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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2835 am: 26 Februar 2025, 12:49:50 »
Genau. Wie die Anbieter sich mit den Gesetzen auseinander gesetzt haben. Also gar nicht. Es bleibt bis zum Entscheid ein Katz und Maus Spiel

Re: BGH Urteil
« Antwort #2836 am: 26 Februar 2025, 12:54:06 »
Scheinbar ist der PKF „Right now“ insolvent.
Dazu gibt es folgenden Bild+ Artikel:

______________________
Es ist eine Wette gegen xxx und Co. Und sie soll ein Vermögen einbringen.
Start-ups wie Right Now und Anwälte haben Tausende Zocker an die Hand genommen. Ihr Versprechen: Mit unserer Hilfe holen wir eure Wettverluste vor Gericht zurück. Und das ohne Risiko.

Auch Milliardär Carsten Maschmeyer (65, „Die Höhle der Löwe“) setzt auf den Klage-Markt. Seit 2018 engagiert er sich bei Right Now, investierte mit anderen 25 Millionen Euro. Aktuell hält er 5,5 Prozent an der Düsseldorfer Firma.
Aber: Die Wette des Legal-Tech-Unternehmens droht nicht aufzugehen. Nach BILD-Informationen ist Right Now nun pleite, stellte am Dienstagabend einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Düsseldorf. Der vorläufige Insolvenzverwalter Jan-Philipp Hoos verschafft sich derzeit einen Überblick, wie er auf BILD-Anfrage erklärte.

Die Insolvenz von Right Now offenbart die Probleme einer ganzen Branche. BILD-Recherchen zeigen: Für die Spieler kann der Pakt mit der Klageindustrie noch zur Kostenfalle werden. So droht vielen Zockern die nächste kostspielige Pleite.

Hintergrund: Aus Sicht der Kläger waren Sportwetten zwischen 2012 und 2020 illegal, weil die im Ausland ansässigen Anbieter damals noch keine Lizenzen in Deutschland hatten. Ähnlich sah es auch der Bundesgerichtshof – und entfachte damit eine Goldgräberstimmung.
Der Haken: Die Bundesrichter entschieden später, den Fall dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Und dort, so sehen es Experten, stehen die Quoten für die Wettanbieter gar nicht so schlecht.

Gut möglich, dass die vielen Tausend Klagen letztlich scheitern, die Zocker leer ausgehen. In dem Fall droht ihnen ein teures Nachspiel.
Bereits die Klagewelle gegen die Autoindustrie wegen der Diesel-Affäre hat gezeigt: Scheitern Prozessfinanzierer vor Gericht oder geraten die Verfahren ins Stocken, gehen anschließend viele Anbieter pleite. Folge: Die Gerichtskosten blieben oft an den Dieselfahrern hängen.
Nach BILD-Recherchen ist auch im Fall der Wettanbieter die Finanzsituation bei vielen Prozessfinanzierern zunehmend angespannt. Das zeigt der Fall von Right Now, aber auch ein Blick in die Bonitätsbewertung anderer Anbieter. Ursache: Aufgrund der ausstehenden EuGH-Entscheidung gibt es kaum Urteile, damit fließt auch wenig Geld in die Kasse.

Haben Prozessfinanzierer denn Rücklagen gebildet, damit ihre Kunden letztlich nicht auf den Gerichtskosten sitzen bleiben? Das wollte BILD von Gamesright aus Hamburg wissen, einem der führenden Anbieter. Auf Anfrage äußerte sich das Unternehmen aber nicht.
Investoren halten sich immer mehr zurück

Fest steht: Investoren sind aufgrund der unsicheren Rechtslage vorsichtig, frisches Kapital nachzuschießen.
Ein prominentes Beispiel: Das Start-up Zockerhelden suchte 2024 in der TV-Show „Die Höhle der Löwen“ nach Geldgebern, will ebenfalls die Wett-Verluste von Spielern zurückholen. Werbegesicht von Zockerhelden ist Werner Hansch (86). Die Sportreporter-Legende war nach eigenen Angaben selbst spielsüchtig.
Auch hier kündigte Promi-Investor Maschmeyer seinen Einstieg an, gemeinsam mit Dagmar Wöhrl (70). Doch zu einem Investment ist es bis heute nicht gekommen. Wohl auch wegen der juristischen Risiken.
Sittenwidrige Verträge mit Zockern?

