@Istvoelligegal bist du eigentlich Kläger, oder ist dein Auftrag ein anderer?
?
ich wollte nur sagen, daß man möglicherweise auch dann Kosten zu tragen hat, selbst wenn man einen PKF hatte.
Mitunter vergisst die Justizkasse den Vorschuss anzufordern, lässt die Klage trotzdem zustellen.
Das Gericht ist ja nicht verpflichtet den Gerichtskostenvorschuss anzufordern und kann die Klage auch sofort zustellen.
Mitunter wird die Klage auch für viel Geld ohne Vorschuss übersetzt und die Dolmetscherkosten zahlt am Ende der Verlierer.
Selbst wenn das Verfahren gewonnen wird und selbst wenn das Online Casino die Gerichtskosten usw tragen muss,
ist der Spieler der Zweitkostenschuldner und muss die Gerichtskosten zahlen, kann die dann aber vom Gegner zurückholen.
Nur blöd, wenn die nicht freiwillig zahlen.
insofern war meine Info nur die, dass man bei einer Insolvenz der PKF möglicherweise Kosten tragen kann. Nicht mehr und nicht weniger.