die PKF sahen alle das easy money, in der Zeit, in dem man nach Klageeinreichung 80% außergerichtlich aushandeln konnte, dann wurde es schwieriger,
dann kamen Urteile, die sagen, dies und Urteile, die sagen das.
dann haben einige PKF Anwälte gesagt, Auslandsverluste sind nicht zu erstatten, obwohl es mW ein entsprechendes Urteil vom europäischen Gerichtshof gibt, das so zu deuten ist, dass
es keine Rolle spielt, wo der deutsche Verbraucher seine Verluste erlitten hat, was aber den PKF-Anwälten egal war bzw und /oder nicht bekannt.
Dann heißt es, man dürfte nur den Verlust einklagen, obwohl man hier möglicherweise auch nur die Einzahlungen hätte einklagen können/müssen, weil die Aufrechnung der Auszahlungen vom Gegner hätte erfolgen müssen,
wobei mitunter dder Gegner auch ein VU über sich ergehen ließ.
ich möchte sagen, daß durch das Weglassen von Auslandsverlusten, usw., hier möglicherweise ein Schaden entstanden ist, der gegenüber dem Online Casino bereits verjährt ist, aber aufgrund von Hnweispflichten des Anwalts, der ja mit dem PKF zusammen arbeitet, von ihm zu tragen sein könnte.
wenn mir ein PKF / Anwalt sagt, dass Auslandsverluste herausgerechnet werden müssen auch bei einem deutschen Verbraucher, obwohl er nach kurzer Recherche auch ein entsprechendes Urteil finden kann, dass der Verbrauchergerichtsstand auch für solche Auslandsverluste gilt, dann würde ich es nicht so befremdlich sehen, wenn er für diesen Fehler in Höhe des Verlustes haften könnte.
bei der Vielzahl der Streitigkeiten, könnte ich mir vorstellen, dass hier auch eine große Summe bei rum kommt.
Ergänzung:
Hinzu kommen die in meinen Augen viel zu überhöhten Anteile der PKF. 40% und mehr, Ankaufspreis Forderung 10% und weniger.