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Ab wann Vergleich annehmen

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Ab wann Vergleich annehmen
« am: 23 Juni 2024, 19:31:04 »
Hallo Gemeinde,

ich bin eigentlich nur stiller Mitleser, wollte jetzt aber mal euren Rat einholen. Ich habe gegen ein OC aus Malta 2 Klagen am laufen. Eigentlich ist es eine Klage, da sich das Casino damals aber neu firmiert hat sind es nun 2. Der Mutterkonzern ist aber der gleiche.

Die erst Klage habe ich samt Zinsen gewonnen, hier hat die Gegenseite Berufung eingelegt. Gerichtstermin Nr. 2 steht bald an und ich erhalte jetzt für beide Fälle ein vergleichs -Angebote der Gegenseite.

Die anfänglichen Angebote lagen natürlich jenseits von gut und böse aber jetzt geht es so langsam in die richtige Richtung. Mir fehlt aber eine realistische Einschätzung ab wann ich ein vergleich eingehen sollte. Wir liegen derzeit unter 50% was für mich noch nicht fair klingt. Könnt ihr mal ganz anonym eure Erfahrungen teilen? Reicht auch zb. ab % Summe x würde ich empfehlen anzunehmen.

Ich verspüre auch so langsam einen ganz leichten Druck seitens meines Anwalt einen schlechten Vergleich anzunehmen. Ich gehe davon aus dass der die Fälle gerne erledigt haben möchte.

Das etwaige erstrittene Geld würde mich aktuell finanziell nicht besser dastehen lassen, weshalb ich sehr unschlüssig bin.

Vielen Dank vorab euer Feedback

Re: Ab wann Vergleich annehmen
« Antwort #1 am: 23 Juni 2024, 19:50:17 »
Das muß jeder für sich entscheiden. Aber der Name Vergleich sagt ja schon aus das es für beide Seiten passen muss. Von meiner Logik her sage ich alles unter 60 Prozent ist für den Kläger eigentlich zu wenig. Von Seiten der Beklagten sind Zahlungen ab 80 Prozent unsinnig. Dazwischen kann man reden. Wie gesagt so würde ich denken.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

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Offline Zocker

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Re: Ab wann Vergleich annehmen
« Antwort #2 am: 23 Juni 2024, 19:57:55 »
Das muß jeder für sich entscheiden. Aber der Name Vergleich sagt ja schon aus das es für beide Seiten passen muss. Von meiner Logik her sage ich alles unter 60 Prozent ist für den Kläger eigentlich zu wenig. Von Seiten der Beklagten sind Zahlungen ab 80 Prozent unsinnig. Dazwischen kann man reden. Wie gesagt so würde ich denken.


Wieso sind für Beklagten ab 80% unsinnig??
Die verlieren eh die Fälle dann müssten die 100% + Kosten tragen und letztendlich irgendwann zahlen!

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Offline Eddy

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Re: Ab wann Vergleich annehmen
« Antwort #3 am: 23 Juni 2024, 20:01:01 »
Also ein Vergleich würde ich nur bei 75~80 annehmen inkl. Kostenübernahme versteht sich. Kommt naürlich immer auch auf die Größenordnung an.Lass dich ja nicht unter Druck setzen. Zumal ist es eigentlich Unsinn ein Vergleich anzunehmen wenn bereits ein Urteil besteht. Gerade bei den Big Playern würde ich da nicht einknicken.
« Letzte Änderung: 23 Juni 2024, 20:11:52 von Eddy »

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Offline Zocker

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Re: Ab wann Vergleich annehmen
« Antwort #4 am: 23 Juni 2024, 20:10:09 »
Also ein Vergleich würde ich nur bei 75~80 annehmen inkl. Kostenübernahme versteht sich. Kommt naürlich immer auch auf die Größenordnung an.Lass dich ja nicht unter Druck setzen.
Zumal ist es eigentlich Unsinn ein Vergleich anzunehmen wenn bereits ein Urteil besteht.

Genau das meinte ich auch. Zumal die Anwälte nochmals an dem Vergleich verdienen…

Re: Ab wann Vergleich annehmen
« Antwort #5 am: 23 Juni 2024, 20:38:53 »
Zwischen 90% und 40% gab es Angebote. Der einzige Vorteil beim Vergleich, daß die Kohle dann relativ sicher ist, da wenn nicht bezahlt werden würde, dann ggf ein Betrug im Raum stehen würde

Re: Ab wann Vergleich annehmen
« Antwort #6 am: 24 Juni 2024, 06:17:12 »
Zwischen 90% und 40% gab es Angebote. Der einzige Vorteil beim Vergleich, daß die Kohle dann relativ sicher ist, da wenn nicht bezahlt werden würde, dann ggf ein Betrug im Raum stehen würde

Also 90% würde ich sofort unterschreiben 😁 ist zwar irgendwie dann 10% "verschenkt" an die, aber dafür spart man sich dieses ganze Kopfzerbrechen.

