die Lobby hat jedenfalls verdammt gute Arbeit geleistet.

Man kann einen Markt nicht 'regulieren', dem schon ein Verbot scheißegal war. Aber wenn's um Geld geht... kriegt man das schon irgendwie 'schöngeredet'.



*

Offline Ilona

  • *****
  • 3.890
    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Versäumnisurteil
« Antwort #34 am: 06 Juli 2024, 15:44:58 »
@Hans1
Im  GlüStV sind die Ordnungsstrafen auf 500.000 € begrenzt

LG Ilona

*

Offline TAL

  • *****
  • 682
Re: Versäumnisurteil
« Antwort #35 am: 06 Juli 2024, 17:11:51 »
Ich habe offline angefangen. Bin also auch ohne diesen Wildwuchs in die Spielsucht 'gerutscht'. Legal, illegal, scheißegal.... für mich persönlich macht es keinen Unterschied (mehr). Denn ich kenne die Konsequenzen.
So, wie es momentan läuft, geht es aber über das 'Anfüttern' bereits Süchtiger weit hinaus. Diese Kampagnen zielen auf 'Neukundengewinnung' ab. Und das ist die eigentliche Sauerei. Von wegen und lustiger und harmloser Zeitvertreib.
Was bei Alkohol und Zigaretten nach Jahrzehnten endlich erkannt wurde, wird hier jetzt wieder total ignoriert. Das ist das, was ich tatsächlich nicht verstehe... jedes Mal, wenn ich eine solche Werbung sehe.

Wie konnte man so dumm sein, diese Tür zu öffnen?

Sorry, aber das will nicht in meinen Kopf. Naivität, oder doch bewußte Ignoranz? Wahrscheinlich beides - je nach beteiligter Person.


Re: Versäumnisurteil
« Antwort #36 am: 06 Juli 2024, 22:31:53 »
Der Staat muss eigentlich auf legale Steuereinnahmen bestehen. Illegale Wettsteuern sind eigentlich peinlich. Wobei wenn ich mir das ganze Treiben so anschaue kommt es darauf auch nicht mehr an. Es gab mal eine Zeit in der Politiker medial und politisch geköpft wurden weil in einer Doktorarbeit eine kleine Sequenz ein Plagiat waren. Heute gibt's Veruntreuung, Maskenskandale, CumEx Vorgänge und vieles mehr das totgeschwiegen bzw verzögert bis dies und das verschwunden ist. Das verstecken in Ämter und der Unantastbarkeit der Immunität.
Wir reden von einem Land das Jahrzehnte mit erhobenen Finger auf Länder wie die Ukraine oder Rumänien gezeigt hat. Ich für meinen Teil kann mich hier kaum noch identifizieren. Auch hier wird eine Lobby mit krimineller Energie schön geredet. Ich als Süchtiger der in seiner aktiven Zeit dies nie hinterfragt hat habe mir wenigstens im Nachgang die Augen geöffnet. Und mir macht keiner weiß dass die großen Entscheider diese Verstrickungen nicht kennen.
Alleine die Höhe des Einzahlungslimits lässt mich immer wieder schaudern. Die Mehrheit der Süchtigen kann sich nie im Leben 1000 Euro monatlich leisten. Das ist ein finanzielles Todesurteil auf Raten. Pfui Teufel!
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

*

Offline TAL

  • *****
  • 682
Re: Versäumnisurteil
« Antwort #37 am: 07 Juli 2024, 10:56:58 »
Die Leute sind auch nicht 'meins' - das gilt allerdings für Menschen im Allgemeinen. Aber ich war ja auch nicht deretwegen dort.

Und genau, die Schnelligkeit und der leichte Zugang sind das Problem. Wenn sich das nicht gänzlich verbieten läßt, sollte man dafür zumindest nicht auch noch werben dürfen. Und der Spieler- und Jugendschutz sollte funktionieren.
Es ist auch keine Schande, nicht über alles Bescheidzuwissen. Nur sollte ich mich neutral und gründlich mit einer Sache auseinandersetzen, über die ich eine weittragende und nicht wieder umkehrbare Entsicheidung treffen soll. Alles Andere ist fahrlässing und verantwortungslos.

