Da Zwangsvollstreckung im Vergleich zu einem normalen Verfahren, sehr wenig Geld abwirft, wirst da wohl schwieriger einen finden. Auch sollte man bedenken, daß Anwälte so oder so eher weniger was mit Vollstreckung am Hut haben, da gibt's ja die bekannten Fachangestellten. Ausländische Zwangsvollstreckung, muss man einiges beachten, vorallem, wenn auch noch Gibraltar. Da gibt's bestimmt ein Abkommen mit Deutschland.
Ist dein Versäumnisurteil begründet? Oft vergessen Richter Versäumnisurteile mit Auslandsbezug zu begründen, obwohl das in jedem Fall erforderlich ist um überhaupt die Chance zu haben, irgendwas zu vollstrecken.