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BGH Urteil

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Offline TAL

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2115 am: 17 September 2024, 11:01:48 »
Das ist es, was ich eingangs meinte - warum schreibt er hier eine 'Meldung' rein, statt Ilona einfach eine PN zu schicken?

Und ja, BadSlot hat ebenfalls recht. Eine bewußte Umgehung der Sperrmechanismen gilt als Manipulationsversuch seitens des Spielers, und jegliche Ansprüche wären damit hinfällig. Ich weiß nicht, ob das hier auch in den AGB steht, im UK-Sperrsystem steht diese Klausel zumindest auch explizit drin, um bei sowas Regreßansprüche auszuschließen.

Damit ist eine Veröffentlichung solcher 'Fehler im System' doppelt kontraproduktiv.

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Offline Ilona

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2116 am: 17 September 2024, 11:14:44 »
… noch eine kleine Ergänzung von mir. Wir sind auch dankbar für diesen Hinweis, weil von uns trotz langjähriger Erfahrung in diesem Feld, niemand auf diese Möglichkeit gekommen wäre. U. a. auch darum ist die enge Vernetzung und der enge Austausch zwischen Betroffenen und Profis so wichtig. Gemeinsam können wir den Spielerschutz verbessern.     
Nächste Woche berichte ich euch dann von einem neuen Projekt, bei dem ihr auch eine Rolle spielt bzw. spielen könnt.
LG Ilona
« Letzte Änderung: 17 September 2024, 12:31:19 von Ilona »

Re: BGH Urteil
« Antwort #2117 am: 17 September 2024, 11:24:01 »
Vllt wird LUGAS jetzt diese Klausel übernehmen (wenn es diese noch nicht gibt), lässt aber die Möglichkeit der Manipulation weiterhin zu.

Hä?? Genau!

Schliesslich sollte die Schließung des Bugs ein leichtes sein...

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Offline TAL

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2118 am: 17 September 2024, 11:34:56 »
Es geht bei dieser Klausel in erster Linie vielmehr darum, daß LUGAS oder OASIS es nicht selbst in der Hand hat, daß der Betreiber sich am Ende tatsächlich an die Vorgaben hält.
Aus demselben Grund wollen sie auch verhindern, daß Spieler bewußt nach einer 'Lücke' suchen.
-- Um Regreßansprüchen vorzubeugen.

Das ist also nicht "Hä?", sondern durchaus sinnvoll von deren Seite her.

-Edit-
Hab's mal gesucht, hier ein Auszug aus den AGB des britischen Sperrsystems:

Zitat
...
Your Responsibility

You understand that self-exclusion using GAMSTOP is intended to be an aid to help you manage your use of online gambling websites. It is not intended to function as a replacement for willpower, is not foolproof and as mentioned above, we cannot guarantee that it will always result in you being denied access to gambling websites.

Your self-exclusion using GAMSTOP will be most effective if you do not try to work around the exclusion measures GAMSTOP has put in place. You agree not to attempt to register new gambling accounts, log in to any of your existing accounts, or in any other way try to circumvent GAMSTOP's mechanisms for the duration of your self-exclusion. You are entirely responsible for any actions you take designed to circumvent any self-exclusion registered with GAMSTOP.

You accept that GAMSTOP may not be as effective in circumstances where it has received inaccurate, incomplete and out-of-date information or where there are differences between account details. GAMSTOP may also not be as effective when you attempt to work around the exclusion measures GAMSTOP has put in place.
...


Zitat
...
Ihre Verantwortung

Sie akzeptieren, daß ein Selbstausschluß via GAMSTOP (der Name des britischen Sperrsystems) eine Hilfestellung im Umgang mit Ihrer Nutzung von Glücksspielwebsites ist. Es ist nicht dafür gedacht, als ein Ersatz für Willensstärke zu fungieren, ist nicht narrensicher, und, wie eingangs erwähnt, können wir nicht dafür garantieren, daß man Ihnen zukünftig jederzeit den Zugriff auf Glücksspielseiten verweigern wird.