Das mit dem Limit sehe ich genauso. Das sagte ich übrigens auch damals schon, als bekannt wurde, daß es eingeführt werden soll. Da wurde das hier von Vielen noch als 'Durchbruch' gefeiert. "Wenn es das früher gegeben hätte, wäre ich nie so tief abgerutscht." Bullshit.
'Gelegenheitsspieler' brauchen kein Limit, und für mich wäre ein Euro schon zuviel. Davon abgesehen... 1000€ im Monat zu verspielen bedeutet auf Dauer für 95% der Menschen den finanziellen Ruin.
Von daher ist es Augenwischerei. Ein großzügiges Entgegenkommen an die GI... und selbst daran halten die sich nicht. Oh Wunder, welch Überraschung!

Auch in den anderen Punkten gebe ich euch prinzipiell recht. Ich sage nur, daß der 'Fehler' schon weit früher passiert ist. Es war von vorneherein absehbar, daß sich das gar nicht umsetzen läßt. Hat in anderen Ländern ja schon nicht funktioniert. Doch das wurde völlig ignoriert , bzw. billigend in Kauf genommen.

Und jetzt wird der 'zahnlose Tiger' namens GGL dafür verantwortlich gemacht, daß ihr eine Bürde auferlegt wurde, die sie mit den gegebenen Mitteln gar nicht stemmen kann, während die Entscheidungsträger weiter Golfen gehen, und sich für ihre Heldentaten auch noch auf die Schultern klopfen.
Ich möchte nicht bei der GGL arbeiten... obwohl ich definitiv motiviert wäre. Nur tun könnte ich dank Bürokratie auch nichts. Das wäre mir zu frustrierend

*

Offline Rubbel

  • *****
  • 1.019
Re: Versäumnisurteil
« Antwort #38 am: 07 Juli 2024, 12:18:21 »
Hi TAL ... und schönen Sonntag Dir!

Hab' was, was Deinen Text, ergänzt, und das ist:
https://fdp-landtag-bw.de/themen/gluecksspiel/

