Unterstützen Sie unsere Arbeit Jetzt spenden!
Hallo Gast
Online-Selbsthilfegruppen Glücksspielsucht
» Mittwochsgruppe    |    » Samstagsgruppe
     

BGH Urteil

  • 2899 Antworten
  • 330497 Aufrufe
*

Offline Zocker

  • *****
  • 285
Re: BGH Urteil
« Antwort #1230 am: 15 Juli 2024, 20:16:47 »
Never, dir stehen 100% zu minus PKF

Ganz korrekt, dann sollten die doch weiter gehen…Auf lange Sicht müssen die eh zahlen!

Re: BGH Urteil
« Antwort #1231 am: 15 Juli 2024, 20:23:34 »
Naja das Gericht sagt mir steht alles zu ca 20000.Der Anwalt meint Vollstreckung in Gibraltar sehr schwierig.
Und es ist möglich das der bgh doch nach Europa entscheidet das es bis 2025 dauert dann.und Europa Gericht vel doch anders entscheidet. Also ca 5000 oder zocken auf ca 12000 .
Naja finanziell sieht es auch nicht gerade gut für mich aus


Re: BGH Urteil
« Antwort #1232 am: 15 Juli 2024, 20:26:25 »
Lieber 5000 sicher.
Oder 12000 mit erhöhter Wahrscheinlichkeit.
Ach das erinnert mich an cashout damals.

*

MrAnderson

Re: BGH Urteil
« Antwort #1233 am: 15 Juli 2024, 20:42:12 »
Guten Abend zusammen,

bin seit geraumer Zeit stiller Mitleser hier in diesem Forum und wollte mich auch mal zu Wort melden.

Meine Klage geht gegen den selben Anbieter wie bei Jannik und wird diese Woche vorm LG verhandelt. Klage wurde im September eingereicht, also noch alles im zeitlichen Rahmen. Ansonsten geht es um einen 6-stelligen Betrag, im unteren Bereich. Finanziert durch PKF. So viel erst Mal dazu. Bei Fragen, gerne melden.


LG

Re: BGH Urteil
« Antwort #1234 am: 15 Juli 2024, 20:58:42 »
Ich weiß nicht ob das allen klar ist, aber bei einem Vergleich von 50% und 36% PKF, bedeutet das nicht, dass man lediglich 14% der Klagesumme erhält.

Man erhält stattdessen:
Vergleich * Eigenanteil = Auszahlung
Also ->
0,50 * 0,64 = 0,32 = 32% der Klagesumme, also etwa ein Drittel.

Bei 20.000€ Klagewert wären das ungefähr 6.400€…



Wobei der PKF dann 3.600€ bekäme…
Was in etwa den Prozesskosten entspräche … 🤷🏻‍♂️
« Letzte Änderung: 15 Juli 2024, 22:52:30 von Galileo »

Re: BGH Urteil
« Antwort #1235 am: 15 Juli 2024, 21:23:55 »
Würdest du einen Vergleich annehmen wenn ja mi wieviel Prozent?

*

Offline Zocker

  • *****
  • 285
Re: BGH Urteil
« Antwort #1236 am: 15 Juli 2024, 21:26:47 »
Was hat ein Zivilverfahren mit zocken zu tun?? Muss ich und werde ich nicht verstehen!

*

MrAnderson

Re: BGH Urteil
« Antwort #1237 am: 15 Juli 2024, 21:55:15 »
Würde alles unter 75 Prozent nicht annehmen. Mein Anwalt hat gemeint, dass der Anbieter nach der Verhandlung lediglich mit ca. 25 Prozent anklopft, deswegen stellt sich mir die Frage auch erst mal gar nicht

*

Offline TAL

  • *****
  • 718
Re: BGH Urteil
« Antwort #1238 am: 15 Juli 2024, 22:04:07 »
Was hat ein Zivilverfahren mit zocken zu tun?? Muss ich und werde ich nicht verstehen!

Er wird jawohl seine persönliche Empfindung dabei zum Ausdruck bringen dürfen, auch wenn du sie nicht hören willst.
Ich kann das im Ürigen tatsächlich gut nachvollziehen.

