Hallo zusammen,
vielen Dank für all eure Beiträge.
Also ... ich bin ja schon mal als Beifahrer mit in einem Auto gefahren. So schwer scheint das ja gar nicht zu sein. Ich meine ... ob ich jetzt links oder rechts im Auto sitze, ich sehe doch auch schon die ganze Zeit die Verkehrsschilder. Ich bin ja kein Vollhonk! Also müsste es doch theoretisch und auch praktisch möglich sein, OHNE Führerschein unfallfrei am Straßenverkehr teilzunehmen.
Naja, und wenn was passiert, dann ist das Auto doch trotzdem versichert ... oder? Wieso auch nicht, der Versicherungsbeitrag wurde ja schließlich bezahlt. Man, man ... im Netz gibt es so viele Prüfungsbögen für die Fahrprüfung. Die habe ich alle schon geschafft... die Antworten wurden ja zur Kontrolle mitgeliefert. Was macht es also für einen Sinn, so viel Geld für einen Führerschein auszugeben?
Ich verstehe, worauf du mit den Vergleichen hinaufwillst, allerdings bestätigst du ja eher mein Argument damit - der Erwerb des Führerscheins ändert nichts an meiner Fähigkeit bzw. mein Können über das Autofahren. Auch, ob ich in der theoretischen Prüfung 9 (also bestanden) oder 11 (nicht bestanden) Fehlerpunkte habe, sagt nichts darüber, ob ich gut Auto fahren könnte. Genausogut kann ich beim Neukauf meines ersten Autos und meiner ersten eigenen Meter nach dem Erwerb meines Führerscheins direkt einen Frontalzusammenprall verursachen... Du vergleichst hier eine Zugangsvoraussetzung (den Führerschein) mit einer Klage anhand von Rechtsfällen und aufbereiteten Schriftsätzen, die es derzeit ohnehin im Internet gibt. Wenn es sich nicht um eine Straftat handeln würde, dann wäre dein Beispiel, vor allem der letzte Satz mit dem Selbsterlernen, ja durchaus nachvollziehbar. Ich finde deshalb, dass der Vergleich hinkt. Denn auch durch die mir zur Verfügung stehenden Unterlagen könnte ich das Autofahren (theoretisch und praktisch) lernen, das setzt keinen Führerschein (vllt. um in dem Kontext zu bleiben = ein Jurastudium) voraus, um die Thematik zu verstehen.
Es ist verständlich, dass Du Kosten sparen möchtest. Vieles hört sich auch immer nach Schema F an. Und doch bist Du kein Jurist und kannst Dich schnell in irgend etwas verstricken, von dem Du ja nun mal keine Ahnung hast. Die Gegenseite wird aber mit einem Anwalt auftauchen, lassen sie es nicht zu einem Versäumnisurteil kommen.
Es sind in der Vergangenheit viele erstinstanzliche Geschichten verloren worden. Auch wenn die später gekippt wurden, so hat die Gegenseite solche Verfahren immer wieder als Beispiel herangezogen und hat es anderen Klägern und Gerichten damit umso schwerer gemacht.
Ohne Anwalt ins Rennen zu gehen, ist "zocken" ... es ist zu riskant!
Hat - auch aufgrund des geringeren Streitwerts im niederen 3stelligen Bereich, weniger was mit Kosten sparen zu tun. Wie ich schon sagte, kenne ich Abläufe von Gerichtsverfahren und kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, wenn man ständig das gleiche Schema gerade vor einem Gericht benutzt, das schon mehrfach ein Urteil zugunsten der Spieler ausgesprochen hat, plötzlich etwas so gravierend verkehrt sein soll. Natürlich ist ein Anwalt immer zu empfehlen, da er natürlich Top Expertise hervorweist, aber durch die mittlerweile klare Rechtslage sehe ich tatsächlich - mal vom Risiko wegen Formfehler etc. abgesehen - den Sinn dahinter nicht, Prozesskostenhelfer etc. zu beauftragen. Das war auch der Sinn meiner Ausgangsfrage, ich bin ja schon mittels PKH (und der Antrag zieht sich auch schon seit Monaten, weil ich keine Rückmeldung erhalte) an einem ersten großen Verfahren dran und dort einfach die Schriftsätze für andere Spielseiten zu benutzen (die so gering sind, dass ein Anwalt wirklich keine Schadensbegrenzung betreiben kann), ist doch eine Möglichkeit. Oder übersehe ich hier etwas?
