Stimmt nicht mit den 3 Jahren.
Das ist eine Falschinformation 😀
Ja, wenn Du 2017 verloren hast, kannst Du das bis 2027 einklagen, allerdings gilt hier der Tag genau. Also nicht, wie bei der 3-jährigen, das Jahresende plus 3.
Macht auch Sinn…woher sollte sonst eine „Klagewelle“ kommen, wenn es nur 3 Jahre wären. Dann wären fast alle Ansprüche schon verjährt.