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BGH Urteil

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wluchten66

Re: BGH Urteil
« Antwort #1365 am: 21 Juli 2024, 19:24:27 »
Und @Rubbel…
Ich hab ja schon gesagt, dass ich in einem anderen Fall sehr sehr weit gegangen bin, illegale Machenschaften, für die es Beweise gibt, aufzudecken. Ich war in vielen Foren, hab mit politischen Instrumenten gesprochen…viele Menschen haben mir zugehört. Geändert hat sich nichts. Im Gegenteil.

Ich habe nur einen Vorschlag, der helfen könnte. Gründe ein Unternehmen, das mit Hilfe von KI illegale Webanbieter ausfindig macht und deren Webseiten abschaltet. Arbeite hier mit Regierungen zusammen, lass Dir das gut bezahlen und werde reich.

Aufklärung klingt toll und ist nötig. Aber solange diese Anbieter weiter aktiv sind, gelungene Affiliate Programme haben usw wirst Du wenig bis nichts erreichen.

Was hab ich letztens auf der Webseite eines Anbieters unter „Karriere“ gelesen…sowas a la:
Entwickle Strategien, Tournaments usw, um Kunden näher an uns zu binden und den Customer Lifetime Value zu erhöhen.

Solche Mitarbeiter hat jede Firma. Aber im Gamingbereich sollte es sowas nicht geben. Gibt es aber.

Und solange bei der GGL weiter wenig Mitarbeiter sitzen die noch chronisch unterbezahlt sind, es sich also um eine Alibiabteilung handelt, wird sich nichts ändern. Ob ich mich jetzt festklebe, Flugblätter verteile oder oben ohne durch die Welt laufe…

Sorry, soll nicht destruktiv sein. Aber ich hab Aufklärung versucht und es ist eher smarter und achlimmer geworden seitdem. Ohne stärkere Regulierung (oder Regulierungswille) wird aich wenig ändern

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Offline Rubbel

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1366 am: 21 Juli 2024, 19:52:01 »
Hallo Wluchten, und vielen Dank für Deinen Antwort-Post.

Ich verstehe und achte Deine Einstellung, auch die zur GGL, die sich wohl erst mal finden und definieren muss ;)
Auch Deine Enttäuschung, Erschöpfung und Deine Wut kann ich vollkommen nachvollziehen, vor allem, weil ich auch so eine Idealistin bin und Vieles unfassbar finde.
Allerdings kann ein Schritt den nächsten aktivieren, das ist ja meist so.
Was ich meinte, war beides, die Illegalität anzuprangern mitsamt der Trägheit/Untätigkeit der Gerichte/Behörden,
zum anderen aber auch die Beschleunigung der Verfahren zu initiieren, Eurer Verfahren. Das Bestreben kann als 1. Priorität genannt/erkämpft werden, dahinter stellt sich allerdings sofort die Frage, wie das überhaupt entstanden ist. Auch so herum ist es den Versuch wert. Dafür auch beide Möglichkeiten: Presse + Petition.
Es gibt elektronische Petitionen, und das scheint komplikationslos zu gehen, hier: https://epetitionen.bundestag.de/
« Letzte Änderung: 21 Juli 2024, 20:05:44 von Rubbel »
--Meist ist Geist geil--

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Roy1234

Re: BGH Urteil
« Antwort #1367 am: 21 Juli 2024, 20:07:13 »
Bezüglich Presse hat Ilona in dieser Rubrik ja etwas eingestellt. Ich bin mir sicher dass einzig eine vermehrte negative Presse etwas in der Politik bewirken kann. Die sind nämlich Meister des ignorierens und aussitzen von Problemen.


Zu Staudt bin ich Wluchten's Meinung der als einziger das nicht unwahrscheinliche Problem der Insolvenz anspricht. Es gab ja nicht nur einen Fall der bereits diesen Weg bestritten hat.
Große Betreiber mögen die noch in anderen Ländern Anbieter vertreten mögen das anders händeln solange kein Tsunami auf sie zu rollt...