Nur mal paar Gedankenspiele für dich:
Weist du, welcher Betreiber in welchem Zeitraum das Casino die Spiele angeboten hat?
Waren es eventuell mehr Betreiber?
Es kann also schon an der Anklage scheitern und schon bist du die Summe los, die du sparen wolltest.
Ein Anwalt von mir sagte, dass mein Prozessfinanzierer sehr gut wäre und die den Anwälten einen Schritt voraus wären.
Es handelt sich um einen Betreiber aus England. Ich weiß, die Verfolgung dürfte hier natürlich das größte Problem sein, vor allem wenn es dubiose Breifkastenfirmen sind. Aber das wäre ja nur einer von (leider) vielen anderen.
Er hat doch geschrieben, dass es sich hierbei um dreistellige Beträge handelt. Da ist nichts mit Anwaltszwang.
In der Tat werden Textbausteine nur geringfügig angepasst, gleichwohl werden Fälle der Anwälte meistens unter 5000 nicht genommen.
Die Grenze fürs Amtsgericht ist demnächst sogar 8000 Euro.
Wenn man betrachtet, welche tiktok-Darsteller/Darstellerinnen , usw, Gesetze schreiben, so ist der Gedanke, den Quatsch nicht selbst zu machen, gar nicht fernliegend.
Selbst die besten Juristen machen anfangs den Fehler, den richtigen Betreiber auszuwählen. Dass das Wettbüro 123 Deutschland mit dem Wettbüro am gleichen Sitz mit dem Namen Wettbüro 1234 Deutschland nichts miteinander zu tun haben, hat auch ein bisschen Zeit bei mir gebraucht.
Genau darauf wollte ich hinaus. Ich finde diese Finanzierer absurd, natürlich haben die ein Kostenrisiko - aber mal ehrlich, mit kopierten Schriftsätzen und bereits gewonnenen Verfahren erhält der Spieler hier allenfalls 50-60% seiner Einzalhungen zurück, das ist schon sehr heftig, dafür dass derzeit nahezu alle Verfahren für die Spieler entschieden werden. Und genau da war ich auch, dass mein Fall unter 5k nicht angenommen wurde und natürlich kann man sagen, was soll der Stress um die Summe, aber wenn es um mehr als Geld geht?
Der Meinung bin ich auch. Das ist doch totaler Quatsch. Wenn der größere Betrag mit PROZESSKOSTENHILFE schon in Antrag gestellt wurde, warum will man jetzt noch (200 Euro) einklagen, die vielleicht über mehrere Instanzen gehen, wo du dich am Ende vielleicht noch vergleichst. Total hirnrissig, sorry wenn ich das sage. Manchmal frag ich mich echt, was mit den Leuten los ist. Das ist genauso schlau wie ein Spielhallengänger, der nur 5 Euro Gewinn machen will und dafür 1000 Euro in den Automaten schiebt.
Ich bin vergleichsweise noch jung und gerade bei so einem kleinen Fall, wenn ich den verliere, verliere ich vielleicht (ich hab mir die Gebühren nicht angeschaut) den gleichen Wert noch einmal - was solls, dafür bin ich um die Erfahrung reicher geworden. Wenn ich nicht davon überzeugt wäre, es zumindest irgendwie hinzukriegen, ein Urteil (oder auch einen Vergleich im Sinne des Anbieters, kann denen ja auch helfen) zu erreichen, dann würde ich auch nicht mit dem Gedanken spielen.
"Verdacht des Betruges und der arglistigen Täuschung"
Klingt eher so, als wenn man von dem niemals irgendwas zurückbekommt, selbst wenn du durch allen Instanzen bist.
Noch dazu dann Firmensitz außerhalb der EU.
Glaub da wären Aufwand, Stress und Co viel zu hoch.
Gut, das war noch nebenbei angemerkt. Da ging es um Einzahlungsboni, welcher bei der Werbung mit 125% angegeben war, tatsächlich aber dann das 140.000fache (!) umgesetzt werden musste, bevor man den Bonus überhaupt erst erhalten hatte. Das ging weder aus den Videos, noch aus der Einzahlungsseite bzw. der Werbung dort hervor. Das wäre nur ein Narrativ für das Gerichtsverfahren, keine alternative, zweite Klage. Firmensitz außerhalb der EU ist leider ein Problem, ja...