Ein Selbstausschluß über GAMSTOP ist am Effektivsten, wenn Sie gar nicht erst versuchen, einen Weg zu finden, die Schutzmechanismen, die durch GAMSTOP zur Anwendung kommen, zu umgehen.
Sie erklären sich damit einverstanden, nicht zu versuchen, neue Benutzerkonten zu erstellen, sich in ein bereits bestehendes Konto einzuloggen, oder GAMSTOP's Mechanismen für die Dauer Ihrer Selbstsperre in irgendeiner anderen Weise zu umgehen. Sie sind selbst vollumfänglich verantwortlich für jeden Versuch, den Sie unternehmen, um die Maßnahmen zu untergraben.

Sie akzeptieren, daß die Effizienz von GAMSTOP nicht mehr vollumfänglich gewährleistet ist, sollten Ihre Daten unvollständig oder veraltet sein, dasselbe gilt für abweichende Angaben bei verschiedenen Konten.
GAMSTOP ist ebenfalls deutlich weniger effektiv, sollten Sie versuchen, die Schutzmechanismen zu umgehen.
...


Ich bin mir ziemlich sicher, daß der hiesige Datenbankbetreiber sich rechtlich ähnlich absichert.



Aber wir schweifen ab, ursprünglich geht es ja darum, was man hier offen posten sollte - und was nicht.
Ilona zu informieren war gut und richtig, aber hier hat das nichts zu suchen.

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Offline Olli

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2119 am: 17 September 2024, 11:51:09 »
Hi!

GB ist nicht mehr in der EU!

Zitat
Sie erklären sich damit einverstanden, nicht zu versuchen, neue Benutzerkonten zu erstellen, sich in ein bereits bestehendes Konto einzuloggen, oder GAMSTOP's Mechanismen für die Dauer Ihrer Selbstsperre in irgendeiner anderen Weise zu umgehen. Sie sind selbst vollumfänglich verantwortlich für jeden Versuch, den Sie unternehmen, um die Maßnahmen zu untergraben.

Woran erinnert mich das bloß? Ah ... ja ... moment noch ... es kommt aus der Versenkung an die Oberfläche ... Das erinnert mich an die Aussagen der GI!
Es wird jede eigene Verantwortung abgelehnt und sie auf die Schulter der Glücksspieler gelegt!
Dabei wird aber gerne vergessen, dass unsere Handlungen von unseren Gefühlen gesteuert werden und die sind suchtinfiltriert!

Wenn es da eine Lücke bei LUGAS gibt, dann muss die vom Gesetzgeber geschlossen werden ... Dazu müssen die Hinweise aber von LUGAS selbst kommen ... nicht von den Glücksspielern oder den Fachverbänden.

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: BGH Urteil
« Antwort #2120 am: 17 September 2024, 12:02:13 »
warum sollte ein Spieler raus sein. Es gibt schon genug Urteile, in denen es keine Rolle spielt, ob der Spieler wusste, dass das Glücksspiel illegal ist oder nicht.

In den AGB der Wettbüros steht übrigens so viel Müll drin, der hält eine AGB-Prüfung eines Gerichts meistens nicht stand.

Sinngemäß findet sich stets der Hinweis, daß der Anbieter ohne Angaben von Gründen auch nachträglich den Gewinn nicht auszahlen braucht.
Sinngemäß findet sich stets der Hinweis, daß, wenn der Anbieter beim Spieler ein spielsüchtiges Verhalten feststellt, der Spieler lediglich Anspruch auf den Wetteinsatz,
aber nicht auf den Gewinn hat.

Auch unwirksame Abtretungsverbote finden sich stets in den AGB wieder.
Bei manchen Anbietern mußt du innerhalb von wenigen Tagen den Gewinn abholen, sonst verfällt er.

Alles abgesegnet von den Glücksspielbehörden, da die die AGB meines Wissens vorgelegt werden müssen.

Beim Lotto hast drei Jahre Zeit, deinen Gewinn abzuholen und bei solchen Vereinen nur wenige Tage. Lächerlich.

