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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2730 am: 03 Januar 2025, 16:52:01 »
Ich habe den Bericht mal einem gebildetem Menschen vorgelegt, der so gar nichts mit Sportwetten oder Casino zu tun hat.

Seine Aussage: Das sind nur die Fragen der Glücksspielanbieter und dass sich das so liest als wenn da jemand auf der Seite der Anbieter steht.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2731 am: 03 Januar 2025, 17:06:25 »
Ja und es  hat ja anscheinend nur der einzelne Richter die Vorlage entschieden und nicht die Kammer … ist schon suspekt … auch als LG sich so gegen den BGH zu stellen … kann man muss man aber nicht 🙈😂

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Roy1234

Re: BGH Urteil
« Antwort #2732 am: 03 Januar 2025, 17:56:55 »
Bobby das dachte ich mir auch. Man könnte meinen ein Anteilseigner geht auf Kreuzzug gegen die Kläger. Ein Schelm der böses dabei denkt. Hammer! Vor Ende 26 werden wir wohl nicht schlauer sein und die Betreiber viel Geld sparen da die Welle gebrochen sein dürfte.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2733 am: 04 Januar 2025, 14:17:29 »
Zitat
wenn Ziel des Verbots u.a. die Einschränkung des Schwarzmarktes war, dies jedoch allem Anschein nach nicht gelungen ist.
Beim Verbot ging es nicht um steuerrechtliche Aspekte, sondern um spielsüchtige Menschen vor sich selbst zu schützen. Vielleicht sollte man hier beim LG Erfurt Aufklärungsarbeit leisten.

Zitat
wenn in einem Bundesland die Lizenzierung möglich war (Schleswig-Holstein), im Rest des Landes aber nicht
In Deutschland ist die rechtliche Regulierung von Glücksspiel Ländersache. Das S-H hier einen eigenen Sonderweg gegangen ist bedeutet nicht, das diese Entscheidung repräsentativ richtig gewesen ist. Ganz im Gegenteil!

Zitat
wenn mit Blick auf die Suchtgefahr, welche stets betont wird, parallel vergleichbare Automatenspiele oder Pokerspiele in stationären Spielbanken, Spielhallen oder Gaststätten angeboten werden dürfen
Korrekt, sollte eigentlich auch verboten werden. Aber die Gesetzeslage hat nun mal zum damaligen Zeitpunkt ausschließlich die Online-Casino Nutzung aus guten Gründen untersagt! Die Fragestellung erinnert mich so ein wenig nach der Definition von "Whataboutism"

Zitat
wenn trotz bestehenden Internetverbots eine Duldung durch die Behörden erfolgt war,
Die Frage sollte an die Behörden gestellt werden und eine Untätigkeitsklage in Betracht gezogen werden?!

Zitat
wenn trotz des Internetverbots für online-Casinospiele andere Glücksspielarten wie Lotterien oder Pferdewetten auch online seinerzeit problemlos lizenzierbar waren
.... ich kapituliere so langsam -.-

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Offline Fury

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2734 am: 05 Januar 2025, 10:30:41 »
Eine Frage die sich mir jetzt stellt: Verlangsamt die Vorlage des LG Erfurt an den Europäischen Gerichtshof jetzt die Entscheidung zur Anfrage des BGHs bzw. werden diese zusammen behandelt?
Immerhin sind ja schon mehr als fünf Monate seit Einreichung der Vorlagefragen vergangen...
Ansonsten sollten sich doch andere Gerichte eher an den Antworten zu den Vorlagefragen des BGHs und an dessen Urteil orientieren!?

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Offline Duffi

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2735 am: 05 Januar 2025, 11:04:50 »
alles kann, nichts muss.
möglich das es zusammengefasst wird. aber sagen kann es keiner.

was zu beachten ist, ist das es definitiv länger dauert alles.

die fragen sehen stark danach aus als seien sie pro anbieter. sollten die sich aber richtig damit beschäftigen, kann es sehr gut für uns werden.

hoffen wir mal auf eine korrutionsfreie behandlung der fragen 😂

Re: BGH Urteil
« Antwort #2736 am: 07 Januar 2025, 09:19:58 »
 ;D ;D ;D ;D


Re: BGH Urteil
« Antwort #2738 am: 08 Januar 2025, 21:14:54 »
https://kurier.at/wirtschaft/paukenschlag-novomatic-verkauft-admiral-sportwetten-an-tipico/402995950

Kann einer sagen welchen Einfluss so ein Verkauf auf Ansprüche hat, wenn man z.b geklagt hat? Muss man dann gegen T.... klagen oder wir beläuft sich so ein Fall?

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Offline Rubbel

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2739 am: 09 Januar 2025, 09:24:18 »
Hi Klopp,

das wird wohl auf die Vertragsinhalte zwischen Käufer und Verkäufer im einzelnen ankommen. Da müsste man dann eher den Notar fragen. Oder die Notare.

Gruß R
--Meist ist Geist geil--

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Offline Olli

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2740 am: 09 Januar 2025, 09:54:28 »
... wohl eher die Rechtsanwälte, denn die Notare werden keine Auskünfte erteilen dürfen!

Das Thema ist ziemlich komplex und die Gerichte beschäftigen sich auch schon länger mit dem Thema. Gerade im Ausland ansässige Firmen werden gerne umfirmiert und es wird dann behauptet, dass das alte Unternehmen nichts mit dem Neuen zu tun hat. Wurden aber z.B. die Accounts beibehalten, so spricht das schon dafür, dass hier eine Rechtnachfolge eingetreten ist. Auch hier muss sich die Rechtsprechung wohl erst noch entwickeln.

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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Offline Rubbel

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2741 am: 09 Januar 2025, 12:26:08 »
--Meist ist Geist geil--

Re: BGH Urteil
« Antwort #2742 am: 09 Januar 2025, 18:14:44 »
Hab eben mit meinem Anwalt gesprochen und das, dass LG Erfurt den EuGh kontaktiert hat mit diesem Fragen ist sehr schlecht.

Laut seiner Aussage sind seit gestern von 5 PKF 4 in Sportwetten und Casino klagen abgesprungen mit Verweis auf EUGH und Erfurt.

Für uns gilt einfach abwarten bis Ende 2025 Anfang 2026.

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Offline Hans1

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2743 am: 09 Januar 2025, 21:36:08 »
LG Erfurt wird jetzt auch direkt von den Casino Anwälten verwendet, um die Richter zur Aussetzung zu bewegen.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2744 am: 09 Januar 2025, 23:03:04 »
https://www.anwalt.de/rechtstipps/tipico-wegweisende-eugh-vorlage-az-8-o-515-24-wie-leo-rechtsanwaelte-die-rechte-von-online-glueckspielern-staerkt-236896.html

Hier liest es sich wieder anders an. Ist doch klar das PKF abspringen wenn die Verfahren ausgesetzt werden und die Entscheidung dauert. Das Geld ist sozusagen fest gefroren und es fliest kein Geld zurück. Die Rendite für die PKF „lohnt“ sich nicht mehr.

Die Anbieter rechnen doch so damit.

Versteh nicht warum jetzt alles so schlecht aussehen soll nur wo das LG Erfurt jetzt die Fragen gestellt hat?
BGH Hinweisbeschluss, Revision wird zurückgezogen, der BGH sieht selber ein Anspruch.
Komisch
« Letzte Änderung: 09 Januar 2025, 23:46:33 von positve »

 

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