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Versäumnisurteil

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Re: Versäumnisurteil
« Antwort #15 am: 28 Juni 2024, 16:08:31 »
Wenn du ihnen schreibst lässt das definitiv Schwäche erkennen. Und wenn sie reagieren dann sicher mit Schweineangebote. Davon zahlst du dann deinen PKF. Davor hat mich mein Anwalt ganz am Anfang gewarnt weil es Anbieter gab die so vorgegangen sind. Am Ende wenn es blöd kommt darfst du noch Geld drauflegen. Schließlich hast du ja einen Vertrag mit dem PKF unterschrieben.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

Re: Versäumnisurteil
« Antwort #16 am: 01 Juli 2024, 20:52:25 »
Zur Erinnerung Bill55 zählt nicht bei Versäumnisurteile.

Ich füge mein Posting hier bewusst als "Doppelposting" nochmal ein (bereits identisch vorhanden im thread "BGH-Urteil"). Wenn das seitens der Admins nicht gewollt ist, dann gerne auch eines der beiden wieder löschen. Allerdings scheint mir dieses Thema der Versäumnisurteile eine erhebliche Verunsicherung hervorgerufen zu haben. Daher hier auch noch mal:


Nur mal zur Klarstellung, weil Du das jetzt mehrfach angesprochen hast und es scheinbar zu deutlichen Irritationen bei einigen Usern gekommen ist.

Mir ist absolut nicht klar, welchen Floh Dir Dein Anwalt ins Ohr gesetzt hat. Wenn er aber davon ausgehen will, dass Versäumnisurteile nicht unter Bill55 fallen, dann wäre ich schon sehr auf dessen Begründung gespannt.
Ohne Anwalts-Bashing zu machen, aber diese Information  ist schon arg befremdlich. Entweder hat er noch nie den gaming act gelesen oder es liegt bei ihm oder bei Dir ein deutliches Missverständnis des gaming act vor. Bereits ein einfacher Blick auf Bill55 zeigt, dass hier von "jedwedem Urteil oder sonstiger gerichtlicher Verfügung auszugehen ist.

Ich zitiere mal Bill 55 - Malta Gaming act, Cap. 583, veröffentlicht Gesetzblatt Malta 16. 06.2023:

"(b) The Court shall refuse recognition and, or enforcement in Malta of any foreign judgment and, or decision (...)"

Nochmal - ganz klar und eindeutig: any judgement oder decision - Jedes Urteil und/ oder Entscheidung fällt darunter. Damit auch jedes Versäumnisurteil.
Würde auch keinerlei Sinn ergeben, wenn ein Versäumnisurteil als "gesondertes Urteil" nicht darunter fällt. Ein Versäumnisurteil hat im deutschen Rechtssystem keine Sonderstellung, sondern ist exakt das gleiche wert (wirtschaftlich und juristisch) wie es bei einem "normal verhandeltem Urteil" der Fall ist.

Hier empfehle ich ganz ganz dringende Rücksprache mit Deinem Anwalt oder aber die Rücksprache mit einem kundigen anderen Anwalt. Ich sehe das durchaus kritisch, wenn er Dir da irgendwelche Hoffnungen macht, die momentan nicht in der gewünschten Form vorhanden sind.

Re: Versäumnisurteil
« Antwort #17 am: 01 Juli 2024, 21:55:08 »
Es wäre schon sehr seltsam wenn ich solche Aussagen mehrfach bekomme. Somit wollte ich zu keiner Irritation bewegen ich kann auch nur meine Erfahrungen teilen.
Da bin ich ganz bei Dir, so sehe ich das auch.

Sprich ihn direkt auf den gaming act an. Dein Anwalt sollte den gaming act vorliegen haben, wenn er sich eingehend mit Glücksspielrecht beschäftigt. Die relevante Passage vom 16.06.2023 umfasst lediglich 27 Zeilen, dass sollte jeder Anwalt problemlos lesen, übersetzen und verstehen können. Entsprechend sollte er Dir den gaming act erklären und die angeblichen "Besonderheiten" eines Versäumnisurteils mal darauf bezogen genau darlegen können.

