@Schadensmeldung
Ich habe zwar keine Erfahrung vor Gericht, da mein Anbieter nicht auf die Klage reagiert, aber ich habe damals vorsorglich geschaut, ob ich zum genannten Zeitpunkt im Urlaub war.
Da mein Klage-Zeitraum nur 1 Jahr beträgt, war das bei mir recht übersichtlich.
Da ich natürlich auch nicht wusste, ob ich zu dieser Zeit im Ausland war, bin ich zunächst alle E-Mails durchgegangen und habe geprüft, ob ich Flüge oder Hotels gebucht habe.
Anschließend bin ich alle Kontoauszüge und Kreditkartenabrechnungen durchgegangen, ob irgendwas im Ausland bezahlt wurde. (Abhebungen, Hotels, Restaurant, sonstiges)
Das wird vllt alles gar nicht notwendig sein vor Gericht, aber ich wollte einfach vorbereitet sein.
Der Anbieter hat dir wohl nicht mitgeteilt, wann du dich vom Ausland eingeloggt hast?
Sonst vergleichst diese Login-Daten mit deiner DSGVO-Übersicht.
Ob zu diesem Zeitpunkt ein- und ausgezahlt wurde, bzw. Gewinn oder Verlust erzielt wurde.
Der Anbieter hofft ja, dass du in diesem Zeitraum Verlust gemacht hast, um diesen Verlust von der Forderungssumme abzuziehen.
Umgekehrt sollte man den Anbieter mal fragen, was mit dem Gewinn passiert, den man im Ausland erzielte.
Den könnte man ja deren Argumentation nach, auf die Forderungssumme oben drauf packen, sofern es im Ausland legal war.
Ansonsten halt wie gesagt, über Kontoauszüge herausfinden ob und wann man im Urlaub war und anschließend mit der DSGVO-Übersicht vergleichen.
Bisschen aufwendig, aber was soll’s.