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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1980 am: 27 August 2024, 17:15:49 »
40% kann man anehmen.
Eugh mehr als offen

Re: BGH Urteil
« Antwort #1981 am: 27 August 2024, 17:18:59 »
Meine Schmerzgrenze wäre 50… wiederum hast dann mal Ruhe drin

Ich sehe die Chancen 80:20 vor dem EuGH für uns da selbst wenn negativ das Ding ja aufgrund materieller Fehler dann wieder offen ist

Re: BGH Urteil
« Antwort #1982 am: 30 August 2024, 17:29:51 »
Was würdet ihr bei einer verlustsumme von 1500€ machen.Der Anbieter erklärt sich bereit 15% zurückzuzahlen.
Was soll ich machen?
Amtsgericht?

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Offline Olli

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1983 am: 30 August 2024, 18:40:27 »
Annehmen! Immerhin sind es 225 € und der ganze Ärger, der mit Klage etc. verbunden ist, tritt gar nicht erst auf.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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Roy1234

Re: BGH Urteil
« Antwort #1984 am: 30 August 2024, 19:31:00 »
Bei solchen Beträgen gehe ich mit Olli.

Re: BGH Urteil
« Antwort #1985 am: 30 August 2024, 19:59:19 »
15%, lol ... Das Kostenrisiko ist doch gering ... Für 225 Euro bekommt man im besten Deutschland aller Zeiten vielleicht 2,5 volle Tankfüllungen.

Ich würde das zu 100% einklagen und als Art Erfahrung nehmen für die vielleicht dann größeren Fälle .

Aber jeder wie er mag. 15%, allein das Angebot ist eine Frechheit. Du musst für die 15% wahrscheinlich auch lebenslange Verpflichtungen im Hinblick auf den Anbieter usw auf dich nehmen.. Verschwiegenheitspflicht usw und lebenslang weltweit darfst du davon prinzipiell niemandem etwas erzählen und das für 225,00 Euro...

Lächerlich... 100% und ich würde die Verschwiegenheit unterschreiben, aber für 225 Euro, pfui ... aber musst du wissen natürlich

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Offline Zocker

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1986 am: 30 August 2024, 21:33:33 »
Stimme ich dir voll zu! Da gibt es eigentlich keine Diskussion um es anzunehmen!

Jetzt wird die Strategie der Anbieter sein. Es dauert eh deutlich länger bieten wir was an die nehmen es eh an.

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Offline IRA

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1987 am: 31 August 2024, 10:32:48 »
Was würdet ihr bei einer verlustsumme von 1500€ machen.


1500 € !!

Verhandle doch ein wenig. Vielleicht geben sie ja auch 300-400 Euro. Bist du so arm dran, dass du 1500 Euro einklagen musst? Bei den meisten Usern geht doch gar nichts in Sachen Vollstreckung. Hier sich permanent mit dem Gericht und der Gegenseite zu streiten ist einfach nur lachhaft.

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Roy1234

Re: BGH Urteil
« Antwort #1988 am: 31 August 2024, 11:10:45 »
Jo PKR. Bei einer Klage ist's völlig Banane ob 1.500 oder 100.000 Euro was den Aufwand angeht. Siehe den lächerlichen Betrag vor dem BGH. Warten, warten, da ein Schreiben dort die Antwort...... Gerichtstermin. Das nervt betragsunabhängig und dieser Mist ist ständig präsent. Dann zahlt der Verein nicht und macht dir ein Angebot von 50 Prozent o.ä.
Da wären mir persönlich meine Nerven mehr wert.

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Offline Zocker

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1989 am: 31 August 2024, 13:38:55 »
Ihr habt eine Einstellung echt wirklich. Was ist das bitte für ein Forum? Und morgen sind alle wieder dabei und fragen Herr RA Cocron alles möglich. Echt ein Witz.

Ob die Zahlen oder erst später. Es kommt doch darauf an ob man im Recht ist.

Was ihr vergisst es geht für die auch jetzt anders herum!

Re: BGH Urteil
« Antwort #1990 am: 31 August 2024, 14:00:32 »
Zocker, es geht nicht nur darum ob man im Recht ist, sondern was für einen richtig ist. Die Gesundheit muss doch an erster Stelle stehen.
Bei so einem Betrag ist der Aufwand verhältnismäßig immens und steht in keinem Verhältnis zum möglichen "Ertrag". Ich würde es nicht machen.

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Offline Zocker

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1991 am: 31 August 2024, 14:19:48 »
Dann darf man nicht rumheulen und sagen es war illegal die Anbieter halten sich nicht dran.

Für mich dreht sich alles anders gegen die Anbieter deshalb bin ich ganz entspannt.

Re: BGH Urteil
« Antwort #1992 am: 31 August 2024, 14:33:39 »
sorry, aber ich

Re: BGH Urteil
« Antwort #1993 am: 31 August 2024, 14:33:58 »
möchte jetzt

Re: BGH Urteil
« Antwort #1994 am: 31 August 2024, 14:34:13 »
Von rubbel

 

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