Lieben Gruß!
Rubbel
Zitat
Quelle: Wikipedia, Glücksspielstaatsvertrag

Aus dem Inhalt:
Dritter Glücksspieländerungsstaatsvertrag
Nach der gescheiterten Ratifizierung des 2. GlüÄndStV wurden die Verhandlungen für eine Neuregulierung des Glücksspielsektors erneut aufgenommen. Wegen des Zeitdruckes aufgrund des bevorstehenden Auslaufens der sogenannten „Experimentierklausel“ für Sportwetten am 30. Juni 2019[40] und der bestehenden politischen Differenzen einigten sich die Länder im März 2019 zunächst auf den Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag (3. GlüÄndStV) als Übergangslösung bis Ende Juni 2021.[41] Dieser klammerte das Streitthema Online-Casino aus und entfristete lediglich die Experimentierklausel für die Gültigkeit des Staatsvertrages bis zum 30. Juni 2021 und hob zeitgleich die vorgesehene Obergrenze von 20 Sportwett-Konzessionen auf.[42] Damit reagierten die Länder auch auf den zentralen Kritikpunkt am gescheiterten Lizenzverfahren. Das Land Hessen wurde erneut beauftragt, ein Verfahren zur Vergabe von nationalen Sportwettlizenzen durchzuführen. Ziel war ein rechtssicher regulierter Sportwettenmarkt mit lizenzierten Anbietern in Deutschland ab Januar 2020. Gleichzeitig wurde mit der Verständigung auf den 3. GlüÄndStV die Vergabe von Online-Casino-Lizenzen in Schleswig-Holstein durch die anderen Länder anerkannt.[41][43]
Während die Ratifizierung in den Ländern problemfrei erfolgte und der 3. GlüÄndStV entsprechend am 1. Januar 2020 in Kraft trat, wurde kurz vor der Vergabe der ersten Sportwett-Konzessionen in Deutschland im Mai 2020 das vom Regierungspräsidium Darmstadt durchgeführte Verfahren nach einer Klage des österreichischen Anbieters "Vierklee Wettbüro" durch das Verwaltungsgericht Darmstadt gestoppt.[44] Das Gericht kritisierte dabei mangelnde Transparenz und ein nicht diskriminierungsfreies Vergabeverfahren.[45] Nachdem der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Klage für wirkungslos erklärt hatte, begann das Regierungspräsidium Darmstadt im Oktober 2020 mit der Vergabe von Sportwett-Konzessionen.[46][44]
Kritik
Während die Branche und Experten[47][48] den neuen Staatsvertrag als Übergangsregelung bis zum Juni 2021 begrüßten, wurde zugleich auf eine grundsätzliche Neuregulierung gedrängt[49][50] – auch aufgrund des seit Jahren stark wachsenden unregulierten Online-Casino-Marktes in Deutschland, der allein 2017 laut der Aufsichtsbehörden Bruttosspielerträge in Höhe von 1,76 Mrd. € erlöst hatte.[51]
Im Rahmen der EU-Notifizierung[52] erneuerte die Europäische Kommission ihre bereits 2012 bei der Notifizierung des 1. Glücksspieländerungsstaatsvertrages vorgetragene Kritik an der deutschen Glücksspielregulierung.[53] Die Kommission zweifelte erneut an, dass ein ausreichendes legales Onlineangebot für Sportwetten im Rahmen der Regulierung angeboten werden könne.[54] Zudem erneuerte Brüssel im August 2019 die Kritik, dass beim beibehaltenen Verbot von Online-Casino-Angeboten[55] kein ausreichender wissenschaftlicher Nachweis für die Gefährlichkeit des Glücksspiels vorhanden und somit die Begründung entsprechend unzureichend sei. Die Forderung der Kommission, die Verhältnismäßigkeit des Verbotes nachzuweisen, sei nicht erfüllt worden.[53][56]
Glücksspielstaatsvertrag 2021
Parallel zur Erarbeitung und Unterzeichnung des 3. GlüÄndStV im Frühjahr 2019 wurden die Verhandlungen für eine umfassende anschließende Regulierung ab Juli 2021 fortgeführt.[57][58][59] Größter Streitpunkt war der zukünftige Umgang mit Online-Glücksspielen wie den Online-Casino-Spielen,[60] für die es aktuell nur in Schleswig-Holstein eine Lizenz gibt.[61][62] Ungeachtet des Wunsches nach einer bundesweit einheitlichen Regulierung[63] gab es große Differenzen zwischen den einzelnen Ländern, die eine Einigung lange verhinderten.[64] Trotz Einsetzung einer Länder-Arbeitsgruppe[65] stockten die Verhandlungen zwischen den Ländern bis Ende 2019.[66]
Die Regulierung von Online-Spielautomaten und virtuellen Tischspielen wie Online-Roulette oder Black Jack stieß nicht nur auf inhaltlichen Widerstand,[67] sondern verursachte auch Sorgen um das Lotteriemonopol.[68] Da man vermeiden wollte, dass eine Liberalisierung der nach Ansicht einiger Länder vermeintlich gefährlichsten Spielformen[69] das Monopol auf Lotterien untergraben würde, wurde ein Gutachten zur Vereinbarkeit der Regulierungsvorschläge bei der Anwaltskanzlei "CBH Rechtsanwälte" beauftragt.[68] In dem im November 2019 vorgestellten Gutachten von Markus Ruttig, welcher auch das Land Hessen beim Streit um das Konzessionsverfahren 2014 vertreten hatte,[70] wurden unterschiedliche Regulierungsmodelle aufgezeigt. Gleichzeitig wurde darin argumentiert, dass die bereits erfolgte Zulassung privater Glücksspielanbieter das Lotteriemonopol gefährden würde.[68][71] Auf Basis dieses Gutachtens[72] und nach weiteren Verhandlungen verständigten sich die Ländervertreter auf einer Sonderkonferenz der Chefin und Chefs der Staats- und Senatskanzleien am 17. und 18. Januar 2020 am Tegernsee[73] auf einen neuen Glücksspielstaatsvertrag,[74] der eine Zulassung von Online-Automaten-Spielen vorsieht und den Ländern die Möglichkeit einräumt, Konzessionen für die Veranstaltung von Online-Casino-Spielen zu vergeben.[75][76] Zusätzlich soll eine neue gemeinsame Glücksspielaufsichtsbehörde mit Sitz in Sachsen-Anhalt aufgebaut werden.[77] Ebenso einheitlich wird ein Spielersperrsystem eingeführt, das nun länder- und spielformübergreifend verpflichtend wird. Ausgenommen sind lediglich Lotterien, die wie das heutige „6 aus 49“ höchstens zweimal pro Woche veranstaltet werden, Lotterien in Form des Gewinnsparens und Pferdewetten, die von Vereinen, die das Unternehmen eines Totalisatoren nach § 1 des Rennwett- und Lotteriegesetzes betreiben, oder auf einer inländischen Pferderennbahn stationär angeboten werden (§ 8 Abs. 2 GlüStV 2021).
Für das Inkrafttreten am 1. Juli 2021 nahm der Staatsvertrag am 21. April 2021 die letzte Hürde: Nach der Notifizierung durch die EU[78] musste der Vertrag bis zum 31. März 2021 von mindestens 13 Ländern und bis zum 30. Juni durch das Land Sachsen-Anhalt als Sitz der gemeinsamen Aufsichtsbehörde für Glücksspiel ratifiziert werden.[79]
Kritik
Kritik wurde vor allem an der geplanten umfassenden Überwachung von Online-Glücksspielern laut. Bereits im März 2019 wurden Pläne bekannt, dass neben Netzsperren und Payment-Blocking auch staatlich festgelegte Einsatzlimits für jeden Online-Spieler eingeführt und zentral überwacht werden sollen.[80] Eine für die Überwachung vorgesehene "Limitdatei" wurde in den Medien scharf als Überwachungsinstrument kritisiert,[81][82] wobei die Kritik auch von den Datenschutzbeauftragten der Länder aufgegriffen wurde. So hat die Datenschutzkonferenz während der schriftlichen Anhörung zum neuen Glücksspielstaatsvertrag am 10. März 2020 Bedenken geäußert, dass durch die Einrichtung einer "Parallelspielverhinderungsdatei" und einer "Limitdatei" Persönlichkeitsprofile abgeleitet werden können und die Datenerhebungen einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Spieler darstellen. Die Datenschutzkonferenz empfahl daher, die beiden Dateien nicht einzurichten.[83]
Ilona Füchtenschnieder, Vorsitzende des Fachverbandes Glücksspielsucht, warf der Politik mangelnde Zusammenarbeit mit Suchtexperten bei der Reform vor.[84] Außerdem kritisierte sie, dass die Glücksspielbranche nicht an den Folgekosten der Spielsucht beteiligt wird.[85]
« Letzte Änderung: 07 Juli 2024, 13:17:31 von Rubbel »
--Meist ist Geist geil--

