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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1020 am: 18 Juni 2024, 13:17:49 »
m Ergebnis bleibt es aber wieder beim gleichen. Meint ihr die Verfahrne verschwinden dann irgendwann nicht???
Auch bei den Revisionen Sportwettenfällen werden gebeten keine Anwälte einzuschalten.

Keine Panik, unsere Chanden werden immer höher! Die Anbieter hätten das Problem die ganzen Verfanren auszuzahlen.

Ihr redet wieder ein Bullshit! Die Fall ist schlecht aber der Anbieter wollte vorher verhandeln? Hää wieso sollten die Verhandeln wenn die wissen das die gewinnen. Echt witzig. Und der BGH ein Hinweisbeschluss rausgibt. Weil er weiß welches Verfahren als nächstes kommt…

Muss man nicht verstehen!

Meinst verhandeln bringt keine Zeit? Ich habe lediglich das wiedergegeben, was mir ein spezialisierter RA erzählt hat. Es ist auch alles kein MUSS. War übrigens die Kanzlei im blabla Fall vor kurzem..
« Letzte Änderung: 18 Juni 2024, 14:34:04 von Olli »

Re: BGH Urteil
« Antwort #1021 am: 18 Juni 2024, 13:22:27 »
Ok also liegt es jedem Gericht offen zu sagen wie setzen aus aufgrund der Vorlage vom LG Erfurt da es für unseren Sachverhalt interessant ist oder halt nicht …
Korrekt gesagt: ein Gericht setzt das Verfahren nicht wegen der Vorlage des LG Erfurt aus, sondern ein Gericht setzt das Verfahren dann aus, wenn das tatsächlich ein EuGH-Verfahren eröffnet ist. Dann geht der Verweis nicht "wir setzen aus aufgrund der Vorlage des LG Erfurt", sondern "wir setzen aus aufgrund des EuGH-Verfahren XYZ/24." Nicht die Vorlage also, sondern das EuGH-Verfahren selbst ist Grund für eine mögliche Aussetzung  ;)

Ansonsten: ja, die Verfahrensaussetzung ist weitestgehend ins Ermessen des Gerichts gestellt. Eine Pflicht zur Aussetzung besteht nur unmittelbar für das Gericht und genau das Verfahren, welches den EuGH angerufen hat. Sprich: Erfurt muss dann seine Verfahren aussetzen, alle anderen können die Verfahren aussetzen. Wobei wie gesagt, die Tendenz zu einer grundsätzlichen Aussetzung der Verfahren geht.

Re: BGH Urteil
« Antwort #1022 am: 18 Juni 2024, 13:47:20 »
Ok jetzt habe ich verstanden dann schaue ich mal ob meine Verhandlung noch stattfindet . Wenn diese den Termin so kurzfristig ansetzen denke ich ja das dann dieser auch  Erfolg sonst  hätte sie ja damit auch  warten können

Nochmal danke für die Erläuterung

Re: BGH Urteil
« Antwort #1023 am: 18 Juni 2024, 14:49:42 »
wenn man die Bewertungen bei trustpilot über den Verein, der nächste Woche beim BGH verhandelt wird, scheint der Verein auch noch andere Defizite zu haben als "nicht umfassend" vorzurtragen.

Re: BGH Urteil
« Antwort #1024 am: 18 Juni 2024, 18:04:29 »
wenn man die Bewertungen bei trustpilot über den Verein, der nächste Woche beim BGH verhandelt wird, scheint der Verein auch noch andere Defizite zu haben als "nicht umfassend" vorzurtragen.

Was für ne Bewertung? Die von heute?! und das jemand das Geld von Tikitakaland zurück erhalten hat?

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Kläger2021

Re: BGH Urteil
« Antwort #1025 am: 19 Juni 2024, 22:39:49 »
https://www.kleinezeitung.at/wirtschaft/18584312/sensations-urteil-wettanbieter-muss-spielsuechtigen-mann-500000-euro


Laut dem Anwalt zahlte der Anbieter erst, als der ganze Sachverhalt immer mehr in den Medien präsent wurde. Zuvor wurde nur ein Witzvergleich angeboten. Es handelt sich dabei um den weltgrößten Online-Sportwettenanbieter (Anbieter mit Jahrestagen).

Offensichtlich scheinen die Anbieter erst dann nachzugeben, wenn du Druck größer wird und somit unausweichlich ist. Interessant jedenfalls zu lesen

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wluchten66

« Letzte Änderung: 20 Juni 2024, 06:57:54 von wluchten66 »

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Roy1234

Re: BGH Urteil
« Antwort #1027 am: 20 Juni 2024, 07:25:53 »
Interessant ist die Passage, dass der Europäische Gerichtshof ja schon entschieden hat im heiklen Bereich wie Glücksspiel wären Einschränkungen im Dienstleistungsbereich möglich. Das ist ja dann normalerweise nicht in Österreich OK und in anderen Ländern nicht. Betrifft ja die EU. Oder sehe ich das falsch?

Re: BGH Urteil
« Antwort #1028 am: 20 Juni 2024, 07:28:15 »
Ja also bei mir ging es mal darum wo man gespielt hat und da waren ja auch Aufenthalte  im Ausland dabei und da wurde mir von anwaltsseite gesagt das man dann dort schauen müsste wie die Rechtslage ist. Also ja es kann auch in anderen EU Ländern verboten sein bzw reglementiert .

