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Versäumnisurteil

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PeterDer2

Versäumnisurteil
« am: 27 Juni 2024, 13:29:18 »
Hallo zusammen,

kurze Vorstellung, Glücksspielsüchtig hauptsächlich Sportwetten, spielfrei und glücklich damit !
Therapie alles hinter mir, langer Weg aber ich bin glückliche damit und hoffe ich kann einigen anderen helfen auf dem Weg ins neue Leben.

Meine Frage, ich habe einige Fälle bezüglich Rückforderung am laufen, bei einem bereits auch ein Versäumnisurteil erhalten. Der Anbieter Reagiert nicht natürlich, die GGL die ich und mein Anwalt angeschrieben haben kommt auch null Reaktion obwohl der Anbieter auf whitelist steht.Ich finde es eine Frechheit das die Behörden weiter erlauben das diese Firma in Deutschland weiterhin Geld verdienen darf, achja ich hab die Steuern vergessen tut mir leid, die Menschen die damit Ihr Leben zerstört haben sind egal. Die Prozessfinanzierer über das ich das am laufen habe, scheinen auch die Kosten zu sparen und warten aktuell ab bis ein positiver verlauf bei der Vollstreckung stattgefunden hat. Zur Erinnerung Bill55 zählt nicht bei Versäumnisurteile. Einfach nur traurig was hier abgeht. Hat jemand Erfahrung oder einen Tipp was ich mit meinem positiven Urteil noch versuchen kann, warten ist nicht meine stärke.

Herzlichen Dank !!

Re: Versäumnisurteil
« Antwort #1 am: 27 Juni 2024, 13:32:34 »
Woher hast du die Info das es bei einem Versäumnis Urteil kein Problem hinsichtlich Bill55 gibt ?

Re: Versäumnisurteil
« Antwort #2 am: 27 Juni 2024, 13:56:01 »
ist das Versäumnisurteil begründet oder hat das Gericht das vergessen?

Re: Versäumnisurteil
« Antwort #3 am: 27 Juni 2024, 14:23:40 »
steht da im Urteil, weswegen dir der BEtrag zu steht oder steht da nur

die Beklagte wrid verurteil an Kläger x zu zahlen

Richter X

oder
wie oben

mit Gründe..,. im Sinne von, dass du X bei der Beklagten verspielt hast usw?

Re: Versäumnisurteil
« Antwort #4 am: 27 Juni 2024, 14:35:28 »
die Versäumnisurteile die im Ausland vollstreckt werden, sollten/müssen begründet sein. wäre das nicht so, müsste das Urteil wohl nochmal mit Gründen und den ganzen Fristen zugestellt werden

Re: Versäumnisurteil
« Antwort #5 am: 27 Juni 2024, 18:05:42 »
In 2-3 Jahren wird sich sicher etwas bewegen.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

Re: Versäumnisurteil
« Antwort #6 am: 27 Juni 2024, 18:39:22 »
Da gebe ich Dir durchaus recht. Ich gehe sogar weiter und würde den Staat auch mit in die Verantwortung nehmen. Das komplette Kartenhaus ist ja nicht mal verschleiert. Es gibt den Mutterkonzern der unten drunter seine OC'S mit verschiedenen Betreibern hat. Alles legitim. Dann kommt es dazu, dass Anwälte merken das Angebot ist illegal da keine gültige Lizenz vorliegt. Das OC beantragt dann eine deutsche Lizenz und hat einen neuen Betreiber der legal Geld verdient. Der illegale Betreiber macht weiter in den Ländern für die er eine gültige hat. Konsequenzen für die Dachgesellschaft? Sie verdienen weiter Geld halt jetzt aus mehreren Bereichen und lassen den illegalen durch Gesetze schützen. Das Dachkonstrukt wird hier völlig aus der Verantwortung genommen. Da müssten Möglichkeiten geschaffen werden um Druck aufzubauen. Ok, wir warten auf das EuGH ob es nun illegal war oder nicht, aber in dieser Zeit ist auch der Nachfolger in Warteposition. Das würde denen sicherlich gut gefallen. Klar geht's nicht so einfach, aber es müht sich auch keiner Lösungen zu finden. Gibt ja Steuern für den Staat. In anderen Bereichen hört man häufig hier und da muss man Riegel vorschieben und man darf nichts Unrechtes unterstützen....
Das von den Anwälten der Kläger nicht viel kommt liegt auf der Hand. Nichts besseres als Klage vor dem LG, dann OLG und im besten Falle einen Vergleich. Einen besseren wirtschaftlichen Verdienst gibt es nicht. Da kann man den gegnerischen Anwälten den Ausdruck Klageindustrie nicht absprechen. Dieselskandal OC'S, nichts einfacheres für Kanzleien. Wir Zocker die fordern sind nur Beiwerk. Und ich beziehe mich hier nicht auf meine persönliche Erfahrung, sondern denke es ist im Querschnitt so. Der Klient als Massenware. Zumindest ist das mein Empfinden.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

