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BGH Urteil

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Offline Duffi

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Re: BGH Urteil
« Antwort #945 am: 05 Juni 2024, 19:35:51 »
Du wirst sicher nicht sagen wollen woran es lag, aber geht ihr nicht in Berufung? Berufung ist ja keine Einbahnstraße.
Hi,

Nein, zum jetzigen stand möchte ich mich dazu nicht äußern, da berufung eingereicht wurde.

Stelle mir echt die Frage, wie man einen Prozess verlieren kann. Von der Illegalität konnte noch keine gewusst haben oder sehe ich das falsch?

Da gibt es aber andere gründe ;)

Re: BGH Urteil
« Antwort #946 am: 05 Juni 2024, 19:40:35 »
Vielleicht nochmal off-topic zur Frage wie ich es finanziert hab bzw. die laufenden Verfahren finanziere:

Ich  hatte 3 potentielle Anbieter (ggf. kommt ein vierter dazu). Um hier nicht sofort Kosten für 3 Verfahren auszulösen, habe ich zunächst 1 (!) Verfahren in Auftrag gegeben, dabei mit der oben genannten Variante, die Kosten bei meinem Anwalt in einzelnen Teilbeträgen zu zahlen. Als die mündliche Verhandlung bevorstand, habe ich mit meinem Anwalt besprochen, dass wir versuchen auf einen Vergleich zu gehen bzw. einen solchen forcieren, wenn die Gegenseite Vergleichsbereitschaft signalisiert. Erstaunlicherweise hat sich die Gegenseite dann tatsächlich auf einen Vergleich eingelassen, wobei ich hier 50% genommen hab. Mit diesem Betrag, den ich so aus dem Vergleich erhalten hab (ja, Vergleichszahlungen erfolgen tatsächlich und vor allem recht zügig), war nun der Weg frei, die anderen beiden Verfahren problemlos zu finanzieren. Meinen Anwalt hats zudem auch gefreut, da er durch den Vergleich auch noch was verdient hat. Das wäre in der Form mit einem PKF nicht gegangen. Klappt in dieser Form sicherlich nicht regelmäßig, dennoch erwarte ich genau solche taktischen Überlegungen zum Vorgehen von einem guten und ehrlichen Anwalt.

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Roy1234

Re: BGH Urteil
« Antwort #947 am: 05 Juni 2024, 19:44:12 »
Hi Duffi,
danke für die Antwort. Berufung ist gut zumindest wenn sie vom LG zum OLG geht. Das andere hat ja Kaffeesatzleser wie üblich super beschrieben. Das Hauptproblem ist wirklich der oder die Anwälte. Als Laie ist man da natürlich auf Vertrauensbasis blank ausgesetzt. Die müssen ihren Job verstehen und auch den Kunden als Kunden sehen, nicht als zu melkende Massenware. Die verdienen immer. Aber sei es wie es ist. Ganz schwieriges Thema.

Re: BGH Urteil
« Antwort #948 am: 05 Juni 2024, 19:58:16 »
finde es auch wichtig, daß der Anwalt zumindest was mit Livewetten, Ereigniswetten, usw. was anfangen kann. Auch ist das schön, wenn die "richtige" Beklagte erwischt wird. Das wird ja bekanntlich bei vielen extremst verschleiert.

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Roy1234

Re: BGH Urteil
« Antwort #949 am: 05 Juni 2024, 20:08:55 »
Wenn man im ersten Step die falsche Beklagte erwischt wird dieses von dieser ja sicher mitgeteilt. Und das vor dem Gerichtstermin. Ergo sollte es ja kein Problem sein diese erneut an die richtige zu stellen. Im schlimmsten Fall geht ein Teil der Ansprüche flöten. Oder sehe ich das falsch?

Re: BGH Urteil
« Antwort #950 am: 05 Juni 2024, 20:16:10 »
Wenn man im ersten Step die falsche Beklagte erwischt wird dieses von dieser ja sicher mitgeteilt. Und das vor dem Gerichtstermin.
Und da wären wir wieder bei der Frage der Prozesstaktik: die gegnerische Seite wird dir definitiv nicht vor der mündlichen Verhandlung mitteilen, dass Du aufs falsche Pferd gesetzt hast. Warum sollten die Gegenseite Dir das vorher denn auch sagen, ist doch für die Anwälte der Gegenseite ein Elfer ohne Torwart. Die wollen schließlich auch verdienen.

Das Gericht wird Dir ebenso wenig etwas sagen. Wozu auch. Ist ja nicht Aufgabe des Gerichts, sowas zu prüfen. Die Klage wird zugestellt, der Rest ist dann das was zwischen den Parteien vorgetragen wird.

Und selbst wenn dir das vorher mitgeteilt wird, die Kosten dafür musst Du dann komplett tragen. Anschließend kommt es nicht zu einer "neuen Zustellung" sondern zu einem "komplett neuem Verfahren", mit allen Kosten die Du nochmals zahlen darfst. Zudem laufen die Fristen. Hast Du den falschen Beklagten erwischt und das fällt Dir erst nach gut 1,5 Jahren zur mündlichen Verhandlung auf, dann sind 1,5 Jahre der Verjährung weg. Auch das ist dann allein Dein Risiko bzw. Dein Pech.