Von daher ist die Rechtsprechung, in denen sowohl der Anbieter als auch der Zocker, der weiß, dass das Glücksspiel ilelgali ist und daher die Verträge rückabwickelt werden müssen,
zu begrüßen.
Der Anbieter kann jederzeit sein illegales Angebot einstellen, der Süchti nur eingeschränkt.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2121 am: 17 September 2024, 12:03:46 »
Hier geht es ja weiter oben um eine Selbstsperre und nicht um eine Kontoschließung ohne Selbstsperre. (Oasis halte ich für gut...bisher 🤡)

Und ich habe LUGAS jetzt selbst angeschrieben und generell darauf hingewiesen und um ein Statement gebeten. Eigentlich sollte das klar sein, dass das so nicht geht und es sollte schleunigst gelöst werden.

Wie lange muss man als Selbstständiger nochmal seine Steuerunterlagen lagern, bevor man sie vernichten kann??? Ach ja, 10 Jahre.

Gitb es nicht auch eine Telefonnummer? Dann ruf ich da nachher mal an.

Wie Rubbel immer sagte: Handeln.

PS: Der Fisch stinkt vom Kopf

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Offline TAL

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2122 am: 17 September 2024, 12:26:08 »
@voelligegal
Das steht in den AGB des Sperrsystems, nicht in denen eines Anbieters.



Zitat
Woran erinnert mich das bloß? Ah ... ja ... moment noch ... es kommt aus der Versenkung an die Oberfläche ... Das erinnert mich an die Aussagen der GI!
Es wird jede eigene Verantwortung abgelehnt und sie auf die Schulter der Glücksspieler gelegt!

Das ist richtig, aber zumindest in UK kommen die Anbieter auch damit durch, indem sie dem Spieler 'Vorsatz' unterstellen, und sich genau auf diese Klausel berufen - mit der sich der Spieler bei Einrichtung der Sperre ja einverstanden erklärt hat, da er die AGB akzeptiert hat.
Ich könnte suchen, und dazu ein paar Threads aus englischsprachigen Foren verlinken, aber ich sitze gerade im Urlaub am Strand. Ich denke, es ist auch so verständlich, worauf ich hinauswill - diese Läden waren schon immer 'schwer zu fassen' - und werden es auch weiterhin sein. Eben weil eine große Lobby, viel Geld, und eine Menge Erfahrung dahintersteckt.

Dabei ist EU oder nicht auch unerheblich. Grenzen interessieren die ja nunmal bekanntlich wenig.

Es hat auch nichts mit meiner persönlichen Meinung zu tun. Wollte nur darauf hinweisen, daß es neben der 'Triggergefahr' durchaus auch rechtliche Gründe gibt, sowas nicht offen zu posten.
Das war eigentlich alles.



Ja, der Fisch stinkt vom Kopf.
Das wird sich aber auch nach einer Legalisierung nicht ändern.
Wessen Idee war das doch gleich?
-.-


Re: BGH Urteil
« Antwort #2123 am: 17 September 2024, 12:29:01 »
es ist ja gelöscht...

und ja, machen und dann verklagen geht nicht. Da wird man sich abgesichert haben. Aber ich kann meinen Kumpel fragen, ob der Verluste gemacht hat und LUGAS verklagen will :)))))
Das wäre amüsant - und vielleicht merken sie es dann :) und es wäre eine Lücke weniger im System.
« Letzte Änderung: 17 September 2024, 14:10:23 von LugasThinker »

Re: BGH Urteil
« Antwort #2124 am: 17 September 2024, 15:28:14 »
Hätte mal eine Frage.

Es gibt ja derzeit einen Anbieter, der seine Lizenz verloren hat. Kann es dann sein, dass die Lizenz seit Erteilung niemals gültig war? Ich habe nämlich nach Lizenzerhalt angefangen dort zu zocken und somit keine Chance auf eine Rückforderung. Wenn die Lizenz aber nie gültig war, würde es sich zu meinen Gunsten drehen. Womöglich nur Wunschdenken.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2125 am: 17 September 2024, 17:28:33 »
Ich bin momentan bei drei Anbietern angemeldet und mehr oder weniger aktiv. 
Zwei davon ausschließlich für Pferdewetten, der andere für Sportwetten.

