Wenn prr offiziellem Weg mit amtlicher Übersetzung zugestellt wurde und dann verweigert, ist's zustellfiktion.
Wenn vom Gericht ohne Übersetzung per Einschreiben verweigert wird, dann gibt's auch schon Entscheidungen, die sagen, dass sie die deutsche Sprache verstehen und absichtlich die Zustellung verweigern, weswegen auch von einer Zustellung auszugehen ist.
Deshalb sollte man Klagen meist kurz halten, da Übersetzungen echt viel Geld kosten können und im Nachhinein sich eh deutsche Anwälte melden