Momentan hab ich immer öfter da so ein befremdliches Gefühl, wenn man sich die einschlägigen Anwaltsseiten zum Thema anschaut. Die Kuh muss gemolken werden, dabei hart am Limit! Unglaublich was da für Versprechungen gemacht werden, von nahezu zu Geld-zurück-Garantie bis hin zu "bahnbrechenden Sensationsurteilen" bei jeder noch so belanglosen Landgerichts-Entscheidung oder aber Interviews, die Anwälte im imaginären Selbstgespräch mit sich selbst führen bis hinzu tatsächlich falschen KI-generierten "Anwaltstexten" .... die Bandbreite wird größer um die Glücklosen zu locken. Da würde auch so eine Angabe wie "Versäumnisurteile sind safe, da greift bill 55 nicht" reinpassen, möglicherweise um sinnlose Vollstreckungsversuche zu führen, die derzeit abgesehen vom weiteren Geldfluss an den Anwalt keinerlei Erfolg bringen können. Wirklich sachliche Informationen auf Anwaltsseiten findet man irgendwie zum Thema immer seltener und gefühlt nur noch vereinzelt bei einigen Anwälten.

Aber gut, keine Vorverurteilung, vielleicht liegt ja auch nur ein Missverständnis zwischen Dir und Deinem Anwalt vor.

Re: Versäumnisurteil
« Antwort #18 am: 01 Juli 2024, 22:22:26 »
Vielleicht gibt es aber auch etwas das wir nicht wissen und wir (du) liegst falsch würde ich jetzt am liebsten haben ohne das ich deine Kompetenz in Frage stelle :-)
Kompetenz in Frage stellen ist grundsätzlich gut, denn das bedeutet, dass man sich seine eigenen Gedanken zu einer Sache macht  ;)

Nachdem was Du jetzt zum Thema Vollstreckung geschrieben hast, wäre die einzige verständliche Erklärung die ich hätte folgende(s) (Missverständnis):

Dein Anwalt hätte komplett Recht wenn er sagt: ja, Versäumnisurteile kann man problemlos vollstrecken. Dass er Dir das sogar schriftlich gibt, ist auch nicht weiter problematisch, denn wie ich bereits geschrieben habe: rein rechtlich ist ein Versäumnisurteil ein ganz normales Urteil. Und wie jedes Urteil, kannst Du auch ein Versäumnisurteil in jeder erdenklichen Form vollstrecken. Hier hätte Dir Dein Anwalt alles korrekt mitgeteilt.

Nur gilt genau der Schutz vor einer Vollstreckung auf Malta nach dem gaming act für jedes Urteil, sprich auch für jedes Versäumnisurteil.

Daher: ja, Du kannst aus einem Versäumnisurteil vollstrecken. Das aber nur, wenn kein Gesetz wie der gaming act einer grundsätzlichen Vollstreckung entgegensteht. Möglicherweise ist exakt das Dein Missverständnis.

Re: Versäumnisurteil
« Antwort #19 am: 02 Juli 2024, 06:54:04 »
Sehr interessantes Thema wobei ich als Laie mit meinem Bill55 Verständnis bei KSL bin. Bill55 sagt für mich nichts anderes aus als das Malta keine ausländischen Urteile akzeptiert. Dementsprechend ist es egal ob der deutsche Richter einen Schuldspruch von sich gibt oder due Beklagte keinen Bock hat zu entscheiden. Das Ergebnis ist am Ende ja das gleiche. Und das Urteil wurde ja nicht nach maltesischen Gesetzen gesprochen was das entscheidende ist.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

Re: Versäumnisurteil
« Antwort #20 am: 02 Juli 2024, 07:46:18 »
Vielleicht meint er ja die Vollstreckung in anderen EU Staaten ? Das wird ja bei einigen Anbietern probiert die sich weigern

