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BGH Urteil

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Offline Olli

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1485 am: 25 Juli 2024, 09:40:45 »
Danke, Wluchten!

Seit Wochen schreibt kaum mal jemand wirklich über seinen Genesungsweg! Wenn, dann ist die Scham zu groß oder in China ist der berühmte Sack Reis umgekippt. Es gibt tausend Gründe, um nicht aktiv gegen die Sucht vorzugehen!

Es wurde auf diesen Termin hingefiebert und es kam nicht das raus,  was die Herren Spekulatius in Massen gepredigt hatten. Und nun sind die Gemüter erregt und es wird noch mehr spekuliert - sogar Bestechlichkeit unterstellt!

Reisst Euch doch bitte zusammen! Aus jedem Negativen kann man auch etwas Positives ziehen! Es dauert also grob 18 Monate und mehr, bis der EuGH zu einer Entscheidung kommen wird? PRIMA! Dann habt Ihr ja Zeit an Euch zu arbeiten!
Vielleicht hilft dies Euch ja Eure Emotionen zu regulieren? Ihr erinnert Euch? Glücksspielsucht = Störung der Emotionsregulation?

Also ... los geht es ...

Und hört auf zu spekulieren!
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: BGH Urteil
« Antwort #1486 am: 25 Juli 2024, 09:45:39 »
Ja Olli für manche ist das aber sicherlich h eine große Chance (gewesen) und wenn in 18 Monaten ein Urteil fällt, und das positiv  für uns , wäre es ja dann nochmal ein weiter weg da dann ja die Verfahren erst wieder aufgenommen werden !

Die PKF können ja nahezu aufhören jetzt ohne weitere Mittel Rückflüsse und somit bremst sich alles aus …

Bin gespannt aber wie die Spieler Anwälte das jetzt alles „schön reden „ 😂

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Online Ilona

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1487 am: 25 Juli 2024, 09:48:34 »
@Kläger 21
Wieso bist du eigentlich nicht Richter an BGH? Gibt es dafür sachliche Gründe? Diese Spekuliererei ohne Facts ist schwer zu ertragen, auch wenn ich euren Frust verstehe.

Hier die PM des BGH
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/2024155.html;jsessionid=779E19A4AC414ED9748DFEA06AB6391D.internet011?nn=10690868

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Kläger2021

Re: BGH Urteil
« Antwort #1488 am: 25 Juli 2024, 09:49:48 »
In 18-24 Monaten, wer weiß welcher Anbieter bis dahin Gelder verschoben, umverteilt hat, um dann brav die Betreibergesellschaft als insolvent anzumelden.
Dann ist man nicht mehr greifbar, haftbar und verklag ar. Jetzt haben diese Anbieter ausreichend Zeit, sich weitere neue Ideen zu überlegen, wie man die Rückforderungen entgeht.
Diese Entscheidung heute, ist das beste was den Anbietern passieren könnte.
Ich habe die Hoffnung endgültig verloren. Es fühlt sich ungerecht und nicht in Ordnung an.
Es wäre eine Chance für viele hier gewesen, um ein Neustart zu beginnen.


Re: BGH Urteil
« Antwort #1489 am: 25 Juli 2024, 09:52:48 »
Die Gamesright GmbH und die übrigen, hatten schon ihre Dollarzeichen in den Augen und haben fleißig nach der Verhandlung Werbung geschaltet im Sinne von, dass der Fall schon gewonnen ist und jetzt sowas.

Man sollte immer den Ball flach halten. Kein Gericht sieht es gern, wenn es sagt, eine Entscheidung wird an x verkündet und die andere Partei gibt sich siegessicher und schaltet vorab gleich nach der Verhandlung Werbung frei sinngemäß, wir haben beim BGH gewonnen und nun gibt uns deinen Verlust, für lächerliche 40-90% helfen wir auch dir.

Da geht's meines Erachtens ausschließlich um Kundenfang der großen Verluste, also um sehr schnelles Geld und mehr nicht, wenn man auch noch mitbekommt, dass viele Anwälte nach Auftragsannahme wenig erreichbar sind, bestärkt es mein Feeling schon, dass es nicht primär um Verbraucherschutz geht.

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Kläger2021

Re: BGH Urteil
« Antwort #1490 am: 25 Juli 2024, 09:53:20 »
@Kläger 21
Wieso bist du eigentlich nicht Richter an BGH? Gibt es dafür sachliche Gründe? Diese Spekuliererei ohne Facts ist schwer zu ertragen, auch wenn ich euren Frust verstehe.

Hier die PM des BGH
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/2024155.html;jsessionid=779E19A4AC414ED9748DFEA06AB6391D.internet011?nn=10690868

Man darf ja wohl noch seine eigene Sichtweise und Meinung kundtun. Ich schreibe was ich fühle. Und es fühlt sich nicht richtig an. Man erlässt ein Hinweisbeschluss, der ein Urteil darstellen soll. Und jetzt ändert man seine Entscheidung und legt es dem eugh vor, obwohl dieser bereits mehrmals entschieden hat, dass es den Mitgliedsstaaten selber freisteht zu entscheiden.