Re: BGH Urteil
« Antwort #1368 am: 21 Juli 2024, 20:26:48 »
Staudt z.b berichtet:

Vollstreckung immer häufiger möglich
Außer den PR-Effekten, welche die Bill 55 auf Unentschlossene hat, dürften die Effekte des Gesetzes also sehr überschaubar sein. Vor allem auch deshalb, weil es in vielen Fällen - und darunter zählen Tankstelle, Bernd das Brot, Bernd365, InterBetten und Pollenstars - möglich ist, in Deutschland und in anderen Staaten Europas zu vollstrecken. Es ist also in vielen Fällen überhaupt nicht erforderlich sich das Geld auf Malta, bzw. in Gibraltar (z.B. BöseBuben) zu holen. Wer seine Rückforderung mit Prozessfinanzierer startet, kann im Falle einer Zahlungsverweigerung in der Regel auch darauf zählen, dass er einen sehr finanzstarken Partner zur Hand, welcher das gleiche Interesse hat wie der Kläger: nämlich, dass am Ende Geld fließt. Auch wenn es letztlich doch viel länger dauert. Wer bis zur EuGH-Klärung der Bill 55 abwartet läuft dagegen Gefahr, dass sich so mancher Anbieter bis dahin durch halb-legale oder illegale Tricks aus der Affäre gezogen hat - und Rückforderungen dann überhaupt nicht mehr möglich sind.

« Letzte Änderung: 22 Juli 2024, 14:36:41 von Olli »

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wluchten66

Re: BGH Urteil
« Antwort #1369 am: 21 Juli 2024, 21:04:00 »
@Peterder2 ich denke, das ist ein PR Gag :)) Mein Anwalt hat klar gesagt, dass hier weiterhin alle Möglichkeiten ausgelotet werden. Denke nicht, dass es schon des Rätsels Lösung gibt. In Summe mit dem Youtube Video ist es eine Runde Sache: Staudt macht Druck und räumt die Ängste der Unentschlossenen in Sachen Bill55 aus (auch wenn weder noch stimmen mag...man bedenke: seid wann sagt man in der Werbung die Wahrheit??)

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MrAnderson

Re: BGH Urteil
« Antwort #1370 am: 21 Juli 2024, 21:15:29 »
Bei mir hat der Richter beide Seiten offen gefragt, ob eine Vollstreckung so einfach in Gibraltar möglich ist, da Gibraltar zum Vereinigten Königreich gehört und diese nicht mehr zu der EU gehören. Letztendlich gab es keine konkrete Antwort drauf.

Re: BGH Urteil
« Antwort #1371 am: 21 Juli 2024, 21:32:18 »
Könnte man mit Titel Umsätze von Wettbüros in Deutschland pfänden ? Was haltet ihr davon ? Ich als Laie fände das irgendwie logisch. Das wäre ja für Oli Kahn das entscheidene Argument ohne Einschränkung zu bezahlen, oder ?

Re: BGH Urteil
« Antwort #1372 am: 21 Juli 2024, 21:51:28 »
Hier scheint ja wieder eine Panikmache zu herrschen mit Insolvenzwelle.

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Roy1234

Re: BGH Urteil
« Antwort #1373 am: 21 Juli 2024, 22:34:32 »
Keine Chance Madmetze da es unterschiedliche Firmen sind.

Re: BGH Urteil
« Antwort #1374 am: 21 Juli 2024, 22:40:01 »
Kopfkino MADMETZE.  ;D

Ich laufe mit meinem Urteil in die Filiale und löse statt meinen Wettschein, mein Urteil ein ;D ;D ;D

Einmal Auszahlen bitte  ;D

160.000, am besten in einer Aldi Tüte  ;D
« Letzte Änderung: 21 Juli 2024, 22:41:41 von Speedy »

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wluchten66

Re: BGH Urteil
« Antwort #1375 am: 22 Juli 2024, 07:36:50 »
Peter, versteif Dich nicht zu sehr auf diese Aussage. Die Anwälte sprechen miteinander. Da hat nicht einer den Trick raus und der Rest nicht. Aber logischerweise geht man eher zu dem einen, der behauptet, er hätte den Trick raus. So ist das eben.

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Offline Zocker

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« Letzte Änderung: 22 Juli 2024, 13:19:41 von Olli »

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Offline Olli

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1377 am: 22 Juli 2024, 13:23:02 »
Schaue Dir bitte die Links noch mal an. Wenn Du in den Entwurfmodus gehst, dann siehst Du die Schreibweise, um den Sportwettenanbieter aus dem angezeigten Text zu entfernen.
Dann muss ich leider fragen, ob Du Provision bekommst, wenn in beiden Links Abos abgeschlossen werden müssen, um die Artikel lesen zu können?

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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Offline Zocker

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1378 am: 22 Juli 2024, 14:19:54 »
Korrekt, ich kriege Provisionen wenn jeder auf den Link geht weil die Rückforderung nicht reichen wird um mein Leben zu finanzieren.

Mittlerweile weiß jeder um welchen Anbieter es geht! Ohne den Namen würde der link nicht gehen! Auch auf Google findet man den Anbieter wenn man die entsprechenden Wörter unter News angibt!


 

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