In Österreich finde ich es nur erstaunlich das Sportwetten nicht als Glücksspiel sonder Geschicklichkeitsspiel angesehen wird

Re: BGH Urteil
« Antwort #1029 am: 20 Juni 2024, 11:35:53 »
mir sind bislang nur Urteile, usw. bekannt, in denen das Gericht sich nie auseinandergesetzt hat mit Art. 6 Abs. 1 lit b) Verordnung (EG) Nr. 593/2008 und einen Anspruch wegen Auslandsbezug ablehnte.
in einem Verfahren hatte die Gegenseite auch behauptet, man hätte vom Mond aus gespielt.
das Gericht wurde in der Klage, usw. gebeten und aufgefordert, explizit einen Hinweis hierfür zu erteilen, wenn es meint, es würde eine Rolle spielen, wenn auch vom Ausland aus gespielt wurde.
Das tat das Gericht bislang nicht.

Datenschutztechisch, dürfte es meines Erachtens auch ein Problem darstellen, jahrelang eine IP Adresse zu speichern. Ob die IP-Adressen überhaupt verwertet werden dürfen, halte ich zumindest für fragwürdig.

aber.. da viele Online-Glücksspielanwälte neben Online-Glücksspiel nebenbei noch Datenleak, Dieselskandal, Filesharing und bisschen Verkehrsrecht machen, geht man wohl auch nicht so in die Details rein, da die Anwaltskosten so oder so gleich hoch sind, egal, wie viel Arbeit undsw man rein steckte.

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Offline Mk83x

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1030 am: 20 Juni 2024, 15:26:34 »
Edit: Vollzitat entfernt


Bei mir kam ja auch ne Frage ob man aus dem Ausland gespielt hat, da man auf der Liste ja auch die IPs sieht. Nur die Casinos machen sich bei der Menge an Klagen bestimmt nicht die Arbeit, sich jede IP zu kopieren und zu schauen wo man gespielt hat. Ich hab selber aus einem EU Land auswärts gespielt und die Einzahlungen muss man halt Abziehen bei Klage oder man erwähnt es nicht und kommt damit durch.
« Letzte Änderung: 20 Juni 2024, 15:41:09 von Olli »

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Offline Olli

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1031 am: 20 Juni 2024, 15:42:43 »
Also ich hätte nicht nur das Vollzitat weg gelassen, sondern auch das, was nach dem "oder" folgt ... das wäre nämlich bei Vorsatz ein Betrug!
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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wluchten66

Re: BGH Urteil
« Antwort #1032 am: 21 Juni 2024, 07:59:31 »
Sehe ich genau wie Olli.

Erwähnen, spätestens im Verfahren. Vermutlich spielt es eh keine Rolle. Immer ehrlich bleiben!

Re: BGH Urteil
« Antwort #1033 am: 21 Juni 2024, 09:47:43 »
:D

es gibt wohl keinen Ort, in dem mehr gelogen wird, als vor Gericht ..

man kann auch wie der Bundeskanzler ja auch auf Fragen mit "ich kann mich nicht mehr daran erinnern", beantworten,
bevor man irgendeinen Stuß erzählt , der nicht in Einklang zu bringen ist mit der Textbaustein-Klage und man sich von Nachfragen der
"bösen" Gegenanwälte genötigt gefühlt, irgendwas zu antworten, was vielleicht nur Halb der Wahrheit entspricht.

Die Gegenanwälte drohen auch in Regelmäßigkeit mit Prozessbetrug, wenn die einen fast schon pro forma die Unwahrheit unterstellen,
wenn man auf die Frage, man wusste erst zum Zeitpunkt von X, dass Online Glücksspiel verboten ist, beantwortet.

Viele Polizeibeamten sagen vor Gericht auch aus, wenn sie es nicht mehr ganz genau wissen:
"Wenn ich das damals so geschrieben habe, dann muss es auf jeden Fall so gewesen sein".
« Letzte Änderung: 21 Juni 2024, 09:49:19 von Istvoelligegal »

Re: BGH Urteil
« Antwort #1034 am: 21 Juni 2024, 10:11:15 »
Bevor wir damals Klage einreichten, musste ich bestätigen, dass ich weder aus SH noch dem Ausland spielte …

SH konnte ich ausschließen, aber Ausland?
Ich wusste, dass ich ab und zu auch im Ausland wettete.
Ob das auch beim besagten Anbieter der Fall war, konnte ich nicht sagen 🤷🏻‍♂️

Mir fiel erst später ein Kontoauszüge und E-Mails auf eventuelle Auslandsaufenthalte zu überprüfen…

Das war in diesem Fall nicht so schwer, da ich bei diesem Anbieter nur 12 Monate angemeldet war.

Über die DOSKV Auskunft kann man ja sehen womit einbezahlt wurde …
Anschließend alle Kreditkarten und Konten mit denen eingezahlt wurde auf eventuelle Urlaubsbuchungen, Abhebungen oder Zahlungen im Ausland überprüfen.

 

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