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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1470 am: 25 Juli 2024, 09:16:07 »
Ab Morgen regnet es Vergleichsangebote > 1%

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Offline Mk83x

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1471 am: 25 Juli 2024, 09:17:44 »
Vom EuGH geht’s dann nach Den Haag

Re: BGH Urteil
« Antwort #1472 am: 25 Juli 2024, 09:19:45 »
Pressemitteilung:

Urteil:
Er hat dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob es die nach dem Unionsrecht gewährleistete Dienstleistungsfreiheit eines Glücksspielanbieters mit Sitz in einem anderen Mitgliedsstaat der EU ausschließt, einen solchen Sportwettenvertrag als nichtig zu betrachten, wenn der Anbieter in Deutschland eine Erlaubnis für die Veranstaltung von Sportwetten beantragt hatte und das für diesen Antrag geltende Verfahren zur Konzessionserteilung unionrechtswidrig durchgeführt wurde.



———————————


Entscheidung (Zusammenfassung):
Die nationale Rechtslage sagt, die Verträge sind nichtig.
Jetzt möchte der BGH vom EuGH wissen, ob aus unionsrechtlichen Gründen eine andere Beurteilung geboten ist, weil das Konzessionsverfahren ja unionsrechtswidrig war.

Da die 1.000€ Grenze in den vorherigen Instanzen nicht erwähnt wurde, musste der BGH zu Gunsten der Beklagten entscheiden, dass diese Grenze NICHT überschritten wurde.


——————————

Ergänzender Hinweis:
Der BGH hat zwei Parallelverfahren über die Erstattung aus Sportwetten bis zu einer Entscheidung des EuGH im vorliegen Verfahren ausgesetzt.
Zumindest einer dieser Fälle betrifft eine Konstellation, in der sich aus den Feststellungen des Berufungsgericht neben dem Verstoß gegen die formelle Erlaubnispflicht auch ein Verstoß gegen das materielle Glücksspielrecht und insbesondere die grundsätzliche Verpflichtung zur Begrenzung des Höchsteinsatzes ergibt. 
« Letzte Änderung: 25 Juli 2024, 09:23:40 von Galileo »

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Kläger2021

Re: BGH Urteil
« Antwort #1473 am: 25 Juli 2024, 09:20:39 »
An den eugh glaube ich nicht.
Die Anbieter-anwälte werden alles tun um die Entscheidung zu deren Gunsten zu bringen. Siehe Malta. Alles korrupt. Wir, die Spieler haben bereits verloren. Das kann ich jetzt schon sagen. Heute wäre die endgültige Gelegenheit gewesen. Die Chancen sind deutlich schlechter geworden.

Re: BGH Urteil
« Antwort #1474 am: 25 Juli 2024, 09:23:02 »
Speedy, > 1 % können auch 100 % sein.😂
Wir sehen uns in 2 Jahren wieder. 👋🏼🤣

So sehr man auch an die Neutralität glauben will - warum warten die 4 Wochen und leiten es dann an den EuGH weiter?
editiert
« Letzte Änderung: 25 Juli 2024, 09:26:07 von Ilona »

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Offline Ilona

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1475 am: 25 Juli 2024, 09:23:37 »
@Rhino
Auch du schießt weit über das Ziel hinaus. Derart wilde Spekulationen, für die es null Basis gibt, werden hier nicht geduldet. Zieh dir Laufschuhe an und lauf den Frust weg. Das gilt für alle, die vorhaben Ähnliches zu schreiben!!!
LG Ilona

Re: BGH Urteil
« Antwort #1476 am: 25 Juli 2024, 09:24:00 »
@i am lost
Bei allem Frust: du schießt über das Ziel hinaus!!! Und zwar deutlich. Immer sachlich bleiben!
LG Ilona

Nein finde ich nicht. Das ist eine absolute Schweinerei! Ich habe schon längst den Glauben an den deutschen Rechtsstaat verloren. Das ist wieder ein Paradebeispiel. Mir egal wie du oder andere darüber denken. Wie soll man hier vor allem sachlich bleiben? Das Urteil war ja eigentlich schon gefällt mit dem Hinweisbeschluss. Wir alle wissen nicht was hinter den Kulissen abläuft.

