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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2535 am: 19 November 2024, 18:09:03 »
Ja das stimmt aber die Frage ist wie wird mit den alten Gesellschaften LP und davor verfahren ?  ist denen wohl nur die aktuelle ENC wichtig …

Re: BGH Urteil
« Antwort #2536 am: 19 November 2024, 20:40:23 »
 Crazy ich drücke die Daumen allerdings wird es bei der GGL kein Erfolg bringen.
Wenn du ihnen 3-4 mal geschrieben hast zu dem Fall wirst du freundlich darauf hingewiesen nicht mehr zu schreiben… Unterstützung null, Anbieter darf weiter die Lizenz behalten und es passiert nichts. Die Antworten per Mail fühlen sich auch an wie von Chat gpt geschrieben, absolut traurig.
Selbst auf Schreiben vom Anwalt null Erfolg.
Drück dir die Daumen !! 

Re: BGH Urteil
« Antwort #2537 am: 20 November 2024, 09:59:16 »
Danke Crazy.

Bin mal gespannt, ob du bzw. dein Anwalt Recht behält.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2538 am: 20 November 2024, 10:17:20 »
Weiter Druck aufbauen und die Behörde zum Einlenken bewegen via:

- Aufsicht der GGL im Innenministerium Sachsen-Anhalt
- Verwaltungsrat der GGL (Vorsitz aktuell im Innenministerium BaWü)
- Landesdatenschutzbeauftragte Sachsen-Anhalt


Re: BGH Urteil
« Antwort #2539 am: 20 November 2024, 12:21:19 »
Na da kommt doch ein Bericht der Tagesschau wie gerufen:
https://www.tagesschau.de/ausland/europa/gluecksspiel-italien-100.html

Dann viel Glück beim Druck aufbauen.

2-3 Mrd nimmt der Staat durch Glücksspiel ein, 1/3 davon durch Sportwettenbesteuerung. Es gibt deutliche Anzeichen dafür, dass die Regulierung des Glücksspiels in Deutschland primär auf die Generierung von Staatseinnahmen ausgerichtet ist, während der Spielerschutz nachrangig verfolgt wird.

Italien ist da klarer...

*

Offline Rubbel

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2540 am: 20 November 2024, 13:10:11 »
@Lugas... :


 '... Maurizio FIASCO, Präsident der Vereinigung zur Erforschung  des Glücksspiels ...'   ;D 8)  was für ein Name in diesem Zusammenhang  ;D
« Letzte Änderung: 20 November 2024, 13:17:29 von Rubbel »
--Meist ist Geist geil--

Re: BGH Urteil
« Antwort #2541 am: 20 November 2024, 13:11:25 »
nicht vorzustellen, wenn man fürs Kiffen, Rauchen und Alkohol so exzessiv Werbung machen würde, wie es fürs Sportwetten völlig normal ist;
du kannst ja heute weder im Stadion noch im Fernseher, beim Fußballschauen die Werbung abschalten.

teilweise kommen ja drei, vier verschiedene Anbieter pro Halbzeit dran, die jeweils vermitteln, wie easy Geld zu gewinnen ist und Bonus hier und Bonus
da.

Die jüngeren tun mir da jetzt schon leid .. die Doppeltmoral von den Vereinen, Verbänden, Medien, tun ihr übriges, die Sportschau wurde doch auch von einem
Anbieter gesponsert

Re: BGH Urteil
« Antwort #2542 am: 20 November 2024, 13:42:03 »
"Das Gericht weist vorsorglich darauf hin, dass die Geschäftsstellen des Zivilsegments auf-
grund von Personalengpässen erhebliche Rückstände aufgebaut haben. Eine zeitnahe Be-
arbeitung von eingehenden Schriftsätzen und richterlichen Verfügungen ist momentan
nicht in allen Fällen gewährleistet. Bitte achten Sie deshalb darauf, eilige Schriftsätze ent-
sprechend zu kennzeichnen. Bitte führen Sie bei bevorstehenden Terminen das Datum
des Termins bitte im Briefkopf mit an.  Wir bitten Sie auch um Verständ-
nis dafür, dass wir in der aktuellen Lage bestimmte Verfahren priorisieren müssen (zum
Beispiel Räumungsschutzsachen und Anträge auf Erlass einstweiliger Verfügungen). Sie
können uns unterstützen, indem Sie in den nächsten Monaten nach Möglichkeit von Sach-
standsfragen absehen. Wir werden unaufgefordert auf noch nicht verarbeitete Schriftsät-
ze zurückkommen und sind bestrebt, dies schnellstmöglich zu tun. Das Gericht arbeitet
mit ganzer Kraft am Abbau der Rückstände."