*

Offline Rubbel

  • *****
  • 1.121
Re: BGH Urteil
« Antwort #1239 am: 15 Juli 2024, 22:29:45 »
*lach* ... 'Galileo':
Zitat
Man erhält stattdessen:
Vergleich * Eigenanteil = Auszahlung
Also ->
0,50 * 0,64 = 0,32% der Klagesumme, also etwa ein Drittel.
  ;D ;D ;D

 :o :o WOW  -  höhere Mathematik? 0,32 Prozent sind 1/3 eines Ganzen, also von 100 %8) 8) Da staunt der Mathematiker Kaublötze .... äääh Bauklötze. Vormals waren 0,32 % knapp 1/3 von 1 Prozent. Aber alles verändert sich wohl, hmm ... im Laufe der Zeit ;D ;D
« Letzte Änderung: 15 Juli 2024, 22:41:29 von Rubbel »
--Meist ist Geist geil--

*

Roy1234

Re: BGH Urteil
« Antwort #1240 am: 15 Juli 2024, 22:50:27 »
Jeder muss selbst entscheiden was er für richtig hält. Kommt auch auf die persönlichen Gegebenheiten an. Ich persönlich gehe davon aus dass das BGH Urteil auch im positiven Fall erstmal gar nichts ändern wird. Es gab schon immer Anbieter die zumindest mit Vergleichen kamen und andere die grundsätzlich alles ablehnen. Und selbst wenn Luxemburg und Recht spricht werden einige nicht zucken. Warum auch? In diesen Bananen Ländern ist doch alles angerichtet für Lug und ....
Die jetzigen Betreiber wenn halbwegs Hirn haben und keinen Mist bauen sind doch dein raus und nicht greifbar.

*

Offline Zocker

  • *****
  • 285
Re: BGH Urteil
« Antwort #1241 am: 15 Juli 2024, 23:03:57 »
Was hat ein Zivilverfahren mit zocken zu tun?? Muss ich und werde ich nicht verstehen!

Er wird jawohl seine persönliche Empfindung dabei zum Ausdruck bringen dürfen, auch wenn du sie nicht hören willst.
Ich kann das im Ürigen tatsächlich gut nachvollziehen.

Warum soll ich es nicht hören wollen??? Ist ja nicht mein Verfahren :). Fakt ist unterm Strich macht es kein Sinn. Das ist wohl keine Meinung! Man muss trennen was ich damit sagen möchte. Aber das wollt ihr wohl nicht verstehen oder. Nachdem BGH Urteil kann man kein Verfahren verlieren!!! Mehr sage ich nicht! Nach meiner Meinung ist der Fall beim BGH ganz gut für uns, weil es nur um die Lizenzfrage geht. Im Hinweisbeschluss ging es darum das der Anbieter auch keine Lizenz erhalten hätte. Der BGH hält die Schwelle ganz weit unten.

*

Offline TAL

  • *****
  • 718
Re: BGH Urteil
« Antwort #1242 am: 15 Juli 2024, 23:12:00 »
Dabei geht es nicht um irgendeine 'Meinung' (weder meine eigene, noch die von irgendwem anders), sondern um eine persönliche Empfindung. Die hat durchaus ihre Daseinsberechtigung, und sollte wohl ausgesprochen werden dürfen.
'Sinn' und 'Unsinn' sind dabei auch nicht relevant, zumal dies eh im Auge des Betrachters liegt.

Zu dem Rest, also sämtlichen Spekulationen rund um die eventuelle Tragweite eines BGH-Urteils, habe ich mich in keinster Weise geäußert.
« Letzte Änderung: 15 Juli 2024, 23:14:39 von TAL »

Re: BGH Urteil
« Antwort #1243 am: 15 Juli 2024, 23:34:27 »
Kann mir jemand sagen wann die Anbieter immer Berufung gegen das Urteil eines LGs einlegen?

Bei mir sind es noch 4 Tage und noch immer keine Berufung eingetroffen der Gegenseite.

Diese Woche hab ich einen Termin für ein Urteil bin mal gespannt, da dieser bereits 3 mal verlegt wurde.

Re: BGH Urteil
« Antwort #1244 am: 15 Juli 2024, 23:37:40 »
Die kommt wahrscheinlich einen Tag vor Ablauf der Frist. Das bekannte Zeitspiel...

 

Wir danken dem AOK Bundesverband für die Finanzierung des technischen Updates dieses Forums