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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #3150 am: 24 April 2025, 20:38:07 »
ich haus einfach rein, jemand von euch liest das bestimmt besser:
Sehr geehrte/r Hinweisgebende/r,
 
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 23.4.2025. Bitte übersenden Sie Belege zu Umständen der Spielteilnahme und nach Ihren Angaben nachgewiesene Limitverstöße ab Inkrafttreten der Regelung über das anbieterübergreifende Einsatzlimit gem. § 6c GlüStV 2021 am 1.7.2021.
 
Die gesetzliche Grundlage für das Vorgehen der Glücksspielaufsichtsbehörden bei Verstößen ergeben sich aus dem geltenden Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021). Angaben sind ohne prüfbare Belege nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass Auskünfte zu nicht abgeschlossenen Feststellungen nicht erfolgen können. Bitte beachten Sie, dass Personendaten nicht verarbeitet werden können und bestätigen Sie am 22.4.2025 erbetene datenschutzrechtliche Einwilligung und teilen Sie die Personendaten zur Weiterbearbeitung mit.
 
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
 
Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder

Re: BGH Urteil
« Antwort #3151 am: 24 April 2025, 20:39:14 »
Also ich berede das natürlich noch mit meinem Anwalt, aber die haben mein Limit jeden einzelenen Monat auf 30 T erhöht…

Re: BGH Urteil
« Antwort #3152 am: 24 April 2025, 20:51:58 »
Die reden von Einsatz Limit dachte ab 01.07.2021 hab es nur ein Einzahlungs Limit oder ? Vorher war  es ja eigentlich das Einsatz Limit und ging dann zum einzahlungs Limit …

Ist ja an sich ein großer unterschied , wenn man nicht gleich jede Wege verloren hat …


also meine Info ist so … ich habe Limit Klagen ab Oktober 2020 bis ca Ende 2021 wo dann Schluss war bei mir … die laufen jetzt aber mein PKF und Kanzlei sehen es positiv … da dort auch keine Aussetzung droht

Gefordert wurden bei mir keinerlei Unterlagen und bei einem konnte ich größer 10.000 monatlich einzahlen … 

Re: BGH Urteil
« Antwort #3153 am: 24 April 2025, 21:18:25 »
au ja lese ich auch erst jetzt gerade. Also ich hatte nach Einzahlung gefragt, denke ein Tippfehler von denen.
Ich glaube es ist gut, wenn viele die GGL immer wieder anschreiben. In der Hoffnung das sie irgendwann aufwachen, bzw. der Druck zu groß wird.

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Offline Eddy

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Re: BGH Urteil
« Antwort #3154 am: 24 April 2025, 21:27:20 »
@CRS, welche Kanzleien übernehmen diese Klagen bezüglich des Einsatzlimit? Also gerade für diese Übergangszeit 2020/2021. Gerne auch per PM.

Danke.
« Letzte Änderung: 24 April 2025, 21:30:15 von Eddy »

Re: BGH Urteil
« Antwort #3155 am: 25 April 2025, 09:22:28 »
Einsatzlimit Dr.Hartung übernimmt Fälle.

Man sollte die GGL immer und immer wieder mit Mails nerven, damit sich hier was tut und diese Abteilung man ans arbeiten kommt.

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Offline Olli

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Re: BGH Urteil
« Antwort #3156 am: 25 April 2025, 09:47:44 »
Das kann man durchaus machen, je nachdem, um was es geht. Doch was soll das bringen? Das Versagen der GGL muss in die Öffentlichkeit getragen werden. Nur wenn dort die Proteste immer lauter werden, besteht die Hoffnung, dass der öffentliche Druck die Behörde zum Umdenken bewegt. Unsere Mails verschwinden dort einfach im virtuellen Papierkorb.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: BGH Urteil
« Antwort #3157 am: 25 April 2025, 10:11:16 »
Mails, von der Behörde, hatten zumindest bei mir keinen namentlich genannten Ansprechpartner.

eine Versicherung, für die ich mal gearbeitet habe , hatte als Ansprechpartner "Ihr Service Team" oder vergleichbares. Als Grund wurde genannt, dass man ein "Service Team" nicht als Zeugen benennen kann etc.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3158 am: 25 April 2025, 10:24:09 »
Zu Bill 55 gibt es keine neuen Informationen. Es gibt noch keinen Termin für die Verhandlung.