Re: Versäumnisurteil
« Antwort #21 am: 02 Juli 2024, 09:18:37 »
Auf der GGL Seite steht folgendes: Über Bill No. 55

Das neue Gesetz sieht vor, dass nur maltesische Gerichte Urteile gegen maltesische Glücksspielunternehmen vollstrecken können. Das Gesetz ist gegebenenfalls eine Reaktion auf die stark gestiegene Anzahl erfolgreicher Rückzahlungsforderungen von Spielverlusten gegenüber maltesischen Glücksspielunternehmen, seitens Spielern die sich auf illegal erlittene Verluste berufen, da das angebotene Glücksspiel in ihrem Heimatland nicht legal war.

Da ein Versäumnisurteil auch ein Urteil ist, was in DE gefällt wurde, kann ich Kaffeesatzleser mit seiner Aussage nur zustimmen.

Wir sind gespannt auf die Antwort von deinem RA. Darf ich fragen welcher Rechtsanwalt dir das erzählt hat? Es wird nie langweilig

*

Offline Olli

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Re: Versäumnisurteil
« Antwort #22 am: 02 Juli 2024, 15:36:56 »
Cool ... danke Dir!
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Versäumnisurteil
« Antwort #23 am: 02 Juli 2024, 16:19:24 »
Klingt mir zu komplex aber irgendwie auch schlüssig … aber direkt dann in Malta dort übers Gericht zu vollstrecken  wird ja auch net einfacher oder ? Naja kann es ja auch mal meinen Anwalt schicken da ich auch ein VU habe

Re: Versäumnisurteil
« Antwort #24 am: 05 Juli 2024, 12:30:29 »
Die GGL ist in meinen Augen einfach nur ein Witz in dieser Thematik, Mutterkonzern hin oder her.

Re: Versäumnisurteil
« Antwort #25 am: 05 Juli 2024, 17:14:33 »
Neuer Artikel zum Thema
https://www.cllb.de/online-gluecksspiel/online-gluecksspiele-spielerschutz-nicht-ausreichend-umgesetzt/

Gibt es ein Musterschreiben dass man zusammen mit seinem Urteil an die GGL senden kann?

Re: Versäumnisurteil
« Antwort #26 am: 05 Juli 2024, 17:42:25 »
Das ist der erste politisch Sinnvolle Aspekt den ich höre/lese.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

Re: Versäumnisurteil
« Antwort #27 am: 05 Juli 2024, 21:52:29 »
Sie können nur das jetzt prüfen. Heißt seit der Whitelist. Die GGL kann keine Gesetze machen.
Die haben durch die Bank eine neue Betreibergesellschaft und nur die kann für ihre Vergehen seit Gründung bestraft werden.
Es ist zwar offensichtlich dass die Mutterkonzerne hier eine Schweinerei durchziehen, aber Fakt ist wir haben nicht bei diesen Betreibern gespielt. Wenn es rechtlich anders wäre würden unsere Anwälte pfänden ohne Ende. Hier müssten schlaue Menschen mit der Politik an Gesetzen drehen um das zu unterbinden. Eine Behörde kann das nicht.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

Re: Versäumnisurteil
« Antwort #28 am: 06 Juli 2024, 00:29:07 »
Es ist nunmal wie es ist. Gesetze und Regeln sind für beide Seiten da und gegen alles kannst du Einspruch einlegen und verzögern. Alle Richter und wer da noch dran beteiligt ist, wissen natürlich, dass das absoluter Schwachsinn ist, aber auch die müssen sich an Vorgehen und Prozesse halten und dadurch können die Wettanbieter ihre Spielchen treiben.

Re: Versäumnisurteil
« Antwort #29 am: 06 Juli 2024, 08:22:00 »
Ich sehe zumindest mal einen Anfang darin dass die Medien dieses Thema ganz anders aufgreifen als noch vor zwei Jahren. Auch für die Anbieter ist das ein negativer Aspekt und sollte sich das steigern kommt die Politik unter Druck.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

 

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