*

Offline TAL

  • *****
  • 682
Re: Versäumnisurteil
« Antwort #39 am: 07 Juli 2024, 14:53:21 »
Danke Rubbel,

dir auch einen schönen Sonntag. Wollte gerade das Auto waschen, aber die Schlange war ewig lang. Irgendwie hatte ich die Idee wohl nicht exklusiv. : D

Ja, genau das... leider funktioniert die Lobbyarbeit bestens.
Das zeigt das ganz gut... da wird einem ganz übel. Bei mir in der Straße gibt es fußläufig zwei Spielhallen und sechs Wettbüros (und praktischerweise auch eine Pfandleihe), eins sogar im Erdgeschoß meines Wohnhauses. Der Betreiber macht allerdings den Laden dicht, gegen die Konkurrenz im Internet kommt er nicht an. Die winden sich seit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag mit Maschen durch, die er nicht anwenden kann. Denn er ist 'greifbar' - und die nicht.
Ich hörte letztens, wie er das einem Passanten erzählte, der ihn fragte, warum er aufgibt. Sowas sei doch heutzutage sehr 'lukrativ'.
Ich hatte mich dasselbe gefragt, als ich an seiner Tür einen Zettel mit dem Text  "Keine Wettannahme mehr - nur noch Auszahlungen." sah. Aber klar, das macht Sinn.

Freie Märkte? Du wohnst ja auch in einer Großstadt. Drüben im Stadtteil Billstedt ist es noch krasser... alle 50 Meter eine Spielhalle, nebenan Schulen und Einkaufszentren - Bestandsschutz. Dazwischen immer mehr Wettbüros.
Aber klar, wir 'brauchen' legale Angebote.
Ein Spielhallenbetreiber muß nach wie vor seine Fensterfront 'undurchsichtig' machen, sich an RTP-Vorgaben, Maximalverluste und 'Cooldown-Zeiten' halten... während ein Onlinecasino ohne Einschränkungen im Spielbetrieb zur Prime-Time völlig mit expliziten Bildern und fröhlichen Familien werben kann. Die Hallenbetreiber tun seit Jahrzehnten schon alles, um die Vorgaben zu umgehen. Da wird sich eine unantastbare Briefkastenfirma auf Malta ja dann ganz bestimmt dran halten, wenn man sie ganz höflich bittet. -.-

Das Ruder aus purem Eigennutz unter dem Deckmantel der Steuereinnahmen komplett aus der Hand zu geben, und das noch öffentlich als progressive Denkweise zu verkaufen, um die Gegner solcher 'Maßnahmen' zu diffamieren, ist schon ein sehr skrupelloser Schachzug. Die FDP hat da anscheinend einiges von ihren 'Verbündeten' gelernt.

