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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1575 am: 25 Juli 2024, 13:12:10 »
das weitere Problem ist, daß viele Gerichte mit sehr vielen Teilzeitstellen besetzt sind. da gibts ein von mir mitbetreutes Verfahren beim LG Cottbus, das liegt seit 2,5 Jahren unbearbeitet und soll noch mindestens 1,5 Jahren unbearbeitet voraussichtlich wegen Überlastung weiterhin liegen bleiben. Eine Überlastungsanzeige sei schon beim Präsidenten erhoben worden. Aber da würde seitens des Gerichtspräsidenten nichts passieren.

Die Politik sollte den Job meines Erachtens beim Gericht wesentlich attraktiver gestalten. Es ist nicht ungewöhnlich, wenn Richterinnen nach ihrer Probezeit, also auf Lebenszeit ernannt wird, dass diese dann erstmal schwanger wird.

Die Justiz ist seit längerer Zeit ineffektiv, meines Erachtens liegt das auch an den Teilzeitstellen. Aber das ist ja auch so gewollt, damit man die Familie und Beruf verbinden kann.

Worklife-Balance.
« Letzte Änderung: 25 Juli 2024, 13:15:07 von Istvoelligegal »

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Kläger2021

Re: BGH Urteil
« Antwort #1576 am: 25 Juli 2024, 13:13:13 »
jetzt muss doch nur noch das verfahren ebenfalls am eugh ausgesetzt werden und dann ist der idiotismus endlich perfekt?
ich klage seit 2 jahren und bin noch nicht mal übers LG hinaus gekommen  ;D in diesem tempo habe ich in den nächsten 10 jahren noch kein letztinstanzliches urteil, geschweige denn jemals einen cent gesehen. und bis dahin sind die anbieter bereits 5 mal verschwunden und umfirmiert.
ich denke, es ist jetzt ein guter zeitpunkt, um das thema für mich abzuschließen bzw. wenigstens in weite ferne zu schieben. ich rechne nicht mehr mit MEINEM geld. und einige werden noch in 5 jahren hier rumtippern, sich an jeden strohhalm klammern und schreiben "immer die ruhe bewahren".
die anbieter anwälte sind leider einfach cleverer und abgezockter, das muss man akzeptieren. und sie arbeiten in einer synergie, was ich bei unseren anwälten nicht so empfinde.

Dem stimme ich voll zu.

Re: BGH Urteil
« Antwort #1577 am: 25 Juli 2024, 13:13:52 »
@crs  ab Zustellung des Urteils.

Re: BGH Urteil
« Antwort #1578 am: 25 Juli 2024, 13:14:54 »
Aber nochmal die Frage da es mich ebenfalls betrifft . Ab wann weis ich wo der eine Monat beginnt hinsichtlich der Berufung ?
ab Zustellung des Urteils an den Gegner. Da kann der Gegner aber theoertisch auch paar Tage "schummeln", was er natürlich nie machen würde, da es vor Gericht immer ehrlcih zu geht.

Der Gegner erhält das Urteil elektronisch beispielsweise am 01.07.. Der Gegner sagt aber, er hat das Urteil erst am 03.07. erhalten und gibt ein entsprechendes Empfangsbekenntnis für den 03.07. ab.
In diesem Beispiel läuft die Berufungsfirst am 03.08., 23:59 Uhr ab.
Die Berufungsbegründungsfrist am 03.09., lässt sich aber ohne Probleme und ohne Einwilligung um einen weiteren Monat verlängern.

Re: BGH Urteil
« Antwort #1579 am: 25 Juli 2024, 13:16:46 »
merkwürdig ist dass der BGH unter Erläuterungen   schreibt  dass die Fälle, wo gegen materielle Glücksspielrecht verstoßen wurde (wie z.b. 100 Euro Limit ), von diesen Fall nicht betroffen sind.

