Aber wurde denn nun überhaupt auch die Frage gestellt „ was ist wenn die Lizenz aufgrund des Angebotes ( materielle Verstöße ) eh nie hätte erteilt werden können? Der vorgelegte Fall hatte ja glaube alle diese Merkmale nicht ….
Oder ist dies dann irrelevant weil ,wann der eugh pro Spieler entscheidet, dann der BGH Hinweisbeschluss greift wo das ga eindeutig thematisiert wurde ?
Der eine link bzgl des Feld zurück auch mit Lizenz aufgrund Limitverstoss bestätigt dies ja oder ?