Re: Versäumnisurteil
« Antwort #7 am: 28 Juni 2024, 11:51:44 »
bei Zwangsvollstreckung verdienen die Anwälte wesentlich weniger, ist mit mehr Arbeit verbunden, die Zeit kostet, die man lieber mit Arbeit füllt, mit der man mehr Geld verdienen kann.

 kannst mir ja per pn schreiben, welcher Anbieter, ggf hat man da noch eine Idee.

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Offline TAL

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Re: Versäumnisurteil
« Antwort #8 am: 28 Juni 2024, 14:15:52 »
Du wirst sie wohl kaum umstimmen können, wenn sie schon ein offizielles Urteil nicht interessiert.
Außerdem wirkt das verzweifelt, von daher würdest du dir damit wohl keinen Gefallen tun.

Hab einfach Geduld.

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Offline TAL

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Re: Versäumnisurteil
« Antwort #9 am: 28 Juni 2024, 14:25:14 »
Womit willst du denen denn drohen?
Du hast doch überhaupt kein 'Druckmittel'.

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Offline TAL

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Re: Versäumnisurteil
« Antwort #10 am: 28 Juni 2024, 14:29:29 »
... weil die GGL ja für ihre 'Effizienz' bekannt ist, auch bei denen.
Das klingt nach einem schlechten Plan.

Re: Versäumnisurteil
« Antwort #11 am: 28 Juni 2024, 14:43:12 »
EDIT:
Der Speedilein, der Speedilein,
der fügt noch immer Vollzitate ein.
Erst gestern sprach ich´s Thema an,
ob er es nicht ändern kann.
Ja, versprach er voller Elan ...
Was fange ich bloß heut´ mit ihm an ... #seufz#


Ich denke, dass die dir nicht antworten werden. Hinterher fragst du dich dann evtl. ob es richtig war denen zu schreiben
« Letzte Änderung: 28 Juni 2024, 16:23:05 von Olli »

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Offline TAL

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Re: Versäumnisurteil
« Antwort #12 am: 28 Juni 2024, 14:44:25 »
Ich würd's genauso machen.
Ein Spiel auf Zeit.
Die sitzen am 'längeren Hebel', und wissen das.


-edit-
Speedy war schneller, aber ich denke auch, daß du das bereuen könntest.
« Letzte Änderung: 28 Juni 2024, 14:46:23 von TAL »

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Offline Rubbel

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Re: Versäumnisurteil
« Antwort #13 am: 28 Juni 2024, 14:51:40 »
Hallo,

ich stimme TAL zu.
Außerdem denke ich
Indem Du nett bittest, doch den verlorenen Betrag erstattet zu bekommen, gibst Du den Anbietern die Möglichkeit, Dich herunter zu handeln, Dich auf einen Vergleichs-Deal einzulassen, und
a) wenn Du den dann ausschlägst, werden die kaum weiter verhandeln - dann ist es eh 'umsonst'.
b) wenn Du den Vergleich annähmst, hättest Du parallel den bislang geschlossenen Vertrag mit RA bzw. PKF 'untergraben'.
Du könntest also auch Ärger mit den bisher eingeschalteten und Dich vertretenden 'Instanzen' bekommen.

Ich würde Dir also empfehlen, das Voranschreiten des Schadenersatz-Prozesses geradlinig weiterlaufen zu lassen.
Das wirst Du doch eh auch noch bezahlen müssen. RA u./o. PKF meine ich.

Gruß R
--Meist ist Geist geil--

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Offline TAL

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Re: Versäumnisurteil
« Antwort #14 am: 28 Juni 2024, 14:53:17 »
Ich stelle mir gerade die dezent amüsierte Reaktion des Lesers deiner E-Mail vor, bevor er auf 'Löschen' klickt - was sicher noch das Beste wäre.

Aber gut, tu, was du nicht lassen kannst. Reisende soll man ja bekanntlich nicht aufhalten, und das scheint bei dir noch ein langer Weg zu werden.

 

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