Re: BGH Urteil
« Antwort #1477 am: 25 Juli 2024, 09:24:49 »
Schade, aber durch die Begründung nachvollziehbar.

Zum Glück ist in meinen Verfahren mehrmals das 1.000€-Limit überschritten und erwähnt.

Dennoch merkwürdig, dass die Tendenz zu diesem Urteil vorher absolut nicht absehbar war.
« Letzte Änderung: 25 Juli 2024, 09:27:36 von Stiwie »

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wluchten66

Re: BGH Urteil
« Antwort #1478 am: 25 Juli 2024, 09:24:56 »
Tja...nicht falsch verstehen, aber ich habe ja schon "fake news" verbreitet.
Geld ist mächtig!

Ich bin 100% auf der Seite von Kläger2021.

Klebt Euch hin, schreibt eine Petition...whatever!

Kümmert Euch lieber um Euer Leben, spielfrei und Geld verdienend...kümmert Euch um Euch! Lebt glücklich, seid nicht wütend, sondern vergebt Euren Fehlern.

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Kläger2021

Re: BGH Urteil
« Antwort #1479 am: 25 Juli 2024, 09:31:27 »
Man muss sich mal eins vor Augen halten:
Es gibt ein Gesetz, das besagt, dass öffentliche Glücksspiele ohne Erlaubnis in Deutschland verboten sind. Auch das anbieten von Glücksspiel im Internet ist verboten, sagt das Gesetz.
Der Gerichtshof der europäischen Union hat in der Vergangenheit mehrmals entschieden, dass es den Mitgliedstaaten selbst überlassen ist, gerade im Bereich des Glücksspielsektors selbst zu entscheiden. Nämlich deswegen, weil Glücksspiele besondere Erscheinungsformen wie Spielsucht, Kriminalität und so weiter mit sich bringen. Das wurde von dem europäischen Gerichtshof so klargestellt.
Alle Voraussetzungen und Gesetze liegen auf dem Tisch also.
Jetzt kommt der Bundesgerichtshof und sagt, dass es dem europäischen Gerichtshof es vorlegen müsse, damit der Gerichtshof der europäischen Union entscheidet, ob so ein Vertrag nichtig ist, wenn der Anbieter in dem Mitgliedstaat, wo es die Glücksspiele anbietet, keine Erlaubnis besessen hat.

Die obigen Gesetze und Entscheidungen lassen doch bereits erschließen, dass es nicht erlaubt ist. Und ein Rechtsgeschäft was nicht erlaubt ist, ist nichtig.
Genau so haben es ja die Oberlandesgericht und Landesgericht entschieden.

Ich mein, was ist daran so schwer, das zu begreifen?

Re: BGH Urteil
« Antwort #1480 am: 25 Juli 2024, 09:32:24 »
Nationales Recht ist eigentlich total schnurzpiepegal, man kann sich immer auf die Union berufen.

Ich kann doch nicht etwas in Polen anbieten, was hier erlaubt ist, aber dort verboten und man noch über den Weg nachdenkt wie man es erlauben kann. Verbraucherfreundlich ist was absolut anderes.

Re: BGH Urteil
« Antwort #1481 am: 25 Juli 2024, 09:34:04 »
Gibts nen Link zu Urteil? Finde nichts. Danke euch

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Offline Mk83x

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1482 am: 25 Juli 2024, 09:36:39 »
Jetzt werden schön Mini Vergleiche abgeschlossen, da man sagen wird, wer weiß wie das EuGh Urteilen wird, nimm lieber die 20-30% an. Größten Gewinner sind sowieso die Rechtsanwälte uns foltern die umso mehr.


Re: BGH Urteil
« Antwort #1483 am: 25 Juli 2024, 09:37:36 »
Muss auch sagen damit hätte ich nach dem Hinweisbeschluss nicht gerechnet … so werden die PKF ausgebremst ! Ziel erreicht und in 2 Jahren sind dann die 3 Jahre ab Kenntnis auch vorbei …

Re: BGH Urteil
« Antwort #1484 am: 25 Juli 2024, 09:38:58 »
@Kläger2021

Du hast alles auf den Punkt gebracht. Wieso wird dann anders entschieden? Das ist doch alles sehr suspekt
Edit
« Letzte Änderung: 25 Juli 2024, 09:49:33 von Ilona »

 

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