Unterstützen Sie unsere Arbeit Jetzt spenden!
Hallo Gast
Online-Selbsthilfegruppen Glücksspielsucht
» Mittwochsgruppe    |    » Samstagsgruppe
     

BGH Urteil

  • 2899 Antworten
  • 331150 Aufrufe
*

Offline Ilona

  • *****
  • 3.952
    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: BGH Urteil
« Antwort #930 am: 05 Juni 2024, 11:42:13 »
Istvoelligegal, du hast scheinbar schlechte Erfahrungen mit einem Anwalt oder einem PKF gemacht. Das ist aber kein Grund hier in fast jedem Post schlechte Stimmung zu verbreiten, ohne Ross und Reiter zu nennen. Versuch es bitte mal positiv: Wie findet man einen guten Anwalt? Wie findet man einen guten PKF? Es gibt in jedem Berufsstand gute und weniger gute Personen. Das wissen wir alle. 
LG Ilona

Re: BGH Urteil
« Antwort #931 am: 05 Juni 2024, 12:48:03 »
Der Beitrag macht auch absolut keinen Sinn. Klar, dem PKF ist es egal, ob man seinen Fall gewinnt oder verliert, den er finanziert. Er bezahlt den Anwalt und die Verfahrenskosten, aber hat nichts verdient. Wir machen zwar Verlust, aber die Masse machts🤣

*

wluchten66

Re: BGH Urteil
« Antwort #932 am: 05 Juni 2024, 13:43:54 »
Das meinte er ja nicht. Dem PKF ist es nicht egal, dem Anwalt dahinter schon.
Aber auch das halte ich für eine gewagte These. Denn dann wird sich der PKF genau überlegen, ob er mit diesem Anwalt nochmal zusammenarbeitet.

*

Roy1234

Re: BGH Urteil
« Antwort #933 am: 05 Juni 2024, 13:46:39 »
Mein fall wurde aber nicht wegen zu vieler fällte und Standard textbausteinen verloren 😂

Fakt ist, ich habe nicht gewonnen und bin fro wie sonst was, es nicht selber zahlen zu müssen
Du wirst sicher nicht sagen wollen woran es lag, aber geht ihr nicht in Berufung? Berufung ist ja keine Einbahnstraße.

Re: BGH Urteil
« Antwort #934 am: 05 Juni 2024, 14:14:47 »
Stelle mir echt die Frage, wie man einen Prozess verlieren kann. Von der Illegalität konnte noch keine gewusst haben oder sehe ich das falsch?

Re: BGH Urteil
« Antwort #935 am: 05 Juni 2024, 14:58:48 »
Nach mein positiven Urteil, nu auch bei mir die Gewissheit das der beklagte in Berufung gehen möchte, alternativ Rückweisung ans LG und gleich noch die Fristverlängerung zur Begründung beantragt.
Aber natürlich hatte ich auch nichts anderes erwartet :D

Re: BGH Urteil
« Antwort #936 am: 05 Juni 2024, 16:14:27 »
Stelle mir echt die Frage, wie man einen Prozess verlieren kann. Von der Illegalität konnte noch keine gewusst haben oder sehe ich das falsch?
Also mir würden da diverse Gründe einfallen, warum ein Prozess verloren gehen kann. Und auch Berufungen helfen da nicht immer. Gerade Verfahren vor den Amtsgerichten werden beispielsweise nie bei einem OLG landen. Daher hilft in diesen Fällen auch der Verweis darauf nicht weiter, dass man spätestens beim OLG  Recht bekommen würde, Beispiel dafür ist etwa der in Kürze vor dem BGH zu verhandelnde Fall.

Gründe könnten sein (allesamt exakt so in diversen abweisenden Urteilen zu finden):
- Gericht unterstellt die fiktive Kenntnis der Illegalität
- Verjährung der Forderung
- keine Nichtigkeit des Vertrags
- keine ausreichende Darlegung des Klageanspruchs (unklare Zahlungen)
- falscher Klagegegner, soweit über mehrere Jahre gespielt wurde und zwischendurch die anbietende Ltd. wechselte
- keine ausreichende Darlegung, dass nur von Deutschland aus gespielt wurde
- Beklagte geht während des Verfahrens insolvent bzw. wird aufgelöst (derzeit beispielsweise wieder ein relativ bekannter Anbieter aus UK)

Re: BGH Urteil
« Antwort #937 am: 05 Juni 2024, 16:41:20 »
Versuch es bitte mal positiv: Wie findet man einen guten Anwalt? Wie findet man einen guten PKF?
Absolut korrekt, Ilona. Daher vielleicht ein paar Gedanken für all diejenigen, die noch keinen Anwalt haben und einen Prozess anstreben.