----

selbstverständlich haben wir hier vollstes Verständnis. Bei den Geschwindigkeiten von vereinzelten Gerichten, kommt es auf eine Aussetzung auch gar nicht mehr an.
Da arbeitet wohl sogar der europäische Gerichtshof schneller.

Hauptsache, das Strafsegment ist mit fähigen Richtern und MItarbeitern besetzt, die wegen Beleidigungen von Politikern, wie "Schwachkopf" Akten anlegen, Hausdurchsuchungen veranlassen und ggfl. auch Verhandlungen durchführen. Wobei es auch Gerichte gibt, in denen die RIchter sowohl im Straf- aber auch im Zivilsegment unterwegs sind.

Daher muss man hier Prioritäten setzen.

Ich mag gar nicht wissen, wie viele ihr Geld nicht bekommen haben, weil zwischen Klage und Verhandlung, der entsprechende Anbieter liquidiert wurde, weil die Gerichte ewig lange Zeit benötigen und vorsorglich schon mitteilen, dass man bloß von Sachstandsanfragen Abstand nehmen soll.

Nenene, euch einen schönen Mittwoch.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2543 am: Gestern um 18:01:30 »
Weiß jemand ob die großen 3 bei
Gerichtsurteilen zahlen?
Hab gehört oli kahns onkel bezahlt inzwischen.

Wäre wichtig für mich zu wissen.

Vielen Dank im vorraus

Re: BGH Urteil
« Antwort #2544 am: Gestern um 18:49:13 »
Weiß jemand ob die großen 3 bei
Gerichtsurteilen zahlen?

Hab auch eine Klage vor dem Landgericht laufen. Alles liegt bereit und warte seit nem halben Jahr auf den Termin, aber mein Anwalt meinte tatsächlich, dass sie inzwischen bereit sind bei einem rechtskräftigen Urteil zu zahlen. Für mich noch Zukunftsmusik.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2545 am: Gestern um 19:18:13 »
Also ich habe gehört sie zahlen weiterhin nicht …. Kommen ja immer wenige rechtskräftige Urteile zu Stande durch Aussetzungen notfalls muss ja dann der BGH aussetzen also so richtig rechtskräftig kann es ja gar nicht werden … aber gibt sicherlich Fälle die sie „los werden „ wollen …

Re: BGH Urteil
« Antwort #2546 am: Gestern um 19:33:17 »
Ich habe aus guter Quelle gehört sie zahlen. Also auf rechtskräftige Urteile.
Quelle ist Sachbearbeiterin Vollstreckung einer sehr großen und guten Anwaltskanzlei

Re: BGH Urteil
« Antwort #2547 am: Gestern um 19:45:22 »
Gut also alle 3?zahlen
Oli kahn,jahreszahlen,und b lose?

Re: BGH Urteil
« Antwort #2548 am: Gestern um 19:57:51 »
Ich habe aus guter Quelle gehört sie zahlen. Also auf rechtskräftige Urteile.
Quelle ist Sachbearbeiterin Vollstreckung einer sehr großen und guten Anwaltskanzlei

Crazy wo ist deine Vorlage ? Und wieso dein Beitrag wieder gelöscht ????

Re: BGH Urteil
« Antwort #2549 am: Gestern um 20:08:32 »
Das wäre ja ein Anfang … Frage ist nur auf neue rechtskräftige Urteile oder nur jetzt entstandene ? Kannst du das in Erfahrung bringen? Und ob es außer oli Kahn sein Verein  koch größere Anbieter gibt wo es dahingehend Hoffnung gibt
« Letzte Änderung: Gestern um 20:15:48 von CRS 2024 »

 

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