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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2475 am: 13 November 2024, 18:33:34 »
Klingt nach RSD😂
Das hatte ich auch schon und nein es waren nicht die von dir genannten. Das ist einfach der sicherste Weg Aufschub zu bekommen. Krank und Urlaub bzw viele Fälle sind kaum nachzuweisen und normal. Juckt das Gericht nicht.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

Re: BGH Urteil
« Antwort #2476 am: 13 November 2024, 19:10:13 »
Liebe Leute,

ich lese immer viel mit, bin aber ein sehr introvertierter Mensch bei Leuten die ich nicht kenne.

Ich versuche mein Leben irgendwie auf die Reihe zu bekommen und am Leben zu bleiben, da das Glücksspiel mir sehr viel in meinem Leben gekostet und Schaden gebracht hat.

Es sind jetzt 165 Seiten hier geschrieben worden, sowie zahlreiche Unter Foren aufgemacht worden. Ich blicke einfach nach mehrstündiger Recherche nicht mehr durch, und stelle die Frage direkt, und bitte zu verzeihen wenn ich jemanden damit verärgere.

Wie ist der aktuelle Stand bzgl. Rückzahlungen von den Buchmachern mit fehlender Lizenz? Gibt es die Möglichkeiten zu Vergleiche, oder wird die Sache komplett von denen ausgesessen? Bei mir geht es um ca. 30.000 Euro online. Offline habe ich bei verschiedenen Wettbuden ca. 80.000 Euro verloren, da habe ich aber keine Hoffnung das Geld zu bekommen da ich gar nicht mehr die Quittungen besitze und alles anonym immer ablief.

Ich will mich einfach gar nicht streiten, hoffen oder sonst was, sondern einfach nur mit allem negativen abschließen. Ebenfalls weiß ich dass ihr es mir nicht 100% sagen könnt, trotzdem würde es mir schon helfen wenn sich Leute kurz melden wie es Stand heute mit ihren eigenen Erfahrungen ist. Danke euch  :)

Edit Olli: Anbieternamen entfernt
« Letzte Änderung: 13 November 2024, 20:15:29 von Edin27 »

Re: BGH Urteil
« Antwort #2477 am: 13 November 2024, 19:57:51 »
Hab heute meine erste Berufung gegen mein gewonnenes Verfahren bekommen und musste direkt schmunzeln. Hier sind wir wieder beim Thema Spiel auf Zeit.

Ich zitiere:

„Gleichzeitig beantragen wir,
die am xxx ablaufende Frist zur Einreichung der Berufungsbegründung um
einen Monat, somit bis zum xxx zu verlängern.“

Die Fristverlängerung ist erforderlich, da es den Prozessbevollmächtigten der Beklagten aufgrund
zahlreicher anderer, fristgebundener Angelegenheiten nicht möglich sein wird, die
Berufungsbegründung innerhalb der laufenden Frist zu erstellen und mit der Beklagten abzustimmen.
Hinzu kommen derzeitige krankheits- und urlaubsbedingte Abwesenheiten und die damit einhergehende
erhebliche Mehrbelastung durch Vertretungsaufgaben.
Wir bitten daher höflich, die Frist antragsgemäß zu verlängern.

allein wegen sowas, bietet sich das Spielchen mit der ordnungsgemäßen Bevollmächtigung an.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2478 am: 13 November 2024, 20:07:20 »
Vergleiche gibts weiterhin, von angebotenen 3%, 10%, 20%, 50% bis 80%, habe ich alles in den letzten Monaten mitbekommen.

Ohne Klage, gibts meistens kein Vergleichsangebot. Nach Klage, gibts die Vergleichsangebote mitunter auch erst nach der mündlichen Verhandlung, da hier ggf. erstmal überprüft werden soll, wie das Gericht tickt und je nach dem, gibts ein Vergleichsangebot oder nicht. Die Vergleichsangebote sind immer mit Verschwiegenheitsklausel mit relativ hohen Vertragsstrafen bei Versoß.

Ich habe einige Prozesse als Zuhörer mitgemacht, da ich von den Terminen Kenntnis hatte, als die Gegenseite in meinen Fällen Verlegung beantragt hat wegen Terminen in meiner Nähe.

Da gab es zweimal den Hinweis der Gegenseite, dass aufgrund Prozesskostenfinanzierung, das Vergleichsangebot nicht höher ausfallen kann, da man das Modell Prozesskostenfinanzierung mit dieser Rendite für den PKF nicht unterstützen möchte. Ob das vorgeschoben ist oder nicht, weiß ich nicht.

Ich weiß nur, dass es nicht ungewöhnlich ist, dass die Vergleichsangebote sich auch daran richten, wer dein Anwalt ist.

Macht der Anwalt bei einem gewonnenen Prozess den Casino-Anbieter mit Werbung "lächerlich" oder so. Aber alles Spekulation. Es kommt vielleicht auch auf die Tagesform an.

Man weiß es alles nicht.

Es gab hier gegen einen Menschen eine Hausdurchsuchung, weil er einen Politiker Schwachkopf im Internet genannt ha. Ein anderer hatte den gleichen Politiker Idiot genannt, das Verfahren wurde ohne Hausdurchsuchhung eingestellt.

Ich will damit sagen, dass man alles nicht weiß. Man soll es in jedem Fall probieren, da Geld rauszuholen. Je nach dem, mit oder ohne PKF, kommt wohl darauf an, ob man sich das leisten kann.