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Roy1234

Re: BGH Urteil
« Antwort #951 am: 05 Juni 2024, 20:43:06 »
Kann man dann seinen Anwalt verklagen der es verbockt hat?😂😂 Spässle

Re: BGH Urteil
« Antwort #952 am: 05 Juni 2024, 20:45:43 »
wenn du die falsche Beklagte erwischt hast, kannst zwar die Klage gegen die richtige erweitern und gegen die falsche zurücknehmen, trotzdem hast da aber schon Kosten drin, die du auch, wenn du das Verfahren gewinnst, zu tragen hast. Außerdem macht das einen ziemlich unprofessionellen Eindruck, wenn man die falsche Beklagte erwischt hat. Zwar passiert das sehr vielen, auch wenn man in der Versicherungsbranche klagt, aber die Recherche sollte dazu gehören.

kannst alles und jeden verklagen.

Re: BGH Urteil
« Antwort #953 am: 05 Juni 2024, 21:25:10 »
Vielleicht nochmal off-topic zur Frage wie ich es finanziert hab bzw. die laufenden Verfahren finanziere:

Ich  hatte 3 potentielle Anbieter (ggf. kommt ein vierter dazu). Um hier nicht sofort Kosten für 3 Verfahren auszulösen, habe ich zunächst 1 (!) Verfahren in Auftrag gegeben, dabei mit der oben genannten Variante, die Kosten bei meinem Anwalt in einzelnen Teilbeträgen zu zahlen. Als die mündliche Verhandlung bevorstand, habe ich mit meinem Anwalt besprochen, dass wir versuchen auf einen Vergleich zu gehen bzw. einen solchen forcieren, wenn die Gegenseite Vergleichsbereitschaft signalisiert. Erstaunlicherweise hat sich die Gegenseite dann tatsächlich auf einen Vergleich eingelassen, wobei ich hier 50% genommen hab. Mit diesem Betrag, den ich so aus dem Vergleich erhalten hab (ja, Vergleichszahlungen erfolgen tatsächlich und vor allem recht zügig), war nun der Weg frei, die anderen beiden Verfahren problemlos zu finanzieren. Meinen Anwalt hats zudem auch gefreut, da er durch den Vergleich auch noch was verdient hat. Das wäre in der Form mit einem PKF nicht gegangen. Klappt in dieser Form sicherlich nicht regelmäßig, dennoch erwarte ich genau solche taktischen Überlegungen zum Vorgehen von einem guten und ehrlichen Anwalt.

Interessante Planung, darf man Fragen in welchem Rahmen ca. die Kosten für eine Eigenfinanzierung von 1 Verfahren in etwas zu erwarten waren?

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Roy1234

Re: BGH Urteil
« Antwort #954 am: 05 Juni 2024, 21:45:04 »
Das kommt auf den Klagebetrag an. Gibt im Netz Rechner was dich bei einem Betrag X welche Instanz kostet. Sowohl Kosten für das Gericht als auch deine und ggfs die gegnerischen Anwälte. Für einen ersten Eindruck ist das nicht schlecht.

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Offline Duffi

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Re: BGH Urteil
« Antwort #955 am: 05 Juni 2024, 21:47:03 »
Hi Duffi,
danke für die Antwort. Berufung ist gut zumindest wenn sie vom LG zum OLG geht. Das andere hat ja Kaffeesatzleser wie üblich super beschrieben. Das Hauptproblem ist wirklich der oder die Anwälte. Als Laie ist man da natürlich auf Vertrauensbasis blank ausgesetzt. Die müssen ihren Job verstehen und auch den Kunden als Kunden sehen, nicht als zu melkende Massenware. Die verdienen immer. Aber sei es wie es ist. Ganz schwieriges Thema.

Gerne, aber ich behaupte einfach dem anwalt trifft in dieser sache keine schuld

Re: BGH Urteil
« Antwort #956 am: 06 Juni 2024, 13:35:09 »
Stelle mir echt die Frage, wie man einen Prozess verlieren kann. Von der Illegalität konnte noch keine gewusst haben oder sehe ich das falsch?

- keine ausreichende Darlegung, dass nur von Deutschland aus gespielt wurde


den Punkt verstehe ich sowieso nicht. Laut der Verordnung, spielt der gewöhnliche Aufenthalt eine Rolle und nicht, ob man in woauchimmer gespielt hat.

" dem Recht des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat";

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Offline Hans1

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Re: BGH Urteil
« Antwort #957 am: 06 Juni 2024, 13:47:28 »
das ist auch nur ein relativ belangloser punkt, an dem sich klägeranwälte versuchen aufzugeilen. mir wurde ebenfalls unterstellt, dass ich ja aus dem ausland gespielt hätte und damit die klage nichtig wäre. als ich das dann verneinte, meinte der anwalt, dass es dafür beweise gäbe und ich lüge. blöd nur, dass ich in dem zeitraum überhaupt nicht im ausland war. dann war plötzlich ruhe.

Re: BGH Urteil
« Antwort #958 am: 06 Juni 2024, 13:57:02 »
hatte einen Fall, da soll der Kläger heute in Cihna und am nächsten Tag bereits nur wenige Stunden später in Spanien gespielt haben, was flugtechnisch eher schwieriger möglich ist. von daher habe ich den Punkt auch noch nie verstanden, wenn gesagt wird, man habe im Ausland gespielt. Laut Verordnung, ist das völlig egal, wenn man seinen gewöhnlichen Aufenthalt in D hat und das Unternehmen offensichtlich auch ihr Angebot an Verbraucher in D ausrichtet.

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Offline Olli

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Re: BGH Urteil
« Antwort #959 am: 06 Juni 2024, 14:15:37 »
Bei der Frage wird doch auch versucht den Glücksspieler bei einer Lüge zu erwischen ... dazu wird dann, wie man da liest, selbst gelogen ...

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

 

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