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Als Gesperrte in Spielhalle arbeiten?

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Als Gesperrte in Spielhalle arbeiten?
« am: 06 September 2024, 11:05:18 »
Guten Morgen,
Ich bin die „Neue“ hier und habe gleich mal eine Frage, zu der ich so im Internet leider keine Antwort gefunden habe, daher versuche ich es hier.
Darf man als Spielhallenaufsicht arbeiten, wenn man selbst bei OASIS gesperrt ist?
Kurz zu mir: Ich habe vor fast 10 Jahren angefangen in einer Spielhalle zu arbeiten, da die Arbeitszeiten damals mit kleinen Kindern und Mann mit Schichtdienst immer gut zu vereinbaren waren. Nach ca. 3-4 Jahren habe ich dann selbst angefangen zu spielen, allerdings nur online. Habe dann auch mehrere tausend Euro innerhalb einiger Monate verspielt und es war natürlich ein privates Drama. Mein Mann stand allerdings immer hinter mir, es hat natürlich aber gedauert, bis er in der Hinsicht wieder Vertrauen hatte. Nachdem alles rauskam, habe ich auch nie wieder gespielt, bis gestern :-(
Die letzten Monate waren hart: ich habe Ende letzten Jahres in der Spielhalle aufgehört zu arbeiten, hatte dann kurz einen Job und habe dann aber ab Mai eine Umschulung begonnen. Vor paar Wochen wurde dann bei meiner Schwiegermutter Lungenkrebs festgestellt, dann kam vor 3 Wochen mein Schwager mit Hirnblutungen ins Krankenhaus und wir wissen noch nicht, ob und inwieweit er sich davon erholen wird. Seitdem stehe ich irgendwie völlig neben mir, bin wieder in leichte Depressionen verfallen, vielleicht auch Midlifecrisis.. Finanziell sieht es bei uns seit Anfang des Jahres natürlich auch nicht so doll aus und weiß der Geier warum, bin ich gestern Abend auf die saudumme Idee gekommen, mich in einem Onlinecasino anzumelden und auf „Neukunden-Glück“ zu hoffen. Ich habe „nur“ 150€ verspielt, aber mir ist klar, dass ich es meinem Mann sagen muss. Ich würde ihm dann gerne zeigen, dass ich mich bei OASIS sperren lasse, allerdings stand tatsächlich im Raum, eventuell wieder in der Spielhalle zu arbeiten. Wäre das dann überhaupt noch möglich?

Re: Als Gesperrte in Spielhalle arbeiten?
« Antwort #1 am: 06 September 2024, 11:20:47 »
Hallo Nullsummenspiel.

kurz und knapp: Such dir einen anderen Job, bevor du Dummheiten begehst. Mit Dummheiten meine ich nicht dich als Person. Die Kasse in der Spielhalle wird immer gezählt ( kein Vorwurf, oder Vermutung). Du quälst dich doch selber. Du hast einen Mann der hinter Dir steht und hast auch Kinder. Setz das nicht aufs Spiel! Das mit deinem Schwager und Schwiegermutter tut mir Leid.

Ich denke jedoch, dass in deiner Situation die Spielhalle der falsche Ort ist. Meistens sucht man bei solchen Hiobsbotschaften eine Ablenkung. Da der Drang oder das verlangen nach dem spielen vorhanden ist, solltest du Abstand von der Spielhalle nehmen und dich was nach anderem umgucken.

Alles Gute  :)

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Offline Olli

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  • 7.214
Re: Als Gesperrte in Spielhalle arbeiten?
« Antwort #2 am: 06 September 2024, 11:21:25 »
Hallo und willkommen!

Theoretisch müsste es erlaubt sein, praktisch ist es aber absolut sinnbefreit.

Es ist egal, ob Du meinst da eine Trennung machen zu können zwischen online und offline. Viele der Spiele sind die gleichen. Als Aufsicht kannst Du Dir keine Scheuklappen zulegen, die nur eine Sicht auf die Kunden zulässt und das Interieur, exkl. Automaten. Deine Blicke werden tagtäglich die Spiele sehen, die Dich online faszinieren.
Auch vom Zuschauen ist abzuraten, da dann genau die gleichen Prozesse in Deinem Körper ablaufen, als würdest Du selbst spielen.

Wenn ein Alkoholiker sich mit Schnaps die Birne weggeknallt hat, würdest Du ihm empfehlen auf Bier umzusteigen? Eine Sucht ist eine aus dem Ruder gelaufene Gewohnheit. Wenn Du eine Gewohnheit ändern möchtest, dann darfst Du stattdessen nicht Ähnliches machen, sondern etwas komplett anderes.

Als ich vor 3 Jahren mit dem Rauchen aufgehört hatte, fragte ich Jörg, den Psyhologen, der uns dreien aus einer Schulung eine Raucherentwöhnung angeboten hatte, ob ich denn nicht wenigstens das Dampfen beibehalten könne, wenn auch ohne Nikotin. Die Antwort lautete, Du ahnst es sicherlich ... nein!

Ich lege Dir nahe, Dich bei OASIS sperren zu lassen.
https://rp-darmstadt.hessen.de/sites/rp-darmstadt.hessen.de/files/2022-03/musterantrag_auf_selbstsperre.pdf

Nutze hier bitte die befristete Selbstsperre und trage als Frist 99 Jahre ein! Da eine Sperre erst nach Ablauf einer Frist beantragt und dann auch gelöscht werden kann, dürfte die Sperre für Dich dann wohl "lebenslänglich" sein ... :)
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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Offline andreasg

  • *****
  • 2.071
Re: Als Gesperrte in Spielhalle arbeiten?
« Antwort #3 am: 06 September 2024, 12:34:01 »
Hallo,

und Herzlich Willkommen im Forum!