Das gleiche für die Verhandlung zu Sportwetten am EUGH vom BGH( noch immer kein Aktenzeichen)

Beide Verhandlungen mit großer Wahrscheinlichkeit erst 2026 laut meinem Anwalt. Mit sehr viel Glück eventuell bereits ein Hinweis in dem Casino Verfahren zu Bill 55. ( Generalanwalt am 20 Juni)

Re: BGH Urteil
« Antwort #3159 am: 25 April 2025, 10:27:29 »
warten auf Juli 2025

Nach mehrfacher Verzögerung – wenig überraschend dem maltesischen Ursprungsgericht geschuldet – kam es am 9. April 2025 schließlich zur mündlichen Verhandlung in der Rechtssache C-440/23 vor dem Europäischen Gerichtshof. In Luxemburg bot sich damit allen Parteien die Gelegenheit, ihre Positionen nochmals mündlich darzulegen. Der Begriff „Parteien“ ist im Kontext eines EuGH-Verfahrens allerdings großzügig auszulegen. Neben Kläger und Beklagter traten auch Vertreter der Bundesregierung, der Regierung Maltas, der belgischen Regierung sowie der Europäischen Kommission auf den Plan – eine illustre Runde also, in der nationale Interessen, wirtschaftspolitische Erwägungen und unionsrechtliche Grundsatzfragen aufeinandertrafen.

Wer dabei gehofft hatte, die Anhörung würde bereits den künftigen Kurs des Gerichtshofs erkennen lassen, wurde enttäuscht – doch allein die Konstellation der Beteiligten und die Schärfe mancher Wortbeiträge lassen erahnen, dass es um mehr geht als bloß um einen Einzelfall. Für den 10. Juli 2025 ist der Schlussantrag des Generalanwalts angekündigt – ein Meilenstein, der dem Verfahren C-440/23 voraussichtlich deutlich mehr Kontur verleihen wird. Der Generalanwalt ist eine Besonderheit des europäischen Justizsystems: Eine dem Gerichtshof beigeordnete Institution, deren Pendant im deutschen Recht nicht existiert. Seine Aufgabe besteht darin, dem EuGH eine unabhängige rechtliche Einschätzung zu geben und eine Entscheidungsempfehlung zu formulieren.

Diese Empfehlung – der sogenannte Schlussantrag – hat kein rechtlich bindendes Gewicht, wird aber in der Praxis in der Mehrzahl der Fälle vom Gericht übernommen. Wer also wissen will, in welche Richtung die Reise geht, sollte den 10. Juli im Kalender markieren. Die Chancen stehen gut, dass der Schlussantrag bereits eine Vorahnung über das künftige Urteil vermittelt.

Wann werden ausgesetzte Verfahren endlich fortgeführt?

Allerdings wird auch nach dem Antrag noch Geduld gefragt sein: Bis zur Verkündung der Entscheidung durch den EuGH dürften weitere Monate vergehen – womöglich sogar viele. Und selbst dann ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Denn bevor in den ausgesetzten Verfahren wieder Bewegung kommt, wird auch der Bundesgerichtshof eine erneute Bewertung vornehmen müssen.

Nicht auszuschließen ist allerdings ein ganz anderes Szenario: Der EuGH könnte zu dem Schluss kommen, dass das Verfahren C-440/23 – in seiner Herkunft, Konstruktion und Zielrichtung durchaus umstritten – sich gar nicht eignet, um über die grundsätzliche Vereinbarkeit des deutschen Casino-Verbots mit europäischem Recht zu urteilen. In diesem Fall bliebe es bei einer Einzelfallentscheidung, während eine Klärung der grundsätzlichen Rechtslage in einem anderen Verfahren nachgeholt werden müsste.

So oder so: Die juristische Reise ist noch lange nicht zu Ende. Wer sich auf einen baldigen Abschluss gefreut hat, wird sich in Geduld üben müssen.

Quelle Staudt Rechtsanwälte

Re: BGH Urteil
« Antwort #3160 am: 25 April 2025, 12:16:32 »
Sollte der EugH das Verfahren als Einzelfall betrachten verliere ich langsam auch den glauben an ihn. Man hat die Möglichkeit, klare Kante zu zeigen und so Bewegung in zig tausende Verfahren zu bringen

Re: BGH Urteil
« Antwort #3161 am: 25 April 2025, 12:35:26 »
Ich würde es sogar gut finden wenn der EUGH den Fall als Einzelfall nimmt bzw. nicht als Fall nimmt für eine europarechtliche Klärung. Immerhin handelt es sich bei dem Fall um ein Fake Verfahren.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3162 am: 25 April 2025, 12:42:09 »
Zu Bill 55 gibt es keine neuen Informationen. Es gibt noch keinen Termin für die Verhandlung.

Das gleiche für die Verhandlung zu Sportwetten am EUGH vom BGH( noch immer kein Aktenzeichen)


In dem Artikel von Staudt werden aber mit Links Aktenzeichen genannt..

Re: BGH Urteil
« Antwort #3163 am: 25 April 2025, 12:50:35 »
Gerade weil es fake ist bedarf es einer klaren Klärung um mal auf den Tisch zu hauen

Re: BGH Urteil
« Antwort #3164 am: 25 April 2025, 13:38:32 »
Gerade weil es fake ist bedarf es einer klaren Klärung um mal auf den Tisch zu hauen

Staudt schreibt es selbst: Gründlichkeit geht hier vor Geschwindigkeit.

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