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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2925 am: 22 März 2025, 19:28:57 »
Eigentlich müsste man den Thread spalten nach den ursprünglichen illegalen Vergehen und nach den Verstößen seit Lizenzierung.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2926 am: 22 März 2025, 20:47:35 »
Bei mir war es nach erhaltener Lizenz sogar.

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Offline Olli

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2927 am: 22 März 2025, 21:18:16 »
Zitat
Eigentlich müsste man den Thread spalten nach den ursprünglichen illegalen Vergehen und nach den Verstößen seit Lizenzierung.

😂

Soll Ilona Dir mal Adminrechte einräumen?
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: BGH Urteil
« Antwort #2928 am: 22 März 2025, 21:34:39 »
Ich denke es geht darum wirklich ab Lizenz das kann im Jahr 2020 sein ( meistens ab Oktober da viele Lizenz ab dort haben ) oder auch 2021. gab ja da auch den Wechsel zwischen Einsatz zum einzahlungs Limit

Re: BGH Urteil
« Antwort #2929 am: 23 März 2025, 09:30:25 »
Ich habe auch 2 Klagen gegen bekannte Wettanbieter am laufen, der eine schwarze mit weisser Schrift missachtet das Lugaslimit bis heute und der Rote hat es bis 2024 missachtet.Zum roten schreibt mir mein Anwalt

"Der Rote verfügt seit Erteilung der Sportwetten-Konzession im Oktober 2020 über eine Erlaubnis zur Entgegennahme von bis zu EUR 30.000,00 pro Spieler und Monat. Obwohl der Rote sich damit auch teilweise in einer rechtlichen Grauzone bewegt hat, raten wir diesbezüglich aufgrund bislang vor Gericht fehlender Erfolgsaussichten von einem Vorgehen ab.

Die Klage über den Roten vor dem Landgericht, wurde bis zum Eugh-Urteil ausgesetzt.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2930 am: 23 März 2025, 10:16:56 »
"Der Rote verfügt seit Erteilung der Sportwetten-Konzession im Oktober 2020 über eine Erlaubnis zur Entgegennahme von bis zu EUR 30.000,00 pro Spieler und Monat. Obwohl der Rote sich damit auch teilweise in einer rechtlichen Grauzone bewegt hat, raten wir diesbezüglich aufgrund bislang vor Gericht fehlender Erfolgsaussichten von einem Vorgehen ab.

Aber nur wenn du das entsprechende Einkommen hast und nachweisen kannst. Hattest du dein Limit erhöht mit Nachweisen?

Ohne Nachweis gilt ein Limit von 1000€

Re: BGH Urteil
« Antwort #2931 am: 23 März 2025, 11:21:51 »
Selbst wenn du das Limit selbst auf zum Beispiel 3000 Euro erhöht hast und der Anbieter keine Kontoauszüge oder Gehaltsabrechnung angefordert hat, sieht es sehr gut aus. Ich berichte aus Erfahrung.

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Offline Eddy

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2932 am: 23 März 2025, 12:00:41 »
@Balou wie ist es, wenn man Gehaltauszüge geschickt hat, ein höheres Limit eingestellt bekommen hat, obwohl das Gehalt nicht mal ansatzweise ausreichend ist? Bei mir wurde z.B. das Bruttogehalt angenommen..was ja komplett fail ist. Weißt du das in dem Fall ? Ich hatte dann beim Anbieter mal um entsprechende Nachweise gebeten, haben Sie mir auch alles geschildert. Ab Mitte 2022 verweisen Sie dann auf Lugas-Limit(Anbieterübergreifend)
« Letzte Änderung: 23 März 2025, 12:12:21 von Eddy »

Re: BGH Urteil
« Antwort #2933 am: 23 März 2025, 12:22:55 »
Da kann ich dir keine genaue Antwort geben. Am besten mal beraten lassen vom Anwalt.

Möchte da nichts falsches sagen.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2934 am: 23 März 2025, 13:40:27 »
Einfach nichts mehr einzahlen dann hat man nicht schon wieder Probleme.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2935 am: 23 März 2025, 18:53:46 »
"Der Rote verfügt seit Erteilung der Sportwetten-Konzession im Oktober 2020 über eine Erlaubnis zur Entgegennahme von bis zu EUR 30.000,00 pro Spieler und Monat. Obwohl der Rote sich damit auch teilweise in einer rechtlichen Grauzone bewegt hat, raten wir diesbezüglich aufgrund bislang vor Gericht fehlender Erfolgsaussichten von einem Vorgehen ab.

Aber nur wenn du das entsprechende Einkommen hast und nachweisen kannst. Hattest du dein Limit erhöht mit Nachweisen?

Ohne Nachweis gilt ein Limit von 1000€

Ich hatte bei beiden Anbietern , Rot und Schwarz überhaupt keine Nachweise hochgeladen, noch wusste ich davon dass die Anbieter verpflichtet sind ein Lugas Limit über 1000 Euro einzuhalten, bei Schwarz kann ich weiterhin einzahlen wenn ich bei Rot das Lugas Limit erreicht habe.

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Offline Olli

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2936 am: 23 März 2025, 20:04:59 »
Als vielleicht 10-jähriger habe ich von meiner Tante ein Roulettespiel erhalten. Keine Ahnung, was sie sich dabei gedacht hatte.
Wenn man so etwas überhaupt sagen kann, war es am wenigsten gefährlich seine Plastikchips zu verlieren, wenn man auf Rot oder Schwarz setzte. Keine Ahnung, wieso ich jetzt gerade daran denke ...

Wechsle den Anwalt ...
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
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Re: BGH Urteil
« Antwort #2937 am: 23 März 2025, 21:17:51 »
Kann man das so einfach machen ? Ist Prozesskostenfinanziert...

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Offline Ilona

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    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: BGH Urteil
« Antwort #2938 am: 23 März 2025, 21:47:18 »
Hallo Polynx,
wir kennen deinen Vertrag nicht. Guck doch mal rein und berate dich mit dem Anwalt des Finanzierers.

Dann noch was: Hast du schon mal darüber nachgedacht, mit dem Glücksspielen aufzuhören? Klagen und zocken ist keine gute Kombi. Du stehst voll unter Druck und bist für alle, die dir nicht wohlgesonnen sind, eine leichte Beute. Starte am besten mit dem Aufhören!!! Und besorg dir Unterstützung dabei. Alles Gute!
LG Ilona

Re: BGH Urteil
« Antwort #2939 am: 24 März 2025, 09:09:46 »
Hab gerade bei meinem zuständigen Landgericht angerufen, um mein verkündetes Urteil vom Freitag zu erfragen.

Ich habe gegen den Roten verloren!

Das Urteil selbst bekommt mein Anwalt im Laufe des heutigen Tages zugestellt. Ich bin richtig stinkig.

Nun hat der Richter wirklich so entschieden, als hätte ich davon gewusst, nur weil ich die allgemeine Frage mit Schleswig Holstein mit ja beantwortet habe. Dabei hat der Rote doch in keinem Werbespot etwas davon erwähnt. Ich habe dies nur in Bezug auf Online Casino Spiele gehört. So habe ich leider in der Verhandlung nicht argumentiert, was mir wohl jetzt zum Verhängnis wurde.


 

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