Alle drei Anbieter befinden sich auf der Whitelist und sind demnach auch mit LUGAS verbunden.

Mindestens einer davon nimmt das ganze allerdings nicht sehr ernst.
Ich kann bei allen drei Anbietern gleichzeitig zocken.
Die vorgeschriebenen 5 Minuten Pause, wenn man sich bei einem Anbieter abmeldet, gibt es bei mir nicht.

Ich habe letztes Jahr mein Limit durch Bonitätsprüfung erhöhen lassen.
Ich bin mir nicht mehr sicher wie die damals ablief. Entweder über einen Kontoblick oder Schufa-Abfrage.

Der Anbieter, über den ich die Erhöhung eingeleitet habe, interessiert sich für gar nichts.
Ich habe dort weder ein monatliches, noch wöchentliches Limit.
Werde für Einzahlungen, Verluste oder Einsätze. Alle Felder sind „leer“.

Ebenfalls ist es bei diesem Anbieter möglich, per Kreditkarte/Girokonto die nicht auf meinen Namen laufen einzuzahlen.

Einen Hinweis, wieviel man die letzten 30 Tage gesetzt, gewonnen oder verloren hat, findet man dort ebenfalls nicht.


Beim anderen Anbieter sind mir bisher zwar noch keine Verstöße aufgefallen.
Allerdings gibt es dort eine Besonderheit.
Das Verlustlimit darf dort maximal 20% des Einzahlungslimits betragen.
Den Sinn dahinter habe ich nicht verstanden.

Beim dritten Anbieter ist mir noch nichts aufgefallen.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2126 am: 18 September 2024, 08:42:23 »
Galileo, Du bist hier in ein Forum für Sucht und schreibst das Du weiterhin zockst?
Gerade die Beschreibung das dort keine Mechanismen vorhanden sind, könnte dazu triggern, dass man sich irgendwo anmeldet und mal selbst prüfen will und dann ist der Weg ein kurzer.
Und wie sollen die drei einen Echtzeitabgleich machen, ob du bei allen drei gleichzeitig zockst?

Zu den AGB Thema: AGB sind nicht das ultimative Mittel und wehren alles ab. Man kann dort sonst einen Scheiss rein schreiben, aber es hat noch lange keine Gültigkeit.
Somit auch das von Tal zitierte.Ist zwar toll das die das dort so schreiben, aber die Verantwortung kann nicht auf den Spieler abgewälzt werden.

Ich bin mir sicher das dies so vor einen Gericht nie Stand haben würde.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2127 am: 18 September 2024, 09:48:51 »
Und wie sollen die drei einen Echtzeitabgleich machen, ob du bei allen drei gleichzeitig zockst?

Was ist das für eine Frage???
Hast du dich überhaupt informiert was LUGAS ist? Welchen Zweck es erfüllen soll???
Ich schätze nicht.

Alle Whitelist-Anbieter müssen mit LUGAS verbunden sein.
Dort werden sämtliche Daten der Spieler gesammelt.
Vor jeder Einzahlung, jeder Wette wird eine Abfrage an LUGAS gestellt, ob das jeweilige Limit erreicht ist.

Gleichzeitig wird das Spielverhalten genauestens protokolliert.
Was wird gespielt, wie lange wird gespielt, Einsätze usw. 

LUGAS soll dafür sorgen, dass man eben nicht bei mehreren Anbietern gleichzeitig eingeloggt ist.

Und wenn man sich bei einem Anbieter ausloggt, ist eine gesetzliche 5 Minuten Frist vorgeschrieben,  bevor man sich beim nächsten einloggen kann.