Das Wichtigste dürfte Vertrauen sein. Das Mandatsverhältnis ist Vertrauensverhältnis. Daher sollte man sich vielleicht mal ein wenig frei davon machen, welche Kanzleien nun "Sensations-Urteile" oder "bahnbrechende Entscheidungen" erstritten haben wollen oder davon welche, Kanzleien nun massenhaft mit immer den gleichen Artikeln über Verfahren informieren, welche absolut wortgleich und inhaltsleer sind und nur der Anbieter-Name ausgetauscht wurde.

Bevor ich einen Anwalt beauftrage: essentiell ist der persönliche Kontakt, egal ob per Telefon, Email oder in der Kanzlei. Stellt dem Anwalt vorher (!) Eure Fragen. Kommt da nur blabla, wir gewinnen auf jeden Fall  oder aber gleich der Mandatsvertrag um die Ecke, dann mag das zwar am Ende auch gut ausgehen, erscheint aber von Beginn an weniger auf Vertrauensbasis zu stehen. Mal deutlich: der Anwalt verdient an Euch, da sollte auch eine gewisse Art von Service zu erwarten sein.

Gerade die großen Player bieten das meiner Meinung nach nicht. Davon würde ich abraten. Vor allem dann, wenn ihr im Laufe des Verfahrens auch auf dem aktuellen Stand bleiben wollt oder - was viel wichtiger ist - einen persönlichen Ansprechpartner haben wollt. Auch kleine Kanzleien oder Einzelanwälte, die sich mit dem Thema beschäftigen, kochen mit exakt dem gleichen Wasser. Auch hier gibt es genügend gute Anwälte, die eingehend und seriös in der Thematik drin sind. Über die einschlägigen Portale findet man die auch.

Auch einen PKF würde ich danach fragen, ob ich mir einen Anwalt selbst aussuchen kann. Bekomme ich von denen einen übergeholfen, weil der "Vertragsanwalt" sei, dann hat das ein arges Geschmäckle. Hierzu mal folgender Gedanke: es ist Anwälten verboten, auf Provisionsbasis zu arbeiten. Das Erfolgshonorar existiert nur sehr begrenzt. Komme ich als findiger Anwalt auf die Idee, einen PKF zu gründen, bin dort auch noch selbst Geschäftsführer und schuster mir die Fälle dann selbst zu, umam Ende fast 40% Provision (Erfolgshonorar?) zu kassieren... nunja.... Nachtigall ick hör dir trappsen..... Dass hier die Rechtsanwaltskammern noch kein Statement zu gegeben haben, ist erstaunlich. Selbst wenn das am Ende auch alles legal ist, seriös bei tieferen Einblicken erscheint das nicht. Daher fragen: bietet der PKF die Möglichkeit, einen x-beliebigen Anwalt zu nehmen, den ich mir selbst aussuche?

Zudem ebenso. Die PKF ist ja schön und gut. Aber vielleicht mal über die Option der Eigenfinanzierung nachdenken, vor allem dann, wenn BGH, ggf. später der EuGH grünes Licht bei den Prozessen geben und sich dann die Frage stellt: wozu hier noch hohe Prozente abgaben? Wer komplett blank oder arbeitslos ist, es gibt die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe. Auch lassen sich mit vielen Anwälten Ratenzahlungsvarianten erarbeiten, sodass ich keine sofortige hohe Kostenlast habn. Nur: darüber sprechen mit dem Anwalt ist relevant.

Das vielleicht als kurze Gedanken für diejenigen, die sich mit der Entscheidung für einen Anwalt/ PKF rumschlagen.

Re: BGH Urteil
« Antwort #938 am: 05 Juni 2024, 17:52:53 »
Sehr gut dargestellt wie ich  finde. Hinsichtlich  der Eigenfinanzierung habe ich Abstand genommen da selbst wenn die Rechtslage wie jetzt sehr gut ist ( Sportwetten ) und ein Erfolg bei Gericht realistisch ist, die Zahlungsmoral sehr schwankend ist und wenn die gar nichts zahlen, zahlen die auch nicht meine anwaltskosten wie sie ja müssten bei einer Niederlage.