Die Maschmeyer-Firma Right Now kaufte Zockern ihre Forderungen gegen Wettanbieter ab – um die verlorenen Einsätze anschließend für einzuklagen.
In der Vergangenheit bot Right Now den Spielern um die 10 Prozent ihrer Verluste als Sofortzahlung an. Auf seiner Homepage wirbt das Start-up noch immer mit einer „Sofort-Erstattung“. Dazu heißt es verlockend: „Verkaufe Dein Problem!“

Auch die Firma Gamesright bietet Zockern schnelles Geld. Allerdings scheint ihr Umgang mit Kunden derzeit auch die Gerichte zu beschäftigen. Nach BILD-Informationen steht die Frage im Raum, ob der Prozessfinanzierer sittenwidrige Verträge mit Spielern abgeschlossen hat.
Der Fall: Gamesright kaufte im Mai 2024 einem Mann aus Nordrhein-Westfalen (NRW) mögliche Forderungen gegen xxx ab. Der entsprechende Vertrag liegt BILD vor. Darin ist nachzulesen, der Spieler habe zwischen 2015 und 2020 „erhebliche Verluste“ erlitten.

Nach den Berechnungen von Gamesright geht es um mehr als 32.000 Euro. Dafür zahlte das Unternehmen rund 2000 Euro. Ein fixes Geschäft, laut Vertrag war das Geld „innerhalb von 3 Werktagen“ fällig.
Das heißt: Als Kaufpreis erhielt der Mann lediglich 6 Prozent des Betrages, den Gamesright nun von xxx zurückverlangt. Außerdem fordert man von dem Wettanbieter mehrere Tausend Euro an Zinsen – von denen der Spieler nicht mehr profitiert.
Ein fairer Deal? Das scheint das zuständige Landgericht Wuppertal anzuzweifeln. Gamesright klagt dort gegen den Wettanbieter. Es könne sich die Frage stellen, ob der Forderungskauf sittenwidrig ist, befand das Gericht im Januar. Dann wäre der Kaufvertrag nichtig.
Gamesright wollte sich auf BILD-Anfrage dazu nicht äußern.

« Letzte Änderung: 26 Februar 2025, 18:38:04 von Olli »

Re: BGH Urteil
« Antwort #2837 am: 26 Februar 2025, 13:10:00 »
Joar, nicht so überraschend. Die Gier trägt hier seinen Teil dazu bei.

Meine Oma sagte mal:

Man wird nicht schnell Reich, nur schnell arm  ;D

Natürlich übel für die, die über den PKF Ihre Klagen laufen haben.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2838 am: 26 Februar 2025, 13:22:31 »
Das ist natürlich ein Schlag ins Gesicht für alle, die ihre Verluste zurückholen wollten. Es ist auch verständlich, dass den Finanzierern bei ausbleibenden Geldeingängen quasi die Hände gebunden sind.

Dass der Gerichtshof der europäischen Union, wie im Artikel steht, noch in der Schwebe ist, stimme ich nicht zu. Im Gegenteil, die Wahrscheinlichkeit ist sehr groß, dass der Gerichtshof für die Spieler entscheiden wird. Spieler, die mit einem Anwalt und nicht mit einem Finanzierer an die Sache rangegangen sind, haben gegenwärtig natürlich einen Vorteil.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2839 am: 26 Februar 2025, 13:26:09 »
Yo, wer mit Right Now unterwegs war, hat jetzt natürlich ein Problem.

Selbst weiter finanzieren oder Klage zurückziehen.
Neuer PKF wird sich wohl nicht finden lassen.

Und wenn das Wuppertaler Gericht, den Forderungskauf von Gamesright als sittenwidrig einstuften, dann ist Gamesright nicht klageberechtigt und die Klage wird abgewiesen.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2840 am: 26 Februar 2025, 13:48:05 »
Mein PKF aus Österreich hat mir geschrieben, dass bei denen alles bestens ist, da sie vorsichtiger finanzieren als die Kollegen aus Düsseldorf. Also wenn jemand einen PKF aus Österreich hat und der mit E beginnt, der muss sich nicht gleich ein Ködelchen in die shorts machen.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2841 am: 26 Februar 2025, 14:36:33 »
mein Reden, dass die Verträge mit den PKF sittenwidrig sind, halleluja, sehen das auch andere so.

bald gibts Prozesskostenfinanzierer gegen Prozesskostenfinanzierer.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2842 am: 26 Februar 2025, 15:03:11 »
Hast du auch eine Erklärung dazu?

Re: BGH Urteil
« Antwort #2843 am: 26 Februar 2025, 15:25:55 »
die PKF sahen alle das easy money, in der Zeit, in dem man nach Klageeinreichung 80% außergerichtlich aushandeln konnte, dann wurde es schwieriger,
dann kamen Urteile, die sagen, dies und Urteile, die sagen das.
dann haben einige PKF Anwälte gesagt, Auslandsverluste sind nicht zu erstatten, obwohl es mW ein entsprechendes Urteil vom europäischen Gerichtshof gibt, das so zu deuten ist, dass
es keine Rolle spielt, wo der deutsche Verbraucher seine Verluste erlitten hat, was aber den PKF-Anwälten egal war bzw und /oder nicht bekannt.