Edit:
Hier steht alles wichtige drin
https://www.gluecksspiel-behoerde.de/de/fuer-gluecksspielanbieter/aufsichtssysteme
« Letzte Änderung: 18 September 2024, 10:06:03 von Galileo »

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Offline Ilona

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2128 am: 18 September 2024, 10:10:53 »
Hallo zusammen,

ruhig Blut und nicht alles vermischen.
Es ist so, dass AGBs immer nur für die Firma gelten, zu der sie gehören. Und sie dürfen nicht einfach irgendeinen Unsinn enthalten, weil sonst pfiffige Verbraucherschutzverbände die Klauseln abmahnen und wegklagen können. Falls ihr also sowas entdeckt und es den Spielerschutz aushebelt, sagt Bescheid, wir prüfen das dann.

Und die Bestimmungen zu LUGAS sind keine Kann- sondern Mussbestimmungen. Falls da was nicht eingehalten wird, bitte direkt ohne Umweg bei der GGL melden. Die Speicherfristen dort sind leider so kurz, dass man nachträglich nichts prüfen kann. Das heiß ihr müsst das direkt melden und zwar nicht anonym sondern namentlich. Dann kann das live gecheckt werden. So ganz verstehe ich nicht, warum das nachträglich nicht auch mit der Auswertung der Kontodaten geht. Gerichte erkennen das ja auch an.

Nun zu deiner Situation Galileo. Als ich deinen Post las, gingen mir verschiedene Gedanken durch den Kopf. Ich dachte: „Ist er evtl. Testkäufer für einen Verbraucherschutzverband? Warum macht er diese Vergleiche? Hat er zu viel Geld und verspielt es aus Langeweile? Was ist los? Weiß er, wo er hier ist?“

Erzähl doch mal bitte was zu deinem Hintergrund, damit die Spekuliererei aufhört.

Alles Gute!

LG Ilona

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Offline TAL

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2129 am: 18 September 2024, 10:51:59 »
@altobelli
Die Verantwortung wird seitens der Datenbankbetreiber auf Spieler und Anbieter 'abgewälzt', bzw. eher deren 'volle Kooperation'  für eine vollumfängliche Funktion vorausgesetzt, denn es ist nunmal Fakt, daß LUGAS und auch OASIS nur dann 'greifen', wenn beide Seiten es auch zur Anwendung bringen.
Meine Datenbank kann noch so gut und wasserdicht sein - dennoch ist es Voraussetzung, daß sie auch ordnungsgemäß abgefragt wird. Und darauf hat der Datenbankbetreiber keinen Einfluß.
Es muß also in irgendeiner Form eine Klausel geben, die den Datenbankbetreiber aus der Haftung nimmt, wenn eine der beiden anderen Parteien vorsätzlich Schritte unternimmt, diese Funktion zu umgehen.

Anders gesagt:
Ja, es ist eine Muß-, und keine Kannbestimmung, aber wenn der Anbieter trotzdem gar keine Datenabfrage macht, kann LUGAS wohl kaum etwas 'dafür'.
Und wenn ein Spieler bewußt nach genau so einer Lücke sucht, ebenfalls.

Nun sagt der Anbieter natürlich nicht "Oh, wir haben doch tatsächlich vergessen, eine Abfrage zu machen.", sondern eher "Spieler X hat bewußt versucht, uns auszutricksen, und es ausgenutzt, daß das System wegen Wartungsarbeiten gerade nicht 100%ig funktioniert."
Gehe da mal gegenan... viel Spaß.
Denn Fakt ist ja nunmal, daß du trotz Sperre einen Anmeldungsversuch gemacht hast, obwohl du dich einverstanden erklärt hast, dies zu unterlassen.

Leute, wacht auf. Das ist die GI, und nicht irgendwelche Kleinkriminellen. Die haben jahrzentelange Erfahrung in 'Schlüpfrigkeit' - und dem Verdrehen von Tatsachen.

Zumindest machen sie es in UK so.


Aber ja, Ilona hat recht. Hier ist es vielleicht anders formuliert. Diskutieren bringt auch nichts. Da ist schnelles Handeln gefragt, denn auch (oder gerade) das Nicht-Abfragen ist ein Verstoß gegen die AGB.
« Letzte Änderung: 18 September 2024, 10:53:30 von TAL »

 

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