Zudem war mein Punkt noch durch die Finanzierung habe ich halt auch jemand der interessiert das Geld ranzuholen und nach Vollstreckungsoptionen zu suchen, weil sonst habe ich nix und er ja aber noch nicht . Dort hätte ich bei Eigenfinanzierung wieder kosten etc. …

Re: BGH Urteil
« Antwort #939 am: 05 Juni 2024, 18:17:34 »
Das mag soweit sicherlich nachvollziehbar sein, allerdings hast Du das Risiko, dass am Ende nicht gezahlt wird, bei jeder Klage, egal ob Glücksspiel, Autokauf oder Mietvertrag. Ein komplettes Null-Risiko gibt es in keinem Prozess.
Ob zumindest ein vermeintliche "Null-Risiko" dann mit einer hohen Beteiligung erkauft werden sollte, kann man sicher machen, ich würds mir aber überlegen.

Auch auf die Vollstreckung würde ich derzeit nicht den Schwerpunkt bei einer Entscheidung setzen. Davon ausgehend, dass im Falle einer Malta-Klage dort weiterhin die Vollstreckung gesperrt wird, dürfte es noch Jahre dauern, bis eine endgültige Klärung vorliegt. Ob alle PKF bis dahin wirtschaftlich durchhalten sei mal in den Raum gestellt. zudem verdient auch der Anwalt außerhalb der PKF an der Vollstreckung, denn der macht das ja nicht komplett for free ;-) Diese Kosten wiederum werden im Falle der Vollstreckung ebenso erstattet. Jedenfalls im Idealfall  ;)

Re: BGH Urteil
« Antwort #940 am: 05 Juni 2024, 18:19:20 »

Re: BGH Urteil
« Antwort #941 am: 05 Juni 2024, 18:25:12 »
Ja man muss es selber abwägen an sich … ich bin bisher sehr zufrieden mit allem muss ich sagen. Auch was den Kontakt angeht. Hast du selber finanziert Kaffeesatzleser?

Die Dokumentation hatte ich auch schon mal gesehen … abschreckende Beispiele gibts natürlich auch da

Re: BGH Urteil
« Antwort #942 am: 05 Juni 2024, 18:35:33 »
So ist es, ich finanziere selber. Gerade als ich anfangs mal durchgerechnet habe, was im Zweifel bei einem Vergleich von der Ursprungsforderung übrig bleibt war für mich klar, dass ein PKF nicht in Betracht kommt.

Re: BGH Urteil
« Antwort #943 am: 05 Juni 2024, 18:51:53 »
Ja wenn man die Mittel hat und auch die Summen überschaubar sind und somit nicht explodieren ist das dann sicherlich mit die beste Option bei der aktuellen Entwicklung. Vor ein zwei Jahren wusste man dies ja so noch nicht …

Da muss sich halt  jeder selber ein Bild von machen und abwägen

Re: BGH Urteil
« Antwort #944 am: 05 Juni 2024, 19:12:38 »
Klar, ist sicherlich immer eine Frage der Kostenhöhe. Hab aber mit meinem Anwalt eine komplett vernünftige Ratenzahlung vereinbart, sodass er was davon hat und ich nicht sofort alles komplett auf den Tisch legen muss.

Ich sehe als persönlichen, auch irgendwie mentalen Abschluss der ganzen Zockerei. Quasi als meinen letzten Einsatz, diesmal aber ausschließlich für mich selbst. Jahrelang die Kohle sinnbefreit rausgeballert, nachgeschossen, wenn es weg war in der Hoffnung, es zurückzuholen usw.... wer kennt es nicht. Vorher Beträge im deutlichen Bereich verschenkt und verschwendet und jetzt die Schadensregulierung von anderen bezahlen lassen? Das ist nicht meins.

Jetzt ist der "Einsatz" durch die feststehende Kostenhöhe der Gerichtsverfahren bekannt, nachschießen in unbestimmter und vor allem in vollkommen übersichtsloser Höhe ist also nicht mehr. Am Ende hab ich den Sieg durch das Urteil. Auch wenn der Anbieter nicht zahlen sollte, es zu Vollstreckungsproblemen kommt usw. usw., dann weiss ich: das Urteil ist nur für mich, mein persönlicher Abschluss - schwarz auf weiß. Und wenn es schief geht, dann siehe eben Geschriebenes: der Einsatz ist in der Höhe von vornherein bekannt und es gibt keine Überraschungen. ;)

 

Wir danken dem AOK Bundesverband für die Finanzierung des technischen Updates dieses Forums