kann man nicht seriös beantworten. Das Dorfgericht kann schneller die Klage zugestellt haben als das Berliner Landgericht und umgekehrt.
Manche Gerichte wollen dann noch eine Übersetzung, manchen reicht es unübersetzt aus, wenn per Einschreiben zugestellt wird.
Der Faktor der Zustellung dauert am längsten, auch bei "aktueller" Rechtsprechung.
Die Frist zur Klageerwiderung wird fast schon standardgemäß auf bis zu 2 Monaten verlängert, was in der Regel vom Gericht ohne Weiteres durchgewunken wird.
Die Terminierung wird dann auch in der Regel nach der Replik stattfinden, da ist von einer weiteren Dauer von mindestens 4 Wochen zu rechnen, eher 4 Monate,
da der "alleinige Sachbearbeiter" eine Vielzahl von Gerichtsterminen wahrzunehmen hat oder urlaubsbedingt abwesend ist. .
Bei einem Vergleich, gibt es die Kohle nach meinen Erfahrungen zwischen 2 Tagen und 6 Wochen.
Bei einem Urteil, gibt es genügend Anbieter, die dann gar nicht zahlen.
Man kann davon ausgehen, dass gegen sämtliche Urteile Berufung eingelegt wird.
Bei Vergleich kann Kohle nach 6 Wochen nach Klage kommen.
Bei einem Urteil wird es mindestens 1 Jahr dauern,bis das rechtskräftig ist, mindestens 14 Monate,
völlig egal, was der BGH aktuell sagt oder nicht.