Wahrschein wirst Du es ahnen, daß auch ich keine andere Antwort bieten kann, als die Freunde vor mir. Ich habe in der Selbsthilfegruppe Lebensgeschichten von Menschen gehört, die als Aufsicht abhängig geworden sin. Die Begründung lautete oft: "Ich kannte das Leid, das Elend der Spieler nicht mit ansehen". Allerdings erinnere ich mich, daß eine Aufsichtsperson die Stecker von "heißen" Spielautomaten rauszog, um später selber "den Gewinn" - der ja nie für Süchtige ein Gewinn ist, abzuzocken.
Für einen Spielsüchtigen  ist der Türgriff der Spielstätte. Wenn ich noch nicht angefasst habe, besteht die Möglichkeit, dem Rückfall zu entkommen, Pardon Olli, wenn ich gerade an Deine Geschichte denke, die ich nicht einzubringen habe...

So wie hier beschrieben, persönliche Schicksale akut vorliegen, und der Verstand es nicht kompensieren kann, mag Suchtdruck entstehen. Dafür brauchst Du Dich nicht zu schämen. Ich hoffe, Du und Dein Mann, ihr werdet gemeinsam  gangbare Wege finden..

schöne 24 Stunden
Andreas
Demut ist die anhaltende Ruhe im Herzen

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Offline Ilona

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  • 3.825
    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Als Gesperrte in Spielhalle arbeiten?
« Antwort #4 am: 06 September 2024, 13:37:23 »
Liebe Neue,

willkommen in unserem Forum. Da hast du eine sehr interessante Frage gestellt. So weit ich weiß, gibt es dazu keine rechtliche Regelung. Ich werde mich aber mal erkundigen.

Neben der juristischen Einordnung, gibt es dann ja noch die Frage, ob es dir gut tun würde, in einer Spielhalle zu arbeiten. Es gibt durchaus suchtkranke Menschen, die sich sowas zumuten. Ich persönlich kenne z.B. einen Gastwirt, der alkoholabhängig ist und nach seiner Therapie wieder in seiner Gaststätte gearbeitet hat, ohne Probleme zu bekommen. Oder jemanden, der zuhause bei privaten Feiern Gäste mit Alkohol bewirtet und selbst nicht trinkt. Andere wiederum würden sowas nicht tun. Es wäre nicht gut für sie. Bei mir sind es beispielsweise Zigaretten. Ich rauche schon seit über 20 Jahren nicht mehr. Bei Festen darf aber bei uns geraucht werden, obwohl es inzwischen keiner mehr tut ;-)  Aber niemand darf Zigaretten bei mir vergessen. Die hebe ich nicht auf, die vernichte ich sofort. Ich möchte sie einfach nicht im Haus haben. Was ich damit sagen will: die Menschen sind unterschiedlich.

Und was ich noch sagen will: Du stellst diese Frage sehr früh. Du bist gerade rückfällig geworden (toll, dass du das hier schreibst) und lebst in einer sehr stressigen Situation, die dich persönlich belastet. Ich verstehe, dass du so rasch wie möglich Geld ranschaffen willst. Aber mit kühlem Kopf betrachtet, findest du auch woanders was. Der Arbeitsmarkt ist gerade voll unter Druck. Es werden überall Leute gesucht. Da musst du dir die Spielhalle nicht antun. Sei zuversichtlich, du findest was anderes. Und selbst wenn du aktuell sehr stabil wärest, hättest du das nicht nötig. Sollen andere dabei helfen, den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Falls ich dir einen Tipp geben darf: Versuch jemanden zu finden, mit dem du über deinen aktuellen Stress und den Rückfall sprechen kannst. Das wird dir gut tun. Du könntest damit z. B in eine Suchtberatungsstelle oder eine Selbsthilfegruppe gehen. tu was für dich, du kümmerst und sorgst dich gerade viel um andere. Da wäre eine kleine Auszeit nur für dich sicher gut. Hier findest du Adressen https://www.gluecksspielsucht.de/adr/index.php

Alles Gute

Ilona

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« Letzte Änderung: 06 September 2024, 13:38:58 von Ilona »

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Offline Ilona

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    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Als Gesperrte in Spielhalle arbeiten?
« Antwort #5 am: 09 September 2024, 15:54:58 »
Hallo liebe Neue,

falls du hier nochmal vorbeischauen solltest: Ich habe deine Frage juristisch prüfen lassen.

Laut GlüStV 2021 ist es grundsätzlich nicht untersagt, als Gesperrte/r in einer Spielhalle als Servicekraft zu arbeiten. Es gibt aber in einigen Bundesländern Ausführungsgesetze zum GlüStV, in denen geregelt ist, dass 
man als Gesperrte/r als Servicekraft nicht in einer Spielhalle arbeiten kann.

Meine Meinung dazu: Ich finde das gut. Immerhin sind Spielhallen verpflichtet, Sozialkonzepte zu entwickeln und das Spielverhalten der Kunden zu checken und sie evtl. auch zu sperren (Fremdsperre). Es wäre merkwürdig, würde diese Fürsorgepflicht nicht für die eigenen Mitarbeitenden gelten. 

Wie geht es dir inzwischen? Melde dich doch mal wieder.

LG Ilona
LG Ilona

 

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