Im vorliegenden Revisionsverfahren kommt es vorerst nicht auf die in einem Hinweisbeschluss in einem anderen Verfahren vertretene vorläufige Ansicht des Bundesgerichtshofs an, dass es jedenfalls für solche unerlaubten Online-Sportwettenangebote, die auch in einem unionsrechtskonformen Konzessionserteilungsverfahren nicht ohne Weiteres erlaubnisfähig gewesen wären, insbesondere weil die angebotenen Sportwetten wegen Nichteinhaltung des grundsätzlich auf 1.000 € begrenzten monatlichen Höchsteinsatzes je Spieler dem materiellen Glücksspielrecht widersprachen, bei der Nichtigkeitsfolge des § 134 BGB verbleibt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2024 - I ZR 88/23, NJW 2024, 1950). Da das Berufungsgericht hierzu keine Feststellungen getroffen hat, ist im vorliegenden Revisionsverfahren zugunsten der Beklagten davon auszugehen, dass sie die spielerschützenden Regelungen des materiellen Glücksspielrechts gegenüber dem Kläger eingehalten hat.

Dann wiederrum  wird unter ergänzder Hinweis erwähnt, dass zwei weitere Paralelfälle, einer davon Verstoß gegen mat. Glücksspielrecht, ebenfalls ausgesetzt werden.

Das ist doch Widersrpuch. Was wollen die uns damit sagen?

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Offline Ilona

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1580 am: 25 Juli 2024, 13:17:12 »
@istvoelligegal
Kannst du mir konkrete Adressen der Wettbüros geben, in denen man anonym wetten kann? Und eine Bestätigung von dir, wann genau du das tun konntest.
LG Ilona

Re: BGH Urteil
« Antwort #1581 am: 25 Juli 2024, 13:19:48 »
Anbei das Urteil aufgezeichnet in vollem Umfang Phoenix

https://m.youtube.com/watch?v=zGjQt3NtbnQ&pp=ygUPQmdoIHNwb3J0d2V0dGVu

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Offline Rubbel

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1582 am: 25 Juli 2024, 13:26:08 »
Zitat
Es ist nicht ungewöhnlich, wenn Richterinnen nach ihrer Probezeit, also auf Lebenszeit ernannt wird, dass diese dann erstmal schwanger wird.

Was'n das für ne Aussage, i.v.e.? Hast Du ein Problem mit Frauen?? (und der Sprache?) Das sind Ansichten ... *mann-o-mann*
--Meist ist Geist geil--

Re: BGH Urteil
« Antwort #1583 am: 25 Juli 2024, 13:26:15 »
Ja aber ab wenn gilt die Zustellung ? Dauert ja bis das Urteil verschickt wird … Aber gerade ebenfalls Info gekommen das verufubg eingelegt wurde … bist nicht alleine Balou😂🙈

Danke @istvölligegal have es jetzt verstanden

Re: BGH Urteil
« Antwort #1584 am: 25 Juli 2024, 13:31:13 »
An dem Tag wo man das Urteil bekommt 1 Monat Zeit.

Im link zum Video beantworten sich nun alle Fragen. Alle Sportwetten verfahren ausgesetzt

https://m.youtube.com/watch?v=zGjQt3NtbnQ&pp=ygUPQmdoIHNwb3J0d2V0dGVu

Re: BGH Urteil
« Antwort #1585 am: 25 Juli 2024, 13:33:29 »
Zitat
Es ist nicht ungewöhnlich, wenn Richterinnen nach ihrer Probezeit, also auf Lebenszeit ernannt wird, dass diese dann erstmal schwanger wird.

Was'n das für ne Aussage, i.v.e.? Hast Du ein Problem mit Frauen?? (und der Sprache?) Das sind Ansichten ... *mann-o-mann*

nö. warum?
Ich finde es schön, häufiger zu beobachten, dass junge Proberichterinnen in ihrem Beruf voll aufgehen und nach Ernennung der Richterschaft auf Lebenszeit schwanger werden.

Auftraggeber freut es auch, wenn im Beschluss steht, dass das Dezernat auf Monate unbesetzt bleibt, weil die Vorsitzende in Mutterschaft geht. Ich finde das super, da gratuliert man und da kann man ruhig
auch länger warten, auch wenns mitunter um relativ viel Geld geht.

