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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2490 am: 16 November 2024, 17:07:58 »
Güteverhandlung wird zu 90 Prozent nicht zustande kommen. Weil kein Angebot der Gegenseite beim LG abgegeben wird.

Mündliche Verhandlung immer die selben fragen.
Wann wusstest du von der Legalität und von wo hast du gespielt.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2491 am: 16 November 2024, 17:12:15 »
Die Frage ob das OC dazu bereit ist wird doch erst bei der Verhandlung gestellt? Sagen die kein Interesse dann geht's gleich weiter mit der Verhandlung oder sehe ich das falsch?
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

Re: BGH Urteil
« Antwort #2492 am: 16 November 2024, 17:19:01 »
bei mir wurden beide Seiten gefragt. Beide abgelehnt. Danach hat der Richter die Sicht der Dinge aus seiner Sicht erläutert wie er dazu steht. Dann ging es sofort in die mündliche.

Ich musste keine einzige Frage beantworten..

Re: BGH Urteil
« Antwort #2493 am: 16 November 2024, 17:22:42 »
So siehts aus. Güteverhandlung: entweder die Gegenseite schlägt Dir was vor, oder nicht. Wenn ja, sagste ja oder nein. Wenn nein, dann nein.

Ich muss auch nichts mehr beantworten. Man kennt sich :) Ghettofaustniveau quasi.
« Letzte Änderung: 16 November 2024, 17:25:04 von LugasThinker »

Re: BGH Urteil
« Antwort #2494 am: 16 November 2024, 18:09:54 »
hmm okay...

also gehe ich davon aus, dass nur ein paar Fragen gestellt werden. Wenn es eh kaum Angebote gibt.
Welche Fragen wurden euch denn gestellt?

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Offline Olli

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2495 am: 16 November 2024, 18:45:20 »
Mache Dir keine Gedanken darüber, es kommt doch anders als Du denkst ... :)
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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Offline IRA

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2496 am: 17 November 2024, 11:28:05 »
Da werden sich sicherlich einige in die Genitalien beißen, warum sie nicht vorher auf einen Vergleich eingegangen sind. Hier gabs ja Leute, die durchaus 70-80% abgelehnt haben und den letzten Tropfen noch rauslutschen wollten. Jetzt gibt es scheinbar nur noch 30% und viele Unsicherheiten vor allem was Vollstreckung angeht. Viele die von schmackhaften Zinsen reden, werden am Ende enttäuscht sein, wenn Insolvenz angemeldet wird. Das werden gegnerische Anwälte sicherlich vorschlagen, wenn es heißt: Nichts geht mehr (Bezug: EuGH).
Die meisten haben aber nichts zu verlieren, weil mit einem PKF geklagt wird, die sind froh wenn ein paar Groschen ausgezahlt werden. In den Ruin hat sich scheinbar kaum einer gespielt wie ich gelesen habe.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2497 am: 17 November 2024, 11:49:06 »
Definiere das Wort Ruin!
Wenn Du meinst man lebt unter der Brücke hast Du sicherlich recht ansonsten nicht. Fette Schulden haben die meisten.
Mit den früher angebotenen Vergleichen hast Du allerdings recht. 60-80 Prozent sind gute Vergleiche und da sind Zinsen eh hinfällig da es sich um die Klagesumme dreht.
Die Vollstreckung wird irgendwann in Malta möglich sein und bei den Mini Casinos magst du bzgl Insolvenz auch richtig liegen. Bei den großen Casinos ist das nicht so einfach da hier meist mehrere Casinos am Betreiber hängen die auch noch aktiv sind. Und es gibt ja noch die Mutterfirmen.... Die Kläger Anwälte schlafen auch nicht.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

Re: BGH Urteil
« Antwort #2498 am: 17 November 2024, 14:52:51 »
Verhungert und verdurstet ist noch niemand, und die Monate und Jahre vergingen auch so ohne dem Geld. Man kommt schon irgendwie über die Runden.
80% hätte ich auch angenommen, aber nur wenn ich den Anwalt selber bezahlt hätte. Stimmst Du mit einem "Sponsor" den 80% zu, haste am ende 20-30% .

Der Anbieter mit dem roten T oder der grünen Jahreszahl, wird mit Sicherheit nicht in Insolvenz gehen, da stecken noch Sponsorenverträge hinter, da kann man nicht so einfach pleite gehen wegen ehemaligen Glücksspielschulden Verbrauchern gegenüber, dies wird dann über Wochen hinweg in der Presse zerfetzt.