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Offline Zocker

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1491 am: 25 Juli 2024, 09:54:34 »
Ich denke es spielt auch eine Rolle das der Anbieter genau in der Stadt gegründet wurde..jetzt wird es um das Thema wieder ruhiger und vielleicht haben die Herren eine Abmachung. Wie gesagt finde es schon merkwürdig das die den CEO auswechseln. Immer die Ruhe bewahren!

Re: BGH Urteil
« Antwort #1492 am: 25 Juli 2024, 09:56:58 »
Ach schade, hätte man so ja nicht erwartet.

Damit dürfte die Chance auf ein Vergleich vor LG auf 0% sinken, oder? Oder werden die jetzt alle auch ausgesetzt?

Re: BGH Urteil
« Antwort #1493 am: 25 Juli 2024, 09:57:14 »
Hier wird nun nichts mehr angeboten.
Die Gerichte auf LG und OLG werden die Verfahren aussetzen!

Re: BGH Urteil
« Antwort #1494 am: 25 Juli 2024, 09:59:48 »
Aus der PM des BGH:
"wenn der Anbieter in Deutschland eine Erlaubnis für die Veranstaltung von Sportwetten beantragt hatte und das für diesen Antrag geltende Verfahren zur Konzessionserteilung unionsrechtswidrig durchgeführt wurde."

Wenn der Anbieter also keine beantragt hätte, dann würde er ja somit auch nicht unter diesem möglichen Urteil fallen, korrekt? Gibt es irgendwo eine Übersicht, wer wann beantragt hatte? Der Antragszeitpunkt müsste dann ja auch eine Rolle spielen.

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Roy1234

Re: BGH Urteil
« Antwort #1495 am: 25 Juli 2024, 10:00:09 »
Haben die nicht mitbekommen das der EuGH das Verfahren selbst ausgesetzt hat.
Das ist ein völlig anderes Thema. Hier kam die Klage aus Malta und die sind nicht Willens die angeforderten Dokumente zu liefern oder sooo überlastet.

Aber nach der Verhandlung in der der BGH in diesem Verfahren eigentlich relativ klar Äußerungen von sich gab.... Na ja lassen wir das.

Glückwunsch an die Casinos! Wirtschaft gewinnt immer. Außer die Einheimische.

Re: BGH Urteil
« Antwort #1496 am: 25 Juli 2024, 10:02:43 »
Ja denke auch da wird alles ausgesetzt werden und die nächsten 2 Jahre Stillstand sein .

Das Hauptproblem sehe ich tatsächlich auch darin, das Geld dann wieder verschoben werden kann etc und Betreiber gewechselt werden. 2 Jahre ist ja lang.


Selbst wenn Limitverstösse und andere Verstöße vorlagen spielt das ja erstmal keine Rolle da es ja wie ich deute , um den vergabeprozess ging?!

Könnte mir vorstellen das auch da nochmal was neues beim EugH landet wie es gewesen wäre wenn man eh keine Lizenz bekommen hätte ?! Oder ?

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Online Ilona

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1497 am: 25 Juli 2024, 10:04:49 »
Lest mal die PM in aller Gründlichkeit. Möglicherweise war das Verfahren nicht besonders gründlich vorbereitet. Vorlageverfahren beim BGH müssen nunmal aller erster Güte sein.
LG Ilona

Re: BGH Urteil
« Antwort #1498 am: 25 Juli 2024, 10:05:40 »
Wenn man die Pressemitteilung liest, dann ergeben sich folgende Rückschlüsse:

- Der Hinweisbeschluss aus April kann auf den Fall, den es heute betraf, nicht angewandt werden
- Der Hinweisbeschluss aus April ist immer noch die Meinung des BGH
- Das Problem war, dass in den Vorinstanzen nicht geprüft wurde, ob der Anbieter gegen Vorgaben aus dem GlüStV 2012 verstoßen hat (Stichwort: 1000€-Limit), also quasi unzureichende Vorarbeit.

Also, weist eure Anwälte nochmal explizit darauf hin, wenn ihr mehr einzahlen konntet! Denn das ist das entscheidende, ob eure Verfahren ausgesetzt werden oder nicht - meine Laien-Einschätzung. Ihr dürft die Verfahren nicht durcheinander bringen.

Auch ich habe zwei offene Verfahren und hätte mir einen anderen Ausgang gewünscht.
« Letzte Änderung: 25 Juli 2024, 10:08:02 von Stiwie »

Re: BGH Urteil
« Antwort #1499 am: 25 Juli 2024, 10:05:50 »
Das es irgendwann zum EuGH gehen wird, war ja abzusehen.
Ob vom LG Essen oder von einem maltesischen Gericht, oder eben jetzt vom BGH.
Dann lieber vom BGH als von anderen Gerichten.

Der EuGH hat das andere Verfahren ja ausgesetzt, weil das maltesische Gericht nicht kooperiert.

Die Anwälte der Beklagten haben ja vorher der BGH-Verhandlung gesagt, sie werden bei einem Urteil zu Gunsten des Spieler, vor den EuGH gehen. (Das wäre dann zwar für dieses Verfahren nicht mehr relevant, aber eben für andere Verfahren.

Vllt möchte der BGH das ganze ja einfach beschleunigen.

 

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