--

Es fehle ein 'wissenschaftlicher Nachweis' für die Gefährlichkeit bestimmter Spielformen?
So hat die Tabakindustrie in den 60ern auch mal argumentiert - es gäbe keinen Nachweis über einen direkten Zusammenhang zwischen Tabakkonsum und  einem rapiden Anstieg der Fälle von Lungenkrebs und anderen schweren Lungenerkrankungen unter den Rauchern.
Ich habe echt das Gefühl, wir drehen uns im Kreis.
Wie blind (oder naiv?) muß man sein?

Die Definition von Wahnsinn...



(Das mit der Beteiligung der GI an den Folgekosten der Spielsucht ist allerdings eine ziemlich naive und kurzsichtige Idee.
Bitte, bitte nicht!
Aber das ist dann wieder ein anderes Thema.)

Re: Versäumnisurteil
« Antwort #40 am: 07 Juli 2024, 17:49:47 »
Mir fällt immer mehr auf, dass auch immer jüngere Frauen in die Spielhalle gehen. Das war meines Erachtens vor 10 Jahren noch nicht so. Das Eintrittsalter fängt meines Erachtens immer früher an.

Re: Versäumnisurteil
« Antwort #41 am: 07 Juli 2024, 19:47:29 »
Danke Rubbel,
Danke Tal,

das meiste unterstreicht ja mein vorher geschriebenes. Diese Konstrukte haben anscheinend europaweit eine derart starke Lobby. Aber was schreibe ich, Politiker sind eh das arroganteste was das Land zu bieten hat. Prinzipiell sollten es vom Volk eingesetzte Meinungsvertreter sein was natürlich nicht der Fall ist. Hat vor ein paar Monaten ein Schweizer Politiker in einer Sendung unseren Vertretern gut erklärt. Ergebnis waren rote Köpfe und offene Münder ohne Gegenwehr. Casino oder Sportwetten werden als sexy angepriesen wie früher vielleicht noch Beate Uhses Spielzeug.
1,3 Millionen Süchtige lassen mich seicht lächeln. Die Dunkelziffer ist sicher um ein Vielfaches höher. Gerade bei Sportwetten kenne ich alleine zig türkische Mitbürger die in Wettbüros mehr oder weniger geschlafen haben. Ich bin heilfroh wenigstens ein Angsthase gewesen zu sein und mein Chaos ausschließlich online angerichtet zu haben. Hat wenigstens den Vorteil hier seit Beginn der Abstinenz nie Trigger bekommen zu haben.

@Tal
Klar sind wir selbst Schuld an unserem Untergang, aber das durchschauen der Illigalität sehe ich anders. Zudem sucht kein normaler Mensch stundenlang ob ein Angebot welches sogar im Fernsehen beworben wird illigal sein könnte. Ich lache mich sowieso schlapp wenn hochdotierte Anwälte in Klageerwiderungen mir sagen dass das Angebot nicht illegal war und ich deshalb keine Ansprüche habe und gleichzeitig sagen, wenn dies doch der Fall sein sollte hätte ich das wissen müssen.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

*

Offline TAL

  • *****
  • 682
Re: Versäumnisurteil
« Antwort #42 am: 07 Juli 2024, 21:45:51 »
Du siehst das 'Durchschauen der Illegalität' anders? Anders als wer?
Und wie kommst du da gerade drauf?

Re: Versäumnisurteil
« Antwort #43 am: 08 Juli 2024, 08:14:08 »
Du siehst das 'Durchschauen der Illegalität' anders? Anders als wer?
Und wie kommst du da gerade drauf?
Sorry Tal, dann habe ich Deinen Text gestern falsch gelesen und interpretiert. Keine Ahnung warum.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

*

Offline TAL

  • *****
  • 682
Re: Versäumnisurteil
« Antwort #44 am: 08 Juli 2024, 10:21:59 »
Kein Problem.
Das passiert den Leuten irgendwie öfters bei mir.
Ist trotzdem immer etwas irritierend.

 

Wir danken dem AOK Bundesverband für die Finanzierung des technischen Updates dieses Forums