Re: BGH Urteil
« Antwort #1586 am: 25 Juli 2024, 14:22:16 »
Das Nicht-Urteil ist jetzt wohl ganz schlecht für uns, oder?

Ich hatte ein Urteil mit einem Streitwert von ca 25000,- gestern erhalten, dass die Berufung vom OLG nicht zugelassen wird.
Heißt dann wohl für mich, dass das dann hinfällig sein wird und ich auch mit Malta nix sehen werde.

Außerdem hatte ich vor gegen Anbieter aus Curacao vorzugehen, da bleib ich dann am Ende komplett auf den Kosten sitzen.
Gibt es hier mittlerweile ab einem bestimmtem Betrag PKF, die hier vorgehen und ich in Anspruch nehmen könnte?

Klage ich jetzt nicht, dann verjährt es bei mir. Zählt bei der Verjährung das jeweilige Kalenderjahr bis zum 31.12. (also letzmalig gespielt am bspw. 15.8.22: 31.12.25 oder muss hier die Klage bis
zum 14.8.25 eingegangen sein?)
Hier wird dann eh auch alles ausgesetzt werden, richtig?
Heißt, sollte das EUGH wirklich gegen uns entscheiden, dann habe ich hier wohl auch automatisch verloren...

*

Offline Fury

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1587 am: 25 Juli 2024, 14:26:23 »
Im link zum Video beantworten sich nun alle Fragen. Alle Sportwetten verfahren ausgesetzt

https://m.youtube.com/watch?v=zGjQt3NtbnQ&pp=ygUPQmdoIHNwb3J0d2V0dGVu

Die BGH-Richter betonten während ihrer Verkündung, dass Rückforderungsansprüche bestehen, wenn die Klägerseite belegt, dass der jeweilige Wettanbieter zu keinem Zeitpunkt in Deutschland zulassungsfähig war. Unabhängig von der anstehenden EuGH-Entscheidung können deutsche Glücksspieler also auch jetzt schon ihre Wettverluste von Anbietern wie Teekanne, Baum, sleep-at-home und Bello erfolgreich zurückfordern.”

Da die Entscheidung des EuGh auch hierauf (nicht Erlaubnisfähig, weil bspw. Einzahlungslimit nicht eingehalten wurde) Einfluss haben "könnte", wurden die Parallelverfahren die davon betroffen sind auch ausgesetzt.
Auch wenn der BGH grundsätzlich hier einen Rückforderungsanspruch sieht...:-( (verstehe ich ehrlich gesagt nicht)

By the way: Verklagen wir demnächst vielleicht einfach den Staat, weil er es einfach nicht auf die Kette bekommen hat, ein vernünftiges Konzessionsverfahren auf die Beine zu stellen...

Fließt vielleicht dann auch schneller Geld bzw. einfacher durchsetzbar X-D
« Letzte Änderung: 25 Juli 2024, 14:46:17 von Fury »

Re: BGH Urteil
« Antwort #1588 am: 25 Juli 2024, 14:30:41 »
Hallo,

ich habe selber finanziert. Vor dem LG verloren in Berufung gegangen und einen Termin vor dem OLG Stuttgart bekommen. Dieser wurde verschoben.

Kann mir jemand kurz erklären wie ich dastehe?

SG

Re: BGH Urteil
« Antwort #1589 am: 25 Juli 2024, 14:32:03 »
@Lina1602 Ein Urteil in der Tasche zu haben ist schon mal top. Von dem Ausgang heute sind alle betroffen, die noch keines haben. Du musst dich „nur“ noch um die Vollstreckung kümmern.
Curacao ist wohl kompliziert. Ich habe bei einigen Kanzleien angefragt mit etwa 35.000 € Streitwert, will aber niemand machen.

@Fury Wie gemein. Es ist doch allseits bekannt, dass in einem Beamtenbüro nur einer arbeitet … der Ventilator.
« Letzte Änderung: 25 Juli 2024, 14:34:57 von RoHi1234 »

 

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