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Berufung auf ergangene Urteile

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never8gain

Berufung auf ergangene Urteile
« am: 20 Juni 2024, 13:39:49 »
Hier in der Plauderecke scheint es am besten und als einzigstes zu passen.

Kann man sich grundsätzlich auf ergangene Urteile berufen oder gillt dsa nur für "Hohe Instanzen"?

Wir haben hier ein Mietrechtliches Problem wo ich einiges gelesen habe und wir sind im Recht; allerdings sind diese wiederum recht unterschiedlich und wiederum aus unterschiedlichen Bundesländern, in der "masse" aber "für uns"...

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Offline Olli

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Re: Berufung auf ergangene Urteile
« Antwort #1 am: 20 Juni 2024, 13:54:30 »
Aus Filmen kennt man das ja, dass in den USA rechtskräftige Urteile aus vergangenen Zeiten "Recht" sprechen lassen. Hier ist das nicht so! Jeder Fall ist ein Einzelfall! Du kannst die Urteile in Deinen Begründungen aufführen und daraus zitieren. Doch das Gericht entscheidet immer wieder neu. Bei höchstinstanzlichen Urteilen liegt die Wahrscheinlichkeit nah, dass sich andere Gerichte anschließen. Selbst beim BGH ist da noch längst nicht alles in Stein gemeißelt, was da an Urteilen gesprochen wird. Urteile können híer nicht nur noch vom EugH gekippt werden, in seltenen Fällen kann durch eine Einzelfallkonstellation ggf. eine Urteilsbegründung verworfen werden im eigenen aktuellen Fall.

:) Bei Gerichtsstreitigkeiten geht es doch gar nicht um Recht haben und Recht bekommen ... :)
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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never8gain

Re: Berufung auf ergangene Urteile
« Antwort #2 am: 20 Juni 2024, 16:12:54 »
Danke Olli, das dachte ich mir :(

 

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