Konsequent wäre auch jetzt schon, das Thema ordentlich in der Press durchzunehmen, um so größere Unternehmen abzuschrecken mit den Glücksspielanbietern Geschäfte zu machen. Aber: Am Ende sind alles Geschäftsmänner, was interessiert mit das Leid anderer?

Re: BGH Urteil
« Antwort #2499 am: 17 November 2024, 15:54:14 »
Hier geht schon wieder die Tüte Spekulatius um. Ist ja auch bald Weihnachten :)

Re: BGH Urteil
« Antwort #2500 am: 17 November 2024, 15:54:26 »
Also ich bin auch nicht mehr so optimistisch wie vor einigen Monaten … bis das EiGH Urteil kommt geht soviel Zeit ins Land … das gibt genügend Zeit für die Anbieter zu planen und zu machen etc

Ja bei den großen hängt der Namen und alles dran aber viele haben ja ab Lizenz ( meist Oktober 2020) ja eine neue Gesellschaft eingesetzt … die Gesellschaften davor sind nur teilweise noch aktiv bzw gar net mehr … was hindert die diese Gesellschaften zu beerdigen ? Der Ruf ok aber es geht um soviel Kohle da nehmen die das ggf in Kauf  …

Bzgl der Muttergeselschaften ist ein interessantes Thema damit könnte man Druck ausüben aber dazu gibt es ja keine Rechtssprechung soweit ich weis oder ? Nach deutschen Recht würde es da glaube schlecht aussehen … sind natürlich Gesellschaften aus England etc wie es da  geregelt ist keine  Ahnung …

Da ist ja vieles Unbekanntes dabei … wenn Unternehmen schon VU kassieren und Urteile und jetzt bill55 freundlich nutzen denke ich wird ja dann auch wenn es mal fällt ,was ja durch die Vorlage beim EuGH wohl passieren wird , aber auch noch mindestens ein Jahr Dauer , :dann haben die doch andere Ideen …

Vergleiche gibts ja auch kaum noch wie ich feststelle und ausgesetzt wird auch immer mehr oder hat da jemand mal wirklich jetzt was erreicht seit Vorlage BGH an EugH?

Re: BGH Urteil
« Antwort #2501 am: 17 November 2024, 21:28:49 »
Hier geht schon wieder die Tüte Spekulatius um. Ist ja auch bald Weihnachten :)
Auch das muss mal sein, wenn es dir nicht schmeckt kannst du die Spekulatius doch auch alleine essen ..

Re: BGH Urteil
« Antwort #2502 am: 17 November 2024, 21:33:44 »
Das einzige was damit bezweckt werden soll ist zeitgewinnung das die Verjährung eintritt.
Die verdienen auf der ganzen Welt noch genug Kohle, da ist das was gezahlt werden muss ein Witz. Wie jemand geschrieben hat auch die anderen Anwälte schlafen nicht, man kann sich nicht einfach so verabschieden und alles ist gut aber mit dem gleichen Namen weitermachen.
Alles wird gut !!

Vielleicht reagiert ja auch spätestens dann mal unserer Staat bzw. Die wunderbare GGL, schauen wir mal.

@CRS ich möchte auch erneut erinnern, beim einen VU zählt Bill55 nicht sprech mit deinem Anwalt darüber.
« Letzte Änderung: 17 November 2024, 21:53:53 von Mahnwesen »

Re: BGH Urteil
« Antwort #2503 am: 17 November 2024, 22:57:20 »
Ein Argument spricht hingegen für uns.

Wir haben die Klagen bereits eingereicht und so wie einige Anwälte schreiben, könnte es wohlmöglich das letzte Jahr sein, dass man wegen Illegalität klagen kann. Denn die Kenntnis von der Illegalität scheint dann verjährt zu sein, weil die 3 Jahre rum sind. Somit können ab nächstem Jahr kaum noch Klagen eingereicht werden, die Fälle vor 2021 betreffen. Das stimmt mich irgendwie positiv zumindest für alle, die bereits geklagt haben.

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Offline Olli

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2504 am: 18 November 2024, 06:06:20 »
Wenn Du heute Kenntnis von der Illegalität erhälst, dann beginnen auch heute die 3 Jahre ab Jahresende, wo Du von heute an 10 Jahre rückwirkend die Nettoverluste einfordern kannst.

Spekulatius müssen frisch gegessen werden, wenn sie noch kanckig sind. Wenn sie jedoch immer wieder auf den Teller gelegt und zurück in die Tüte gepackt werden, dann werden sie schlabberig und es macht keine Freude mehr sie zu knabbern. Da hilft eigentlich nur noch eine Kaffeetunke oder der Mülleimer ... aber jetzt bitte die zwei nicht verwechseln ...
Gute 24 h
Olaf


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