Dann heißt es, man dürfte nur den Verlust einklagen, obwohl man hier möglicherweise auch nur die Einzahlungen hätte einklagen können/müssen, weil die Aufrechnung der Auszahlungen vom Gegner hätte erfolgen müssen,
wobei mitunter dder Gegner auch ein VU über sich ergehen ließ.

ich möchte sagen, daß durch das Weglassen von Auslandsverlusten, usw., hier möglicherweise ein Schaden entstanden ist, der gegenüber dem Online Casino bereits verjährt ist, aber aufgrund von Hnweispflichten des Anwalts, der ja mit dem PKF zusammen arbeitet, von ihm zu tragen sein könnte.

wenn mir ein PKF / Anwalt sagt, dass Auslandsverluste herausgerechnet werden müssen auch bei einem deutschen Verbraucher, obwohl er nach kurzer Recherche auch ein entsprechendes Urteil finden kann, dass der Verbrauchergerichtsstand auch für solche Auslandsverluste gilt, dann würde ich es nicht so befremdlich sehen, wenn er für diesen Fehler in Höhe des Verlustes haften könnte.

bei der Vielzahl der Streitigkeiten, könnte ich mir vorstellen, dass hier auch eine große Summe bei rum kommt.

Ergänzung:
Hinzu kommen die in meinen Augen viel zu überhöhten Anteile der PKF. 40% und mehr, Ankaufspreis Forderung 10% und weniger.
« Letzte Änderung: 26 Februar 2025, 15:50:31 von Istvoelligegal »

Re: BGH Urteil
« Antwort #2844 am: 26 Februar 2025, 16:20:47 »
du pauschalisierst mir zu viel.

Ein Inkasso Unternehmen macht nichts anderes.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2845 am: 26 Februar 2025, 16:32:15 »
Ein Inkasso Unternehmen macht nichts anderes.

Die bezahlen dem ursprünglichen Gläubiger aber sicher mehr als 6%, oder?

Und das kritisiert das Wuppertaler Gericht.
Leistung und Gegenleistung passen hier nicht zusammen.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2846 am: 26 Februar 2025, 16:37:31 »
hier kommt noch erschwerend dazu, daß der durchschnittliche Zocker oft erhebliche Geldprobleme hat und daher seine Zwangslage mit ausgenutzt wird.
viele PKF tun auf verbraucherfreundlich, aber ihre Details, wie viel sie vom Kuchen abhaben möchten, gibts nur auf konkrete Nachfrage.
40% und mehr, komplette Zinsen einbehalten für ein paar Textbausteine, nun ja, jeder, wie er mag

*

Offline TAL

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2847 am: 26 Februar 2025, 16:57:24 »
Auch wenn ich von dem Geschäftsmodell dieser Opportunisten selber nicht viel halte, frage ich mich schon manchmal, in welcher Welt Einige hier leben.

Denn es ist nunmal Fakt, daß eine selbstfinanzierte Klage sehr teuer wird, besonders, wenn es über mehrere Instanzen geht. Viele haben dieses Geld nicht.

Obendrein dauert es unter Umständen mehrere Jahre, und der der PKF trägt das volle Risiko, am Ende doch auf den Kosten 'sitzenzubleiben'.

Der 'Kunde' zahlt dafür, 'kein Risiko' zu haben, und sich selbst um nichts kümmern zu müssen - das ist doch völlig normal. Selbst bei einer Insolvenz des PKF, wie in diesem Fall, hat der Kunde selbst keine finanziellen Nachteile.
Natürlich lassen die sich das bezahlen, indem sie einen Teil des Streitwerts einbehalten. Das Risiko und die einzukalkulierende Wartezeit haben da auch Auswirkungen auf den Preis. Alles Andere würde aus ökonomischer Sicht wenig Sinn machen, denn schließlich ist das ein Geschäftsmodell, und keine gemeinnützige Einrichtung.

« Letzte Änderung: 26 Februar 2025, 17:27:56 von TAL »

Re: BGH Urteil
« Antwort #2848 am: 26 Februar 2025, 17:21:46 »
Lass doch bitte das pauschalisieren.

Es gibt solche und solche. Bei den Gerichten nicht anders.
Ich z.b muss keine 40% abgeben und die Zinsen werden auch nicht komplett eingehalten. Seid doch froh dass es die PKF gibt, ohne diese wären viele in einer Aussichtslosen Situation.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2849 am: 26 Februar 2025, 17:26:08 »
hier, so viel zu PKF und Insolvenz und kein Kostenrisiko
https://www.youtube.com/watch?v=gg0OfEmNDT8

 

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