Re: Ab wann Vergleich annehmen
« Antwort #7 am: 24 Juni 2024, 19:35:20 »
Zwischen 90% und 40% gab es Angebote. Der einzige Vorteil beim Vergleich, daß die Kohle dann relativ sicher ist, da wenn nicht bezahlt werden würde, dann ggf ein Betrug im Raum stehen würde

Mit oder ohne Anwalts- und Gerichtskosten?

Re: Ab wann Vergleich annehmen
« Antwort #8 am: 24 Juni 2024, 19:43:59 »
in dem 90 % Vergleich ,fand eine Verhandlung statt. Wir hatten dann uns auf 90% geeinigt. Die übrigen Kosten sind komplett bezahlt worden.

Die fanden sich dann im Vergleich ausgerechnet wieder. Glücklicherweise hatte das Gericht die Kosten für die Videopauschale vergessen zu berechnen.

Re: Ab wann Vergleich annehmen
« Antwort #9 am: 17 Juli 2024, 20:55:08 »
Vielen Dank für eure antworten. Sofern ich von meinem Anwalt mal irgendwann eine Antwort erhalte werde ich mich nochmals melden.

Habt ihr ne Idee was ich machen kann wenn sich der Anwalt auf mehrere emails und Telefonate nicht zurück meldet?

Die Klage läuft über einen PKF bzw. über eine riesige Anwaltskanzlei. Ich verstehe ja dass die jetzt sicherlich überflutet werden aber bei mir geht es um richtig viel Geld da erwarte ich eine gewisse Seriösität .

Grüße

Re: Ab wann Vergleich annehmen
« Antwort #10 am: 17 Juli 2024, 22:53:32 »
Mail/Beschwerde an Anwaltskammer und den Anwalt in CC setzen, würde ich machen

Re: Ab wann Vergleich annehmen
« Antwort #11 am: 17 Juli 2024, 23:41:53 »
Seit wann versuchst Du denn mit ihm zu kommunizieren? Ist deine 2. Verhandlung auch zu deinen Gunsten ausgegangen oder steht sie noch aus? Aber Du kannst richtig liegen mit der Vermutung daß die Kanzlei den Fall abschließen möchte. Die Anwälte auf beiden Seiten kommunizieren häufig und die der Beklagten können auch nur anbieten was vom Auftraggeber freigegeben wird. Und anscheinend sind die Angebote seit einiger Zeit wesentlich schlechter geworden als noch vor 12; Monaten.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

Re: Ab wann Vergleich annehmen
« Antwort #12 am: 18 Juli 2024, 08:09:49 »
Würdest du mit neuer Identität ihn anschreiben und mitteilen,du hättest sechsstellig verloren bei einem großen, dann kriegst mit Sicherheit eine schnelle Antwort.

Nachdem dein Fall abgeschlossen ist, ist gebührentechnisch nichts mehr zu holen. Würde mich aber auch nicht wundern, wenn eine Hebegebühr erhoben wird.

Re: Ab wann Vergleich annehmen
« Antwort #13 am: 18 Juli 2024, 08:44:51 »
 Ich versuche eigentlich seit vier Wochen den Kollegen zu erreichen. 3x telefonisch 3x per email. Anrufe auf das Handy werden ignoriert. Ich hatte das Problem schon vor drei Monaten. Da habe ich dann als Neukunde in der Kanzlei angerufen und nach dem Anwalt gefragt da wurde ich direkt weiterverbunden und der Herr war dann etwas
Peinlich berührt :)

Meine Verhandlung die für Juli angesetzt war wurde aus dienstlichen Gründen für 3 Monate verschoben…enttäuschend für mich

Re: Ab wann Vergleich annehmen
« Antwort #14 am: 18 Juli 2024, 08:55:50 »
Musst mal deinen Anwalt fragen was er von Vollstreckungen hält. Wenn er ehrlich ist dürfte die Antwort wirtschaftlich nicht sinnvoll lauten.
Zumindest für ihn. Langwierige Aktion ohne weitere Einnahmen. Nicht umsonst lieben Anwälte Vergleiche.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

 

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