… da wird dann unterschiedlich verfahren … da es ja „nur“ das LG Erfurt ist …?!
Nicht ganz. Die Verfahrensaussetzung ist rein ins Ermessen des Gerichts gestellt und bemisst sich mehr oder weniger allein daran, ob das jeweilige EuGH-Verfahren nun relevant wird oder nicht. Welches Gericht das EuGH-Verfahren eingeleitet hat, ist dabei vollkommen egal. Daher könnte auch das Amtsgericht Hintertupfingen eine EuGH-Vorlage machen. Das spielt weder für den EuGH eine Rolle noch für die anderen Gerichte.
Es spielt also im Ergebnis für die Gerichte, die eine Verfahrensaussetzung prüfen absolut keine Rolle, welches Gericht das EuGH-Verfahren eingeleitet hat. Entscheidend ist nur:
- gibt es ein EuGH-Vorlageverfahren zum streitigen Thema?
- kann das Ergebnis eines EuGH-Vorlageverfahren relevant bzw. entscheidungserheblich für den Sachverhalt werden?
Die aktuellen Aussetzungen zu Casino-Fällen beziehen sich daneben zwar auch auf den EuGH, in erster Linie wird aber ausgesetzt, weil der BGH ebenso alle Casino-Fälle ausgesetzt hat. Klar, einige OLGs (Stuttgart, Bamberg, Hamm) setzen bislang nicht aus. Allerdings dürfte dann spätestens beim BGH Ende sein, wenn es in die Revision geht. Dann werden auch diese Verfahren erst einmal ausgebremst.