Gerichte ist mitunter auch nichts weiter als Glücksspiel. Anders lässt sich nicht erklären, weshalb bei identischem Sachverhalt die Gerichte unterschiedliche Auffassung sind, also die Klage stattgegeben oder abweisen. Man steckt nicht dahinter.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2479 am: 13 November 2024, 20:17:03 »
Edit Olli: Vollzitat entfernt

Ich danke dir vielmals für die ausführliche Antwort, das bedeutet mir viel. Ich lese daraus, dass ohne Klage auch kein möglicher Vergleich zu Stande kommen würde. Das ist das was mich abschreckt, da ich einfach keine Zeit und Energie darin reinstecken möchte, um irgendwelche Hoffnungen zu haben die dann möglicherweise durch Gerichte gekippt werden. Schade, aber so soll es anscheinend sein. Danke!
« Letzte Änderung: 13 November 2024, 20:46:13 von Olli »

Re: BGH Urteil
« Antwort #2480 am: 13 November 2024, 20:19:56 »
einmal bekam ich Geld außergerichtlich mit meinem Auskunftsersuchen zurück, ist aber drei Jahre her. Probieren geht über studieren.

XXXX

vielen Dank für Ihre Geduld.

Nach Rückmeldung der zuständigen Abteilung können wir Ihnen mitteilen, dass Ihnen sämtliche Verluste erstattet wurden. Der Betrag in Höhe von ____€ wurde auf die hinterlegte Bankverbindung überwiesen.

Bitte beachten Sie, dass die deutschen Banklaufzeiten zwei bis drei Werktage (Montag bis Freitag) betragen.

Im Anhang an diese E-Mail finden Sie die Transaktionen seit Ihrer Registrierung am xx.xx.2xxx.

Ihr Spielkonto wurde wunschgemäß für Sie deaktiviert.
« Letzte Änderung: 14 November 2024, 17:04:13 von Ilona »

Re: BGH Urteil
« Antwort #2481 am: 13 November 2024, 23:21:37 »
Hi Istvoelligegal,

da ging es aber sicher nicht um ganz so viel, oder? Bei mir hat das auch bei einem geklappt, aber es war auch "nur" ein dreistelliger Betrag

Re: BGH Urteil
« Antwort #2482 am: 14 November 2024, 09:56:57 »
Ich warte nun seit 2 Monaten auf eine Entscheidung ob mein Verfahren ausgesetzt wird oder nicht. Geht um bet1Jahr ( Schaltjahr ausgenommen) Anbieter hatte keine Lizenz beantragt und ist nicht von den Vorlagefrage des BGH betroffen. MAL ABWARTEN, so 6 Monate  ;D

Re: BGH Urteil
« Antwort #2483 am: 14 November 2024, 10:28:01 »
Genau dieser Anbieter so ein Fall liegt angeblich beim BGH auf dem Tisch aktuell. Mein Anwalt meinte, dass jetzt der Senat entscheiden muss ob es die Revision von dem Anbieter mit Jahreszahlen zurückweist oder doch aussetzt.

*

Offline Fury

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2484 am: 14 November 2024, 11:18:01 »
Ich habe einen Fall in Berufung (ich bin der Berufungsbeklagte) vor dem OLG, in dem sich der Anbieter erst gar nicht um eine Lizenz in Deutschland bemüht hatte - mal sehen wie das OLG damit umgeht...

Weil, da spielt es ja gar keine Rolle, ob die Lizenzvergabe "unionsrechtswidrig" durchgeführt wurde - vielleicht nur im Hinblick, ob dann nicht auch eine Lizenz aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat gültig war bzw. die Dienstleistungsfreiheit galt.
Aber auch hier wurde gegen das "materielle Glücksspielrecht" (Einzahlungs-/Einsatzlimit) verstoßen - von daher bin ich mal gespannt, ob hier auch ausgesetzt wird oder es zu einer Entscheidung kommt...

Re: BGH Urteil
« Antwort #2485 am: 14 November 2024, 12:07:11 »
Ja Fury, das ist jetzt der spannende Punkt. Genau wie auf einmal die Curacao-Banausen aussetzen wollen, obwohl die EuGH-Entscheidung nur für die EU gilt und auch nur für die ehemaligen Bewerber😂 Die lassen echt nichts unversucht.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2486 am: 14 November 2024, 12:35:26 »
Hi Istvoelligegal,

da ging es aber sicher nicht um ganz so viel, oder? Bei mir hat das auch bei einem geklappt, aber es war auch "nur" ein dreistelliger Betrag

knapp 1.000 Euro, aber volle 10 Jahre rückwirkend.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2487 am: 15 November 2024, 17:09:45 »
War vom Richter direkt kein Thema aber kann man ggf anhand Urlaubs Bilder auf den Handy etc. ja einschränken und direkt  raus rechnen  ist ja meistens  nur ein Bruchteil

Re: BGH Urteil
« Antwort #2488 am: 15 November 2024, 22:53:51 »
Hi Istvoelligegal,

da ging es aber sicher nicht um ganz so viel, oder? Bei mir hat das auch bei einem geklappt, aber es war auch "nur" ein dreistelliger Betrag

knapp 1.000 Euro, aber volle 10 Jahre rückwirkend.

Das klingt ja nicht schlecht. Bei welchem Anbieter war das?

Re: BGH Urteil
« Antwort #2489 am: 16 November 2024, 11:22:17 »
Hallo zusammen,

ich habe soeben eine Einladung zur Güteverhandlung mit eventueller anschließender mündlicher Verhandlung vom Landgericht erhalten.

Hatte jemand so eine Güteverhandlung bereits und wenn ja wie lief diese ab?
Auf was muss ich mich vorbereiten bzw. welche Fragen?

Ich würde mich sehr über eure Erfahrungsberichte freuen

Viele Grüße

 

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